Nutzungsplanung (1989) Änderung 13. Teilrevision

Zonenplan · Neuhausen am Rheinfall

Dokument

Nummer
28/447
Art
Zonenplan
Gemeinde
Neuhausen am Rheinfall
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
16.08.2011
In Kraft seit
16.08.2011

Karte

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 16. August 2011

Protokoll-Nr. 28/447

Neuhausen am Rheinfall, 13. Teil­ revision des Zonenplanes (GB Nr. 1472 und 2231); Genehmigung

1. Im Hinblick auf eine geordnete Weiterführung des Baus von Alterswohnungen im Gebiet Ra­ benfluh wurde eine Zonenplanänderung nötig. Aus diesem Grunde hat der Einwohnerrat Neu­ hausen am Rheinfall am 5. Mai 2011 die 13. Teilrevision des Zonenplanes beschlossen. Diese Teilrevision umfasst folgende Änderungen: •

Die Parzelle GB Nr. 2231 wird von der Wohnzone II in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit überlagerter Quartierplanpflicht umgezont.

•

Die ParzeHe GB Nr. 1472 wird von der Zone für öffentliche Bauten und ,Anlagen in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit überlagerter Quartierplanpflicht überführt.

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Der Beschluss des Einwohnerrates unterstand dem fakultativen Referendum (gemäss Art. 14 lit. d der Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 29. Juni 2003). Der Beschluss wurde am 9. Mai 2011 veröffentlicht. Es wurden dem Gemeinderat keine Be­ gehren für eine Gemeindeabstimmung eingereicht. Die öffentliche Auflage der 13. Teilrevision des Zo17enplanes erfolgte vom 6. bis 26. Juni 2011. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 28. Juni 2011 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um Geneh­ migung der 13. Teilrevision des Zonenplanes durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo­ nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die 13. Teilrevision des Zonenplanes rechtmässig zu­ stande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Einwohnerrat wurde die 13. Teilrevision öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Ein­ wendungen gegen die 13. Teilrevision vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartements wird

b e s c h l o s s e n :

1.

Die vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall am 5. Mai 2011 beschlossene 13. Teilrevision des Zonenplanes, umfassend die Änderung der Parzellen GB Nr. 1472 und 2231, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8212 Neuhausen am Rheinfall (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat ...Planungs-.und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Tiefbauamt - Grundbuchamt - Vermessungsamt - Interkantonales Labor EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen EWS, Mühlenstrasse 19, 8201 Schaffhausen - Amt für Grundstückschätzung - Koordinationsstelle für öffentlichen Verkehr - Stadtplanungsamt, Herr Erich Fischer

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