Nutzungsplanung Hemmental (1991) Änderungen 2002

Zonenplan · Schaffhausen

Dokument

Nummer
D/Sp/10/13
Art
Zonenplan
Gemeinde
Schaffhausen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
26.03.2002
In Kraft seit
26.03.2002

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Text

Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Protokoll vom 26. März 2002 Nr. D/Sp/10/13

Hemmental, Zonenplanänderung; Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Hemmental hat am 8. Juni 2001 eine Zonenplanän­

derung, umfassend die Auszonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 1276 von der

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Landwirtschaftszone, die Einzonung

der Parzellen GB Nr. 5355 und 5360 von der Landwirtschaftszone in die Zone für

öffentliche Bauten und Anlagen sowie verschiedene kleinere Auszonungen (Berei­ nigung der Bauzonengrenze), beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 6. Juli bis 26. Juli 2001. Es sind keine Rekurse eingegangen.

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2001 ersucht der Gemeinderat Hemmental um

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Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

II. 1. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i. V. m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das

öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates.

Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Planung auf Recht- und

Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben be­ trauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne

von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss der Gemeinde­

versammlung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt und den Be­ troffenen ein Rekursrecht an den Regierungsrat eingeräumt. Im Geneh-

2 migungsverfahren wurden gegen die Zonenplanänderung keine Einwände vor­ gebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. 111. Auf Antrag des Baudepartementes wird

beschlossen: 1. Die von der Gemeindeversammlung Hemmental am 8. Juni 2001 beschlos­

sene Zonenplanänderung, umfassend die Auszonung eines Teiles der Par­

zelle GB Nr. 1276 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die

Landwirtschaftszone, die Einzönung der Parzellen GB Nr. 5355 und 5360

von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

sowie verschiedene kleinere Auszonungen (Bereinigung der Bauzonengren­ ze), wird genehmigt.

2. Mitteilung an:

- Gemeinderat, 8231 Hemmental (Die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt).

- Baudepartement

- Rechtsdienst des Baudepartementes

- Bauinspektorat

- Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Tiefbauamt

- Hochbauamt

- Grundbuchamt

- Vermessungsamt

- Landwirtschaftsamt / Melioration

- EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

- Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Amt für Grundstückschätzungen

DER ST4CHREIBER: Dr. Ret�ach