BLP Thayngen: Dornböschen - Schaffhauserzelg

Sondernutzungsplan · Thayngen

Dokument

Nummer
Ue/Hä/40/25
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Thayngen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
CH BGer
Beschlossen
21.10.1986
In Kraft seit
21.10.1986

Karte

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Text

EING

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr.Ue/Hä/40/25

vom

21. Oktober 1986

Thayngen, Baulinienpläne; Genehmigung

I. Der Gemeinderat Thayngen hat am 15. Oktober 1985 beschlossen, den aus dem Jahre 1967 stammenden Baulinienplan 11Lohningerweg-Silberberg­ Zieglerweg 11 aufzuheben. Gleichzeitig wurde für das Gebiet 11Dornböschen­ Schaffhauserzelg 11 ein neuer Baulinienplan beschlossen. In beiden Fällen wurde das in Art. 11 des Baugesetzes für den Kanton Schaff­ hausen vorgeschriebene Verfahren durchgeführt. Ein gegen die Auf­ hebung des Baulinienplanes 11Lohningerweg-Silberberg-Zieglerweg'' ein­ gereichter Rekurs konnte durch Abschreibung erledigt werden. Mit Schreiben vom 21. August 1986 ersucht der Gemeinderat Thayngen um Ge­ nehmigung durch den Regierungsrat. II. Die Prüfung der Vorlage hat ergeben, dass die beschlossenen Mass­ nahmen recht- und zweckmässig sind. Damit kann die nachgesuchte Genehmigung erteilt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n

- 21. Es werden genehmigt a) die vom Gemeinderat Thayngen am 15. Oktober 1985 be­ schlossene Aufhebung des Baulinienplanes "Lohningerweg­ Silberberg-Zieglerweg"; b) der vom Gemeinderat Thayngen am 15. Oktober 1985 beschlossene . Baulinienplan 1 Dornböschen-Schaffhauserzelg 11 1

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2. Mitteilung an: - Gemeinderat 8240 Thayngen, unter Beilage von drei unter­ zeichneten Baulinienplänen 1 Dornböschen-Schaffhauserzelg 1 - Baudirektion - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage eines unterzeichneten Baulinienplanes 1 Dornböschen-Schaffhauserzelg 11 - Hochbauamt - Tiefbauamt Vermessungsamt - Rechtsdienst Baudirektion

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DER STAATSSCHREIBER: