Gestaltungsplan "Axenstein"; Genehmigung vom 20. August 2019
Gestaltungsplan · Morschach
Dokument
- Nummer
- 526/2019
- Art
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Morschach
- Kanton
- Schwyz
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- In Kraft seit
- 20.08.2019
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Schwyz
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Text
1366_GP-Axenstein_2019-0526_V.pdf
Kanton Schwyz Gemeinde Morschach
Öffentliche Auflage
Gestaltungsplan „Axenstein"
Sonderbauvorsc hriften
20 Tage öffentlich aufgelegt vom 2. März 20 18 bis 22. März 2018 Vom Gemeinderat erlassen am 2. April 2019 Der Gemeindepräsident
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Vom Regierun g srat mit Beschluss Nr. 526/2019 genehmigt am 20. August 2019 Der Landammann
Der Staatsschreiber
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P2416-03 9. Februar 2018*
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Churerstrosse 47 Postfach 147 8808 Pfäffikon SZ
Tel 055 415 00 15 [email protected] www.rkploner.ch
Antrag der Grundeigentümer Die Grundeigentümer beantragen beim Gemeinderat Morsehoc h den Gestaltungsplan „Axenstein" zu erlassen. KTN 736 (Teilfläche):
Axenstein Park AG c/o Dr. Urs Wickihalder Binzmühlestrasse 18 8173 Neerach
KTN 395 (Teilfläche):
Axenstein Immobilien AG c/o Dr. Urs Wickihalder Binzmühlestrasse 18 8173 Neerach ....)
Gestollung sp lon „Axenslein", Sonderbouvorschriflen
3
Inhaltsverzeichnis Art. l
Rechtsgrundlage ................................. ....... ........................................ 4
Art. 2
Geltungsbereich .................................. ............................................... 4
Art. 3
Bestandteile ............ ......................................... ........ ............................ 4
Art. 4
Zweck ............ .......................................... ....................... ... ...................4
Art. 5
Baufeld Axenstein ... ............................................................................5
Art. 6
Bereich Aussichtsterrasse .......... ... .......................... ................. ...........6
Art. 7
Parkierung ....... .......................................... ........................................... 6
Art. 8
Verkehrsfläche .................................................................. ..................6
Art. 9
Freifläche ............................................. .. ...................... ..... ...................6
Art. 10 Areal Zu-/Wegfahrt und Ein-/Ausfahrt Tiefgarage ...................... ... .7
Art. 11
Öffentlicher Grillplatz .......................................... ................................ 7
Art. 12
Öffentlicher Aussichtspunkt ............................................................... 7
Art. 13
Schutzobjekte ................... ................................................................... 7
17 weitere Artikel
Art. 14
Etappierung .............................. ..... ...... ...................................... .......... 8
Art. 15
Inkrafttre te n .................................................................. .......................8
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Gestaltungsplan „Axenstein". Sonderbouvorschriften
4
Bestimmungen Art. 1
Rechtsgrundlage Der Gemeinderat Morsehoch erlässt, gestützt auf § 30 des kan tonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400. l 00) sowie
Art. 86
ff. des Baureglements der Gemeinde Morsehoch vom 26. September 1997 (BauR), den Gestaltungsplan „Axenstein ".
Art. 2 Perimeter
Übergeordnetes Recht
Art. 3 Geltungsbereich
1 Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist im Situa tionsplan M. l :500 durch den Perimeter festgelegt.
2 Soweit
der Gestaltungsplan nichts Abweichendes fes tlegt, gelten die Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Morsehoch vom 26. September 1997 sowie des übergeordneten Rechts.
Bestandteile Der Gestaltungsplan umfasst folgende Besta ndteile, alle datiert 9. Februar 2018: a) Verbindliche Bestandteile: • Sonderbauvorschriften (SBV) • Gestaltungsplan „ Axenstein ", Situation l :500 b} Orientierende Bestandteile: • Erläuterungsbericht zum Gestaltungsplan • Richtprojekt
Art. 4 Zweck
Der Gestaltungsplan hat zum Zweck: • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau u nd Betrieb eines Hotels mit Restaurant, Aussichtsterrasse sowie mehreren Unterkunftsbauten zu schaffen, die sich sehr gut in die Landsc haft einfügen; • die bestehenden Freiflächen zu aktivieren sowie attra ktiv und naturnah zu gestalten; • einen Aussichtsstandort und Aufentha ltsorte für die Öffentlich keit zugänglich zu machen und rechtlich zu sichern; • das Fusswegnetz aufzuwerten und zu ergänzen; • eine effiziente Organisation der Erschliessung mit zentralen Parkierungsanlagen zu gewährleisten; • Grundsätze für die Gestaltung der Bauten und der Umgebu ng fes tzulegen.
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5
G e slallungspla n „Axenstein ", Sonderbauvorschr'iflen
Art. 5 Nutzung
Baufeld Axenstein 1 Innerhalb der Baubegrenzungslinie Baufeld Axenstein sind sämtliche Nutzungen im Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb bzw. einem strukturierten Beherbergungsbetrieb zulässig.
2 Im Baufeld Axenstein sind die Hotel-Rezep tion, ein öffentlic hes Restaurant und die Tiefgarage zu realisieren. Ferner dient das Baufeld für die Beherbergungsräumlichkeiten der Gäste sowie für die Wohn möglichkeiten des Betriebsleiters und des Personals.
Grundmasse
3 Innerhalb der Baubegrenzungslinie Baufeld Axenstein gelten folgende Grundmasse:
Baufeld Axenstein Vollgeschosse
2
sichtbare Geschosse talseits
3
Gebäudehöhe
10.00 m
Firsthöhe
11.00 m
Gebäudelänge
50.00 m
Tabelle der Grundmasse Im Hinblick auf eine zukünftige bauliche Weiterentwicklung wird die Bauhöhe höher als im Richtprojekt angesetzt, um die Planungsfreiheit langfristig siche17ustellen .
Technisch notwendige Anlagen Gliederung
Abstände
Technisch notwendige Anlagen wie Kamine oder Liftüberfahrten dürfen die Höhenbegrenzungslinie Firsthöhe überragen.
4
s Das Baufeld Axenstein ist entlang der Höhenlinien, durch einen begrünten Freihaltebereich mit Hecke, in eine berg- und eine talseitige Teilfläc he zu gliedern. Gestaltungsplanintern dürfen die Grenz- und Gebäudeabstände bis auf 1.50 m und die Strassenabstände bis auf 3.00 m unterschritten werden.
6
Nebenbauten
7 Nebenbauten sind bei der Ermittlung der Gebäudelänge zu berücksichtigen.
Dachgestaltung
s Flachdächer sind zulässig. Sie haben sich gut in die Umgebung einzuordnen und sind zumindest extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als begehbare Terrasse ausgebildet werden.
Fassadengestaltung
Richtprojekt
Die Fassaden sind weitgehend in Holz a uszuführen. Die Fassadengestaltung ist aufeinander abzustimmen. Grelle Farbtöne sind untersagt.
9
10
Das Richtprojekt ist richtungsweisend.
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G e sta ltungsplan „Axenstein", Sonderbouvorschriften
Minergie-Standard
Art. 6 6
11 Die Hotelbauten sind im Minergie-Standard, nach dem jeweils aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Baueingabe, auszuführen.
Bereich Aussichtsterrasse Der Bereich Aussichtsterrasse ist für eine Terrasse für die Hotel- und Restaurantnutzung sowie für den öffentlichen Aussichtspunkt bestimmt. Im Bereich Aussichtsterrasse sind Bauten untersagt. Die genaue Lage und Ausdehnung der Anlage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
Art. 7 Parkierung
Tiefgarage
1 Mindestens 60 % aller Pflichtparkfelder müssen in der Tiefgargage innerhalb des Baufelds Axenstein ausgeführt werden.
Offene Parkierung
21m Bereich „offene Parkierungsanlage" können weitere Abstellplätze realisiert werden. Sie sind nach Möglichkeit mit nicht versiegelnden Belägen auszuführen oder über die Schul ter zu entwässern.
Anzahl Parkfe lder
3 Im
Art. 8 Ausbaustandard
Gestaltungsplanareal sind inklusive Besucherparkp lä tze maximal 45 Parkfelder gestattet.
Verkehrsfläche 1 Die
Verkehrsfläche ist für d ie Grob- und Feinerschliessung des Gestaltungsplanareals bestimmt. 2 Soweit die Verkehrsfläche eine Groberschliessungsfunktion umfasst, ist sie
mit einer Breite von 5.00 m und mit Belag auszuführen. Für die Feinerschliessungsstrassen sind geringere Fahrbahnbreiten und unbefestig te Fahrbah nflä chen zulässig. Begegnungszone
Art. 9 Bauten
Anlagen
3 Auf
den Verkehrsflächen ist die Begegnungszone gemäss Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) einzuführen. Das Verfahren für die Einfü hrung der Begegnungszone ist spätestens mit Baubeginn der ersten Hoc hbaute im Baufeld Axenstein einzuleiten.
Freifläche 1 Im Bereich der Freiflä che sind neue Bauten untersagt.
2 Anlagen, die dem Betrieb der Hotelanlage sowie Erholungszwecken dienen sind in der Freifläche zulässig. Es sind dies insbesondere eine Hotelvorfahrt, Fuss- und Bewirtschaftungswege, Aussensitzplätze, Wellnesselemente, fest montierte Sitzgelegenheiten, Aussenbeleuchtunge n, versenkbare Poller als Zugangsbeschränkung, Robidogs, Wegweiser und dergleichen. Anlagen im Waldabstand erfordern eine Ausna hmebewilligung.
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Gestaltungsplan „Axenstein". Sonderbauvorschriften
7
Stützkonstruktionen und Einfriedungen
3 Stützkonstruktionen sind auf eine sichtbare Höhe von 2.50 m Höhe beschränkt und in Trockenbauweise auszuführen. Die Maximallänge neuer Stützmauern beträgt l /3 der Baufeldbreite. Einfriedungen dürfen maximal eine Höhe von 1.2 m aufweisen .
Flora
Die Freifläche ist naturnah und ökologisch wertvoll zu gestalten und zu bewirtschaften sowie mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Das Richtprojekt ist wegleitend. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan mit Angaben der Bepflanzung (Pflanzplan) einzureichen.
Fauna
s Mit dem Baugesuch ist ein Förderungsplan Fau na, insbesondere bezüglich Reptilien, Amphibien und Fledermäuse, einzureichen.
Lichtemissionen
Art. 10 4
6 Die Empfehlungen der SIA Norm 491
„Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum" sind zu berücksichtigen.
Areal Zu-/Wegfahrt und Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage Die Areal Zu-/Wegfahrten wie auch die Ein-/ Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgen an den im Plan bezeichneten Stellen.
Art. 11 Öffentlicher Grillplatz
Im Bereich des bezeichneten Standortes ist ein öffentlicher Grill platz mit Feuerstelle und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Bestand und die öffentliche Nutzung des Grillplatzes bzw. der Zuga ng sind grundbuchlich zu sichern. Der Nachweis erfolgt mit dem e rsten Baugesuch im Baufeld Axenstein.
Art. 12 Öffentlicher Aussichtspunkt
Im Bereich des bezeichneten Standortes sind ein öffentlicher Aussichtspunkt und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Bestand und die öffentliche Nutzung bzw. der Zugang sind grundbuchlic h zu sichern. Der Nachweis erfolgt mit dem ersten Baugesuch im Baufeld Axenstein.
Art. 13 Schutzobjekte
1
Die innerhalb des Gestaltungsplanperimeters bestehenden Natur- und Kulturobjekte behalten unverändert ihren gesetzlichen Schutz. 2
Vorgängig aller Tiefbauarbeiten im Bereich der Mammutbäume sind durch einen Baumspezialisten die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der Bäume in einem Gutachten festzulegen.
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Gestaltungsplan ,,Axenslein", Sonderbouvorschrirten
Art. 14 Etappen
Baubewilligungsverfahren
Art. 15 Beschluss
Gemeinderat
8
Etappierung 1 Die
Überbauung des Baufelds kann etappiert werden. Die erste Etappe muss das Restaurant mit Terrasse im Baufeld Axenstein, den Aussichtspunkt und den Grillplatz umfassen.
In jeder Bauetappe sind die Anlagen der Feinerschliessung, Parkierung, Retention, Umgebungsgestaltung, etc., soweit sie für das jeweilige Bauvorhaben notwendig sind, nachzuweisen und zu realisieren . Die Liegenschaftsentwässerung ist nach den Vorgaben des generellen Entwässerungsplans (GEP) auszuführen.
2
Inkrafttreten Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des lnkrafttre tens des Gestaltungsp lans.
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1366_GP-Axenstein_2019-0526_P.pdf
Kanton Schwyz Gemeinde Morsehoch
Öffentliche Auflage
Gestaltungsplan Axenstein
SITUATIONSPLAN Mst. 1 : 500
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Remund + Kuster C hurerstrasse 47 Postfac h 147 8808 Pföffikon SZ
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Tel 055 4 15 00 15 [email protected] www.rkp laner.ch
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Baubegrenzungslinie Baufeld Axenstein
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Verkehrsfläche r
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Freifläche Bereich Aussichtsterrasse Offene Parkierungsanlage Areal Zu- /Wegfahrt r
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Höhenbegrenzungslinie Firsthöhe 11 .0m
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Höhenbegrenzungslinie Gebäudehöhe 1O.Om
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Ein- / Ausfahrt Tiefgarage
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Öffentlicher Grillplatz Öffentlicher Aussichtspunkt
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Rückbau bestehende Verkehrsfläche HTZ
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Zonengrenze HTZ
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Zonengrenze IEZ 1
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Hosenboden ·
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Geotop / Findling gemäss kommunalem Landschaftsplan
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Rahmenbepflanzung 'I
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ehemaliges Grand Hotel
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Waldfeststellung gemäss Art. 10 und 13 Bundesgesetz über den Wald
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Wegrodel (neue Linienführung)
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Bestehende Aussichtskanzel Richtprojekt
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