Baureglement; Änderung; Genehmigung vom 9. August 2005

Nutzungsplan · Freienbach · Aufgehoben am 18.02.2019

Dokument

Nummer
995/2005
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Freienbach
Kanton
Schwyz
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
09.08.2005
In Kraft seit
09.08.2005
Aufgehoben
18.02.2019

Karte

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Dateien

1322_NP_2005-0995_V_Baureglement_Ergaenzung.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeinde Frelenbach

Genehmigungsexemplar

lm Zusammenhang mit dem Teilzonenplan Verwo-Areal

BAU REGLEMENTSERGANZU NGEN

30 Tage offentlic h a ufgelegt vom 6. Aug ust 2004 bis 6. September 2004.

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Von der Gemeindeversa mmlung beschlossen am 22. April 2005. An der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 angenommen .

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Ganzen Text zeigen

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Vom Regierun gsra t mit Besc hluss Nr. 3 .9 .$.'.. .. /. ~Q.~~.. ........ .. .. . genehmigt am ~. · 2P.9.S'

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Der Staatsschrei ber

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350-32 21. Juni 2005

R+ K

Remund + Kuster

Buro for Raumplanung AG

Churerstrasse 47 8808 Pfoffikon SZ

Telefon 055 4 15 00 15 Telefax 055 415 00 16

E-Mail r+k@ remund-kuster.ch Internet www.remund-kuster.ch

BaureglementsergOnzungen im Zusammenhang mit dem Teilzonenplan Verwo-Areal

1.

ERGANZUNG IM ANHANG DES BAUREGLEMENT

1.1

Anhang E (Erltiuterungen zu den Gestaltungsplan-Pflichtgebleten}

2

Gestaltungsplanpflicht

lm Rahmen der Ortsplanungsrevision sind in den Zonenpliinen der Gemeinde Freienbach verschiedene Gebiete mit .,Gestaltungsplanpflicht" bezeichnet.

Absicht fOr die einzelnen Gebiete

Die Oberlegungen und Absichten, die mit der Gestaltungsplanpflicht zusammenhiingen, sind fOr die einzelnen Gebiete in den nachfolgenden Erlauterungen festgelegt. Dabei sind vor allem die Schwerpunkte aufgezeigt, die durch Gestaltungspliine zu losen sind.

Situation heute Obersicht

Unabhiingig von diesen Richtlinien gelten die einschliigigen Bestimmungen des Planungs- und Baugesetztes und des Baureglements der Gemeinde Freienbach, insbesondere die Artikel 6 und 53.

Wirkung

Die vorliegenden Erlauterungen haben Richtplan-Charakter. Sie gelten als Richtlinien und dienen der Baubehi:irde als Planungsinstrumente.

X:\RP\350 Freienbach\32 Verwo-Areoi\Auflage Baureglement.doc

BaureglementsergC.nzvngen im Zusammenhang mit dem Teilzonenplan Verwo-Areal

2.

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GEBIET VERWO·AREAL, PFAFFIKON

Verwo-Areal

Die Fusswegverbindungen Bahnhof-Churerstrasse und Unterdorfstrasse-Bahnhofstrasse sind im Gestaltungsplan rechtlich zu sichern und autofrei auszugestalten.

Fusswege

Begegnungsraume

2

Die Begegnungsraume (PIAZZA Wohnhof, Park etc.) sind an entsprechender Loge zu sichern.

Zufahrt bestehende Tiefgarage KTN 608

3

Die heutige Tiefgaragenzufahrt zum Glashaus auf KTN 608 ist auf eine einspurige Notzufahrt zurOckzubauen.

Erschliessung

4

Die Erschliessung der Tiefgaragen und Parkplatze hat von der Unterdorfstrasse her Ober die Westspange zu erfolgen.

Gemeindehaus

5

Die Gemeinde erhalt die Option, auf dem Verwo-Areal ein Gemeindehaus zu realisieren. Die dafOr notwendige Flache von ca. 2'500 rn 2 ist irn Gestaltungsplan auszuweisen.

Park and Ride

6

Auf dem Areal werden mindestens 100 P+R Parkplatze errichtet, 50 durch die Gemeinde Freienbach und 50 durch die EigentOmer des Verwo-Areals. Diese P+R Parkplatze sind zusatzlich zu den erforderlichen Parkplatzen im Zusammenhang mit den Gebaudenutzungen vorzusehen. Die P+R Parkplatze sind offentlich und werden bewirtschaftet. lm Gestaltungsplan ist eine Option auszuweisen von weiteren 100 P+R-Parkplatzen die durch die SBB realisiert werden konnten.

X:\RP\350 Freienbach\32 Verwo-Areoi\Aufloge Baureglemenl.doc/23.06.05

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BaureglementsergClnzungen im Zusammenhong mit dem Teilzonenplan Verwo-Areal

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Parkierung

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Die Parkierung hat mehrheitlich unter Terrain zu erfolgen. FOr den Grenzbedarf massgebend ist Art. 19 der Bauordnung. Aufgrund der ausgezeichneten Erschliessung durch den 6ffentlichen Verkehr (Bahn und Bus) ist folgender reduzierter Bedarf im Gestaltungsplan nachzuweisen: • FOr Bewohner: minimal 60 % des Grenzbedarfs; maximal l 00% des Grenzbedarfs. • FOr Beschaftigte: minimal 50 % des Grenzbedarfs; maximal 75% des Grenzbedarfs.

Nutzungsmasse

8

lm Sinne einer baulichen Differenzierung dOrfen einzelne Gebaude im Rahmen des Gestaltungsplans Mehrh6hen um 3 m gegenOber der Regelbauweise aufweisen. Zudem kann als Solitar ein alleinstehendes Gebaude mit max. neun Geschossen realisiert werden. Der Anteil der unOberbauten Flache mit Hochbauten dart 67 % der Gesamtflache nicht unterschreiten. Die maximale AusnOtzungsziffer betragt l .50.

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X:\RP\350 Freienbach\32 Verwo-Areai\Auflage Baureglement.doc/23.06.05