Baureglement; Änderung; Genehmigung vom 24. Juni 2008

Nutzungsplan · Arth

Dokument

Nummer
717/2008
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Arth
Kanton
Schwyz
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
24.06.2008
In Kraft seit
24.06.2008

Karte

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1362_NP_2008-0717_V_Baureglement-Aenderung.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeinde

Arth

REVISION ORTSPLANUNG Siedlungsgebiet Kanton Schwyz

.. BAUREGLEMENTSANDERUNG Offentlich aufgelegt

vom bis

10.06.2006 10.07.2006

Ander Urnenabstimmung angenommen

am

Ganzen Text zeigen

24.02.2008

am

24.06.2008

Der Gemeindeprasident

Der Gemeindeschreiber

Vom Regierungsrat des Kt. Schwyz genehmigt mit RRB Nr. 717/2008

Der Landammann

Der Staatsschreiber

2. Marz2008/3149.1

jSPAARGAREN SIEDLUNG - FREIRAUM- LANDSCHAFT- VERKEHR- UMWELT + PARTNER AG Kni estrasse 10 Postfach 1111 8640 Rapperswil SG PARTNER AG j SPAARGAREN Tel. 055 211 18 17 Fax 055 21 1 18 21 [email protected] www.spaargaren.ch

Erganzen Art. 30 " Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt: a) Bauzonen

- Wohnzone mit 2 Geschossen niedriger Ausniitzung

W2a

II

ZM

Ill

b) Nichtbauzonen

- Zone fur Materialgewinnung und Materialablagerung " FOr die Zonen gilt: W2a

Art.

BR 2

Vollgeschosszahl AusnOtzungsziffer

22 21 33 24

0.30

mit Gewerbenutzung 20% Gebiiudeliinge in m Gebiiudehiihe in m Firsthiihe inm Mehrliingenzuschlag

23 26

30 7 10 X

Neu Art. 36a Zone fiir Materialgewinnung und Materialablagerung '

Die

Zone

ist

fOr

die

Ablagerung

von

unverschmutztem

Aushub-

und

Ausbruchmaterial, wie es bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, Tunnel-, Kavernen- und Stollenbauten anfallt, bestimmt. ' FOr die Dauer der Ablagerung sind zudem folgende Aktivitaten gestattet: - Abbau von Steinen, Kies, Erde und anderen Rohstoffen. - Zwischenlagern und Umschlagen von unverschmutztem Aushubmaterial im Sinne der BUWAL Aushubrichtlinien 1999 sowie von Steinen, Kies und Erde. - Aufbereitung von solchem Material, welches gemass vorliegender Bestimmung abgebaut oder zwischengelagert werden darf, so insbesondere Sortieren und Brechen. - Erstellen und Betrieb der betriebsnotwendigen Bauten und Anlagen. 3

Die Materialablagerung ist Landschaft schonend vorzunehmen; die endgOitige

Gestaltung des Gelandes nach Abschluss der Materialablagerung

ist in der

Baubewilligung festzulegen. Bei der Rekultivierung sind die lnteressen des Natur- und Landschaftsschutzes zu berOcksichtigen. 4

Nach Vollendung der Ablagerung ist das Areal wieder der landwirtschaftlichen

Nutzung zuzuflihren. SPAARGAREN +PARTNER AG