Gestaltungsplan "Husmatt"; Genehmigung vom 26. September 2000
Gestaltungsplan · Küssnacht
Dokument
- Nummer
- 1472/2000
- Art
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Küssnacht
- Kanton
- Schwyz
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 26.09.2000
- In Kraft seit
- 26.09.2000
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Schwyz
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Text
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SONDERBAUVORSCHRIFTEN
Bauherrschaft und Grundeigentiimer:
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Gnmdeigentiimer t () errschaft: Einfache Gesellschaft Husmatt, vertr. durch Kl. Seeholzer, Luzen1erstrasse 206, 6402 Merlischachen Bauobjekt: Wolmiiberbammg Husmatt in Merlischachen Architekt: Baggenstos&Seeholzer, Rebmattweg 8, 6402 Merlischachen Merlischachen, 14. Januar 2000
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HSK lngenieur NJ 6403 KUssnacht I 8C1
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2 I. SONDERBAUVORSCHRIFTEN *******************************
Art. 1
Rechtsgrundlagen:
Der Bezirksrat erliisst, gestiitzt auf§ 30, des Planungs- und Baugesetz (PBG) und Art. 129 Baureglement des Bezirkes Kiissnacht (BauR) sowie auf Antrag der Grundeigentiimer folgende Vorschriften zum Gestaltungsplan "Husmatt"
Art. 2
Geltungsbereich:
Die Vorschriften gelten fur den im Situationsplan M 1:500 und im Grundbuchplan M 1:1000 (KTN Nr. 1586, 3511, 3726-3742) bezeichneten Perimeter.
Art. 3
Zweck:
Der Gestaltungsplanung bezweckt: Eine gesamthaft konzipierte Bebauung mit qualitiitsvoller Bauweise erlangen, die sich vorteilhaft in die Landschschaft einfugt, und mit der umliegenden Bebauung in guter Beziehung steht. Die Bauten beziiglich Lage und Grosse festlegen. (Baufeld und max. Firsthohen) Die generelle Anordnung und Gestaltung der Aussenanlagen und F reiriiume ( Griinfliichen, W ege, Pliitze und Kinderspielpliitze) bestimmen. Die Verkehrs- und Parkierungssituation innerhalb des Gestaltungsplangebietes regeln. Ausnahmen gegeniiber der Zonennorm erlangen, namentlich bezgl. Ausniitzungserhohung, Vergrosserung der Gebaudehohe und Geschosszahlen, Vergrosserung der Gebaudeliingen, der Zuteilung der Gebiiudenutzfliichen und der Garagenfliichen, sowie der Unterschreitung der Gebiiudeabstiinde innerhalb des Gestaltungsplangebietes.
3
Art. 4
Planungsmittel:
Der Gestaltungsplan (GP) umfasst folgende Planungsmittel:
V erbindliche Planungsmittel Situation M 1:500 Plan Nr. 94/lA Erschliessungsplan M 1:500 Plan Nr. 94/2A Terrainschnitt All M 1:500 Plan Nr. 94/3A Terrainschnitt 2/3 M 1:500 Plan Nr. 94/4A Sonderbauvorschriften Richtungsweisende Planungsmittel Bericht zurn Gestaltungsplan
Art. 5
Gestaltungszonen: Nutzungen Art der Bauten:
Das GP-Konzept sieht 3 Baubereiche vor
Baubereich A Mehrfamilienhauser Baubereich B Reihenhauser Baubereich C Einfamilienhauser Baubereich A Dieser Bereich umfasst 3 Mehrfamilenhauser (Al-A3), eine Untemiveau-Garage, Keller- und Infrastrukturanlagen, sowie die dazugehiirenden Aussenanlagen und Freiraume. Baubereich B Dieser Baubereich umfasst 5 Doppeleinfamilienhiiuser B 1, B2, B3 ,B4 + B5. Infrastrukturanlagen, Untemiveau-Garage und die dazu gehiirenden Aussenanlagen und Freiraume. Baubereich C Dieser Baubereich umfasst 7 Einzelparzellen fur Wohnhauser Cl bis C7 Mit Ausniitzungsverschiebungen diirfen maximal ein Doppeleinfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Kleinwohnung erstellt werden. Im dorfnahen Bereich, das heisst den Baufeldem C3 und C4 haben die talseitigen Quergiebel mindestens die Hiilfte der ganzen Hauslange einzunehrnen. Bei den Baufeldem C1, C2, C5 und C6 haben die talseitigen Quergiebel mindestens ein Drittel der gesamten Baulange zu betragen.
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4 Die Lage des talseitigen Quergiebels ist frei gestellt. Beim Baufeld C7 ist ein individuell gestaltetes EFH moglich. Baufeld und Firsthohe sind einzuhalten.
Art. 6 Bauweise, Lage
und Anordnung der Bauten:
Die Bauweise erfolgt gemass Gestaltungsplan Lage und Anordnung der Bauten sind in den Baubereichen A, B und C mittels Baubegrenzungslinien und Firsthohen in Meter iiber Meer in Grundriss und Schnitt maximal definiert.
Art. 7
Baubegrenzungslinien:
Die Baubegrenzungslinien bestimmen die ausserste zulassige Fassadenflucht fur aile Geschosse von Baukorpern. Ausnahme bilden Veranden, Wintergarten, Treppenhauser, Vordacher, Kamine, Anbauten im EG, Erker, Balkone und Liftschachte, denn diese diirfen die Baubegrenzungslinien auf eine Tiefe von max. 2. 5 m iiberragen. Vorbehalten bleibt Art. 9. Nebenbauten diirfen ausserhalb der Baubegrenzungslinien im Rahmen des kant. Planungs- und Baugesetzes erstellt werden, sofern sie sich vom Standort und Materialisierung her gut in die Ueberbauung einpassen. Vorbehalten bleibt Art. 9
Art. 8 Firsthohen
Die Firsthohen bestimmem die grosstmogliche Hohenausdehnung der Bauten unter Angabe der max. Firsthohen in Metern iiber Meer. Liftaufbauten und Kamine konnen die Hohenbegrenzungslinien max. einen Meter iiberschreiten.
5
Art. 9 Grenz- und Gebiiudeabstiinde
Gegeniiber den Grundstiicken ausserhalb des GP Gebietes miissen samtliche Bauteile die Grenzund Gebaudeabstande gemass Planungs- und Baugesetz einhalten. Innerhalb des GP-Gebietes konnen die Abstande gemass Gestaltungsplan Nr. 94/IA unterschritten werden. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zu beachten.
Art. 10 Gestaltung,
Aile Teile sind gut zu gestalten und sorgfaltig in die Umgebung einzupassen. Namentlich beziiglich der Materialisierung und Farbgebung. Ebenso soli auch der Aussenraumgestaltung gebiihrend Beachtung geschenkt werden. In samtlichen Baubereichen sind die Bauten mit geneigten Dachern und in Kombination mit Flachdachteilen auszufuhren. Im Bereich A und C7 sind Flachdacher zulassig, sofern sie sich gut in die Umgebung einpassen. Tonnendacher sind erlaubt, sofern sie sich gut in die Umgebung einpassen. Bei flachen Dachern, bzw. begehbaren Dachterrassen, sind gutgestaltete, pergolaartige Dachaufbauten zulassig. Innerhalb der Baufelder B + C sind Grundrissgestaltung und Anordnung frei wahlbar. In den Baueingabeplanen sind zudem tiber folgende Elemente Gestaltungsangaben zu liefern: Strassen, Wege, Rampen, Containerstandplatze, Garagen, Ein- und Ausfahrten, Parkplatze, Garagenvorplatze, Spielplatze, Griinflachen, B6schungen, Einfriedungen und Stiitzmauern.
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6 Art.ll Ausniitzung:
Die Ausniitzungsausschopfung erfolgt gemass beiliegendem Bruttogeschossflachenschema und unter Beriicksichtigung des geltenden kommunalen Baureglementes und der Nutzungsplanung. Insgesamt betragt die Bruttogeschossflache BGF 7003.2 m2. Zusatzlicher Uebertrag von Bruttowohngeschossflache angrenzender Parzellen ist moglich. Ausnutzungsabweichungen bzw. Umlagerungen innerhalb des Gestaltungsplanes gegenuber dem Bruttogeschossflachenschema sind moglich.
Art. 12 Aussenraumgestaltung
U mgebungsgestaltung
Samtliche Bauten und Anlagen sind sorgfaltig ins Gelande einzupassen. Die Freiraume sind mit Baumgruppen auszugestalten. Die definitive Bepflanzung ist im Bauprojekt darzustellen. Fur die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische Geholze zu verwenden.
Art. 13
Kinderspielpliitze:
Innerhalb des GP-Gebietes ist ein Kinderspielplatz einzurichten. Sie sind in den Planen der Baubewilligungsgesuche darzustellen. Spielbare Ebenen, Rasenflachen sind zur Verfugung zu stellen.
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7
1 weiterer Artikel
Art. 14 Verkehrserschliessung
Der Anschluss ans ilbergeordnete Strassennetz (Luzernerstrasse) erfolgt tiber die neu erstellte Husmattstrasse. Die Hauptparkierung hat unterirdisch in Einstellhallen, bzw. Garagen zu erfolgen (mind. 2/3 der PP). In Zugangsbereich zu oder in den Einstellhallen sind hinreichende Veloabstellplatze vorzusehen
Inkrafttretung:
Diese V orschriften treten mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes durch den Regierungsrat in Kraft.
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II. BRUTTOGESCHOSSFLAECHEN - SCHEMA ******************************************* 1. Zusammenstellung der Bruttogeschossfliichen
1.1
Anrechenbare Grnndstiickflachc Grundstiicldliiche:
Parzelle 1586, 3511, 3726 -3742
16'033 m2
% Erschliessungsstrasse (gem. Ing.Bllro HSK)
737m2 15'296 m2
Total anrechenbare Landfliiche f'tir BWGF AZ bei Gestaltnngs~lan
1.2
Ausniitzungsziffer:
1.3
Verftigbare Bruttogeschossfliiche Bruttogeschossfliiche:
1.4
0.45 X 15'296
0.45
=
6'883.2 m2
Uebertragene Bruttogeschossfliiche Uebertrag von Bruttogeschossfliche von
Parzelle 3262 1.5
120m2
Totale Bruttogeschossfliiche Bruttogcschossfliiche aus Gestaltnngsplangebiet Bruttogeschossflache von Parzellc 3262 Totale Bruttogcschossfliiche
6'883.2 m2 120 m2 =
7'003.2 m2