Zonenplan <2000> Besmer

Zonenplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 14.12.2022

Dokument

Nummer
65
Art
Zonenplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
24.06.2002
In Kraft seit
24.06.2002
Aufgehoben
14.12.2022

Karte

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Dateien

Text

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DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU

·2·5. Juni 2002

ENTSCHEID

Frauenfeld,

Ganzen Text zeigen

24. Juni 2002, Me, Bi Entscheid Nr. 65

Stadt Kreuzlingen Zonenplanänderung „Besmer"

1 • El·ng • .2 71 , JUf1i

Sekretaria t :

Mit Beschluss Nr. 638 genehmigte der Regierungsrat am 4. Juli

ie revi-

dierte Ortsplanung der Stadt Kreuzlingen. Die vom Stadtrat Kreuzlingen mit Schreiben vom 30. Mai 2002 zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung „Besmer" ist auf die vom Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau teilweise gutgeheissene Beschwerde (V88/89 vom 2. Mai 2001) im Gebiet Besmer zurückzuführen. Der Planungsbericht enthält die notwendigen Informationen zur Genehmigungsvorlage. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1.

1. Die vom Gemeinderat Kreuzlingen am 14. März 200" beschlossene Zonenplanänderung „Besmer" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage eines Zonenplanausschnitts „Besmer" mit Genehmigungsvermerk (charge) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Umwelt - Forstamt - Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten „Besmer", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der~artementschef

/t/~~

H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 24.

Juni 2002