Zonenplan <2000> Wolfacker Ost

Zonenplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 14.12.2022

Dokument

Nummer
22
Art
Zonenplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
01.03.2007
In Kraft seit
01.03.2007
Aufgehoben
14.12.2022

Karte

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Dateien

Text

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Eing. - 5. März 2007 , Sekretariat: bb Frauenfeld, 1. März 2007

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Entscheid Nr. 22

0054/2007/ARP/002

Politische Gemeinde Kreuzlingen Zonenplanänderung Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660, 661 und 2384) Mit Schreiben vom 9. Februar 2007 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Bauzonen im Gebiet Wolfacker sind im Zonenplan der Stadt Kreuzlingen (RRB-Nr. 638 vom 4. Juli 2000) mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Im Rahmen der zur Genehmigung eingereichten Zonenplanänderung Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660, 661 und 2384) wird für den östlichen Teil des Gebiets „Wolfacker" die Gestaltungsplanpflicht aufgehoben. Im Planungsbericht zur Vorlage sind die Argumente, welche zur Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht führen, nachvollziehbar dargelegt. Aufgrund der eingereichten Akten kann gefolgert werden, dass das Auflage- und Beschlussverfahren der Zonenplanänderung Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660 und 2384) ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. Die generelle Prüfung der fraglichen Zonenplanänderung ergibt, dass die für die Genehmigung massgebenden Anforderungen gemäss § 33 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) erfüllt sind . Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 19. Dezember 2007 beschlossene Zonenplanänderung Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660, 661 und 2384) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat Kreuzlingen, unter Beilage einer Zonenplanänderung Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660, 661 und 2384) mit Genehmigungsvermerk (charge) Grundbuchamt Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen

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Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Wolfacker Ost (Parz. Nrn. 637, 639, 660, 661 und 2384) mit Genehmigungsvermerk sowie den übrigen Akten Departement für Bau und Umwelt

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Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: _..:. 1. März 2007