Zonenplan <2000> Bellevue
Zonenplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 14.12.2022
Dokument
- Nummer
- 91
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Kreuzlingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 10.12.2009
- In Kraft seit
- 10.12.2009
- Aufgehoben
- 14.12.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Dateien
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Text
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Entscheid Nr. 91
0214/2009/DBU/ARP
. Politische Gemeinde Kreuzlmgen
Geht an:
Eing.
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14. Dez. 2009
Sekretariat:
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Zonenplanänderung Bellevue
Mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung Bellevue betrifft das Gebiet Bellevue. Dem Planungsbericht vom 20. August 2009 bzw. 27. Oktober 2009 kann entnommen werden, dass es einer Übereinstimmung der Waldfestellungspläne 2-1 mit dem Zonenplan bedarf. Zur Klärung von allfälligen Rechtsunsicherheiten bezüglich der Zonierungen im Gebiet „Bellevue" sei eine entsprechende Zonenplanänderung zweckmässig. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte angemeldet. Die Zonenplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 22. September 2009 beschlossene Zonenplanänderung Bellevue wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Bellevue, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - SBB, Immobilienrecht, Postfach, 8021 Zürich - Amt für Umwelt - Forstamt
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Thurgau"'~ 2/2
- Amt für Raumplanung unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Bellevue, je mit Genehmigungsvermerk sowie den übrigen Akten Departement für Bau und Umwelt
Dr. Jakob Stark
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
1 0. Dez. 2009
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund