Schweize
Sondernutzungsplan · Egnach
Dokument
- Nummer
- 2125
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Arealüberbauungsplan
- Gemeinde
- Egnach
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 10.12.1985
- In Kraft seit
- 10.12.1985
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
2582-E-1.pdf
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PROTOKOLL
vom
10. Dez. 1985
Ganzen Text zeigen
Gemeinde Egnach Arealüberbauungsplan "Schweize", Genehmigungsgesuch 1. Mit Schreiben vom 22. August 1985 ersucht der Gemeinde-
•
rat von Egnach um Genehmigung eines Arealüberbauungsplans ''Schweize''. In formeller Hinsicht steht diesem Begehren nichts entgegen. Die öffentliche Auflage fand vom 15. März bis 15. April 1985 statt (Publikation im Amtsblatt Nr. 11). Es gingen drei Einsprachen ein, die der Gemeinderat abwies. Beim Baudepartement wurden gegen die Entscheide keine Rekurse eingereicht. Der Gemeinderat beschloss den Plan am 28. Mai 1985. 2. Einleitend ist festzuhalten, dass der Plan schon lange zur Diskussion stand. Im September 1983 wurde vom Baudepartement ein Vorprüfungsbericht erstattet, der im wesentlichen zum Schluss kam, dass die vorge-
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sehene Ueberbauung zwar zweckmässig sei, in einigen Bereichen aber noch korrigiert werden müsse. Auf diesen Bericht wird in den Erwägungen, soweit erforderlich, noch eingegangen. Wichtig ist, dass die interessierten kantonalen Amtsstellen, insbesondere das Tiefbauamt, in dieser Phase schon in die Vorprüfung einbezogen waren. 3. Das
Ar~al
''Schweize'' liegt vollständig in der defini-
tiven Mischzone WG3; die nach Regelbauweise zulässige Ausnutzung beträgt 0,6, und es sind höchstens drei Geschosse erlaubt. Das Gebiet umfasst rund 279 Aren;
51,.04/10 000/1 .84
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- 2 -
davon sind knapp 56 Aren nicht überbaubar, weil sie in der Landschaftsschutzzone liegen oder als Ufergehölz gelten. Es kann als in sich geschlossen und zusammenhängend bezeichnet werden. Auf der Ostseite wird es begrenzt durch die Luxburgstrasse, auf der Westseite durch den Wiler Bach und im Norden durch die SBB-Linie. Die Wilenstrasse durchquert das Planungsgebiet; sie ermöglicht eine sinnvolle Erschliessung und Aufteilung des Arealüberbauungsplans in einen nördlichen Teil mit vorwiegend gewerblicher Nutzung und einen südlichen Teil mit überwiegender Wohnnutzung. Die reinen Wohnbauten sind angelehnt
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'an den Bach, wo auch für Erholung und Spielmöglichkeiten Raum zur Verfügung steht. Die Bauten mit gemischter Nutzung sind im wesentlichen gegen die Luxburgstrasse orientiert. Längs der Bahn sind, als Riegel gegen die südlich liegenden Häuser, Gewerbebauten vorgesehen, wobei eine davon als Motel dienen soll. Die Erschliessung erscheint zweckmässig. Da sowohl die Luxburg- als auch die Wilenstrasse zwar Staatsstrassen, nicht aber Hauptverkehrsstrassen sind, kann die Erschliessung von diesen Achsen aus erfolgen. Die vorgesehenen Trottoirs ermöglichen es, den Fuss-
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gängern sichere Wege anzubieten, die teilweise von den Fahrbahnen durch Rabatten getrennt sind. Parkplätze, teils oberirdisch, teils in zwei Unterflurgaragen, sind in genügender Zahl vorhanden. Die Hauszugänge können durchwegs ohne Gefährdung durch den motorisierten Verkehr erreicht werden. Der Leitungsplan weist nach, dass Abwasser- und Kehrichtbeseitigung sowie Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wasser und Telefon gesichert sind. Die Baulinier, die der Sicherung des Strassenraums und des Bachabstandes dienen, sind zweckmässig. Insgesamt sind elf Bauten geplant. Fünf
Häuse~,
nämlich die Gebäude A, B, C, D und E, sowie die
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-
3 -
Tiefgarage wurden bereits erstellt. Da sie nach Nutzung und Messvorschriften der Regelbauweise entsprechen, stand der Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeinde nichts entgegen. Zu bauen sind noch die Häuser L, F, G und H sowie die Gewerbebauten J ' und K, ferner noch die Unterflurgarage nördlich der Wilenstrasse. Das Gewerbegebäude J wird als Motel vorgesehen; es soll zusammen mit dem Hotel und Restaurant Egnacherhof, das in der Nähe liegt, geführt werden. Die wesentliche Abweichung von der Regelbauweise ist die Ausnützung von 0,7; denn es wird der volle Bonus von 20 % gewährt. Allerdings
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wird er nicht voll in Anspruch genommen, da einer anrechenbaren Landfläche von 16'753 m2 nach dem vorliegenden Plan eine Bruttogeschossfläche von 11'123 m2 gegenübersteht, was einer Ausnützungsziffer von gut 0,66 entspricht. Zu korrigieren ist allerdings bei der Berechnung der Zuschlag für die Unterflurgaragen. Es werden der anrechenbaren Landfläche insgesamt 646 m2 zugeschlagen. Da aber nach § 15 BauV nur die Hälfte der "wiederbegrünten Fläche'' angerechnet werden darf, reduziert sich die anrechenbare 0
Fläche um 118m 2 • Das ist aber nicht von Bedeutung, weil die zulässige Ausnützung nicht voll ausgeschöpft wird .
•
Die architektonische und städtebauliche Qualität der Ueberbauung lässt sich auf Grund der Pläne nicht abschliessend beurteilen. Immerhin kann festgehalten werden, dass die Anordnung der Bauten erheblich besser ist als bei konventioneller Regelbauweise. Positiv zu bewerten ist die Lage der Gewerbebauten, ••
die
eine~
Lärmriegel gegen die ------
SBB-~inie -
bilden.
___________ J
Die Freihaltezone und das Bachgehölz am Wiler Bach sind als Erholungsraum in die Ueberbauung integriert; im Freiraum zwischen den Gebäuden B, D und E können Gerätehäuschen und Lauben für die Gärten erstellt
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4 -
werden. Spielplätze sind im Plan zwar enthalten, aber nicht verbindlich abgegrenzt; der Gemeinderat wird ersucht, sie im Baubewilligungsverfahren festzulegen und vor Zweckentfremdung
ZU
sichern. Die äussere
Gestaltung muss den bereits bestehenden Bauten angepasst werden. Die Besondern Bestimmungen enthalten besonders für die Dachgestaltung, den Fassadenputz, das Trauf- und Ortgesims sowie die Holzart und Farbgebung einschränkende Vorschriften. Die Wärme- und Schallisolation muss den SIA-Normen in der BauV entsprechen; für die Heizung werden als Energieträger Gas oder Elektrizität vorgeschrieben. Es ist keine
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Gemeinschaftsantenne vorgesehen; in Egnach kann mit Estrichantennen ein guter Empfang gewährleistet werden. Es wird deshalb untersagt, Antennen ausserhalb der Gebäude oder auf den Dächern anzubringen. Insgesamt kann man festhalten, dass die geplante Ueberbauung sich zwar nicht durch eine ganz besondere Architektur auszeichnet, dass aber in bezug auf das Orts- und Landschaftsbild eine gut gegliederte Siedlung entsteht, die sich einfügt und für die Benutzer viele Vorteile aufweist. Der Genehmigung steht nichts entgegen, obschon einige wenige Hinweise im Vorprüfungsbericht nicht berücksichtigt werden
•
konnten . Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Der von der Gemeinde Egnach eingereichte Arealüberbauungsplan "Schweize" wird genehmigt. In
~le
Genehmigung sind eingeschlossen der Bericht
mit den "Besondern Bestimmungen" (Art. 1 bis 16) und den Angaben über Parkierung, die Situation 1:500 mit Baulinien, Lage und Höhenkoten sowie Nutzflächen
'.; ..... '
-
5 -
der Gebäude A, B, C, D, E, F, G, H, J, Kund L, Lage und Ausmass der beiden Tiefgaragen sowie die oberirdische Parkierung und die generelle Lage der Familiengärten, Gartenhäuser und Spielplätze, der Plan 1:500 mit den Werkleitungen (nur generelle Linienführung), der Plan mit den Fusswegen und Trottoirs sowie den Standplätzen für Kehricht-Container. 2. Die Ausnützungsberechnung (Teil B des Berichts) ist im Sinne der Erwägungen vom Gemeinderat zu überprüfen.
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3. Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch, unter Beilage von zwei Berichten und je zwei Plansätzen, alle mit Genehmigungsvermerk - Planungsbüro Werner N. Künzler, Luxburgstr. 9, 9322 Egnach - Kantonsforstamt (2) - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Berichtes und eines Plansatzes, alles mit Genehmigungsvermerk, sowie der Akten Für richtige Ausfertigung
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DER STAATSSCHREIBER
2582-S-1.pdf
Kanton · ThurgaQXEMPLAR ARPTG Gemeinde
Egnach
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Areal überbauungsplan Schweize Egnach Nutzungsberechnung und Besondere Bestimmungen
PI.Nr. 278 I 3
A. BESONDERE BESTIMMUNGEN B. NUTZUNGSBERECHNUNG C. PARK I ERUNG
Planungsbüro Luxburgstr. I I
Werner N. Künzler Architekt 9322 Egnach 071 66 16 83
vom Gemeinderat genehmigt arn 28. Mai 1985.
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AREALUEBERBAUUNGSPLAN SCHWEIZE EGNACH
A. B E S 0 N D E R E B E S T I MMU N G E N ART, I
SOFERN DIESE BESTIMMUNGEN KEINE REGELUNG TREFFEN, GELTEN DIE VORSCHRIFTEN DES KANT.BAUGESETZES UND DIE BAUORDNUNG DER GEMEINDE EGNACH.
Art. 2
DIE AUSNÜTZUNG WIRD UM 2o% VON 0.6 AUF 0.72 ERHÖHT.
Art. 3 DIE IN DER BERECHNUNG EINGETRAGENE BODENFLÄCHE FÜR
BACH,UFERGEHÖLZ UND SCHUTZZONE DÜRFEN NICHT ZUR AUSNÜTZUNG GERECHNET WERDEN, DIE BAULICHE NUTZUNG IST IM RAHMEN DER SEP. BEILAGE UND BERECHNUNG MASSGEBEND.
ART, 4
DIE STELLUNG DER BAUKÖRPER UND DEREN GESTALTUNG HAT DEM AREALÜBERBAUUNGSPLAN ZU ENTSPRECHEN, GERINGFÜGIGE ABWEICHUNGEN INNERHALB I.OOM SIND ZULÄSSIG,SOFERN DIE ABSTÄNDE DER REGELBAUWEISE ENTSPRECHEN. FÜR PARZELLE NR. 2094 UND 2095 IST EINE ABWEICHUNG BIS ZU 2.00M ERLAUBT,SOFERN DAS PARTERRE GEWERBLICH GENUTZT WIRD.
Art. 5
DIE ANZAHL DER IM AREALÜBERBAUUNGSPLAN EINGEZEICHNETEN PARKPLÄTZE IST VERBINDLICH.BEI DER PRÜFUNG VON BAUGESUCHEN KANN DER GEMEINDERAT - FÜR GEWERBEBETRIEBE - ZUSÄTZLICHE PARKPLÄTZE VERLANGEN,
ART, 6
DIE DACHFORM HAT DEN BESTEHENDEN DÄCHERN DER GEBÄUDE A,B UND C ZU ENTSPRECHEN. NEIGUNG 35 BIS 45 GRAD A.T, MATERIAL FLACHZIEGEL, NICHT ENGOBIERT.
ART, 7
DIE FASSADENGESTALTUNG HAT DEN BESTEHENDEN BAUTEN A,B UND C ZU ENTSPRECHEN, EBENSO DER FASSADENPUTZ, DIE TRAUF- UND ORTGESIMSDETAILS UND DIE HOLZART. DIE FARBE KANN NUR INNERHALB DER GEBRANNTEN DACHZIEGELFARBE VARIIEREN.
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•
WÄRME- UND SCHALLISOLATIONEN MÜSSEN DEN SIA-NORMEN ENTSPRECHEN.
•
Art. 8 BEI DER WAHL DER WÄRMEENERGIEERZEUGUNG IST DARAUF
ZU ACHTEN,DASS UMWELTFREUNDLICHE UND ENERGIESPARENDE LÖSUNGEN ERSTELLT WERDEN. DIE GEBÄUDE A,B,C UND D SIND MIT ELEKTROHEIZUNGEN ZU VERSEHEN. ALLE ÜBRIGEN GEBÄUDE SOLLTEN MIT GAS BEHEIZT WERDEN. ETAGENHEIZUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN, WEIL SIE DEN SPARWILLEN DER EINZELNEN BENÜTZER FÖRDERN. IM SOMMER IST DIE WARMWASSERAUFBEREITUNG NICHT MIT DER ZENTRALHEIZUNG ZU KOMBINIEREN.
Art. 9 FERNSEHANTENNEN DÜRFEN NICHT ÜBER DACH ODER AUSSERHALB
DES GEBÄUDES ANGEBRACHT WERDEN.
ART.IO
DIE BEPFLANZUNG, BAUM- UND STRAUCHARTEN,TERRAINGESTALTUNG UND DIE WEGAUSFÜHRUNG HABEN DEN UMGEHUNGEN DER HÄUSER A,B UND C ZU ENTSPRECHEN. GRUNDSÄTZLICH SIND INNERHALB DER UEBERBAUUNG FUSSWEGFLÄCHEN MIT EINGEFÄRBTEN ZEMENTSTEINEN ZU PFLÄSTERN,FAHR- IJND ABSTELLFLÄCHEN FÜR AUTOS MIT ROTEM "oB" ZU BELEGEN.
ART. II
GRUNDSÄTZLICH SIND KEINE ZÄUNE ANZUBRINGEN,WENN DIES UNVERMEIDLICH IST,SOLLEN LEDIGLICH AN PFÄHLEN 3 GESPANNTE DRÄHTE ANGEBRACHT WERDEN.
ART.I2
DER KNIESTOCK DARF AB OK. DACHGESCHOSS BIS OK. TRAUFPFETTE 80 CM BETRAGEN.
ART.I3
DAS DACHGESCHOSS UND DER KEHLEODEN DÜRFEN VOLL AUSGEBAUT WERDEN. SOLCHE DACHGESCHOSSE WERDEN NICHT ALS VOLLGESCHOSSE GERECHNET. DACHAUFBAUTEN IN DER ART DER HÄUSER A,B UND C ALS DREIECKGAUBEN SIND ZULÄSSIG, EBENSO SIND QUERGIEBEL BIS CA.I/3 DER FASSADENBREITE GESTATTET,
• '
•
ART.I4
DIE LAUBEN- UND GERÄTEHÄUSCHEN SIND IM GANZEN AREAL MÖGLICH. DER ABSTAND ZU DEN HAUPTEINGÄNGEN IST GEGENÜBER DEN FASSADEN MIT DEM KLEINEN GRENZABSTAND 4.00M, GEGENÜBER DER HAUPTBESONNUNGSFASSADE MIN, IO.OO M.
ART.I5
DIE SPIELPLÄTZE SIND VORWIEGEND IN DER SCHUTZZONE ANZUORDNEN. DIESE ZONE IST ALLEN GEBÄUDEN ZUR BENÜTZUNG OFFEN, LANDKOSTEN,ERSTELLUNG UND UNTERHALT WERDEN IM VERHÄLTNIS DER BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE,WELCHE ZU WOHNZWECKEN ENTSTEHEN, AUFGETEILT! DER AUFENTHALTSPLATZ IM UFERGEHÖLZ IST VOM FORSTAMT GENEHMIGEN ZU LASSEN UND DEN BEDINGUNGEN ANZUPASSEN .
ART.I6
DIE ANZAHL DER CONTAINER WIRD VOM GEMEINDERAT MIT DER BAUBEWILLIGUNG VERBINDLICH FESTGELEGT .
•
EGNACH, I5.7.85
B.
NU T Z U N GS B E RE C H NU N G
I. ANRECHENBARE LANDFLÄCHE (NBF)
•
PARZ. NR. 849 PARZ. NR, 851 PARZ. NR.2o86 PARZ. NR.2094 PARZ. NR.2o95 PARZ. NR.2L98 PARZ. NR.2424 PARZ. NR.2475 PARZ, NR.2476 PARZ . NR.2528 U GARAGE I IZ,Q X 48, Q = 2 U GARAGE 2 IZ,Q X 28,Q = 2 ABZÜGE: PARZ. NR. 851 UFERGEHÖLZ + BACH PARZ. NR.2424 UFERGEHÖLZ + BACH PARZ. NR.2475 UFERGEHÖLZ + BACH PARZ. NR.2528 UFERGEHÖLZ + BACH LANDSCHAFTSCHUTZZONE
•
I I 288 M2 4 1 628 M2 I 1 o24 M2 56o M2 476 M2 273 M2 1 7 077 M2 2 1 284 M2 I I 795 M2 2 1 273 M2 4o8 M2 238 M2
22 1 324 M2
37o M2 I I 935 M2 349 M2 337 M2 1 2 580 M2 5 1 571 M2
ABZÜGE
1
TOTAL ANRECHENBARE LANDFLÄCHE (NBF)
2. ERLAUBTE AUSNÜTZUNG (A) MIT BONUS FÜR WOHNZWECKE FÜR GEWERBEZWECKE
l_!6 753 M21
0.48 = 0.24 =
TOTAL ERLAUBTE AUSNÜTZUNG (A) M.BoNusio.72
8 1 041 M2 4 1 021 M2
I 12 o62 M2 I 1
3.
BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE (BGF) GEMÄSS PLAN NR. 278/2
zu WOHNZWECKEN
•
GEBÄUDE A GEBÄUDE B GEBÄUDE c GEBÄUDE D GEBÄUDE E GEBÄUDE F GEBÄUDE G GEBÄUDE H GEBÄUDE J GEBÄUDE K GEBÄUDE L
770 M2 939 M2 9o9 M2 I' o2o M2 I' o2o M2 785 M2 785 M2 I' o2o M2
217 M2 93 M2
235 M2 235 M2
I I 000 M2 I '350 M2 248 M2
497 M2
TOTAL GEPLANTE BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE (BGF)
4, AUSNÜTZUNGSZIFFER A DER IM AREALÜBERBAUUNGSPLAN EINGEZEICHNETEN BAUTEN= BGF = II'I23 = NBF I6'753
•
zu GEWERBEZWECKEN
I
I I' I 23 M21
1 o,664l
·,
C.
PARKIERUNG
ANZAHL DER AUTOABSTELLPLÄTZE BEDARF GEMÄSS SNV
•
•
BGF W, (FÜR WOHNZWECKE)
ANZAHL WOHNUNGEN
770 M2 939 M2 909 M2 I I o2o M2 I I 020 M2 785 M2 785 M2 I I 020 M2
5 7 7 8 8 6 6 8
GEBÄUDE A GEBÄUDE B GEBÄUDE c GEBÄUDE D GEBÄUDE E GEBÄUDE F GEBÄUDE G GEBÄUDE H MOTEL J GEBÄUDE K GEBÄUDE L TRAFO
497 M2
4
7 1 745 M2
59 WG.
BGF G. (FÜR GEWERBEZWECKE)
BEDARF AN PARKFELDERFÜR WOHNBAUTEN TABELLE 3 (SNV) I PARKFELD PRO IOO M2 BGF W, 1 7 745 =
2I7 M2
9.5 M2
235 M2 235 M2 I I 000 M2 I 1 350 M2 248 M2 43 M2 3 1 42I M2
77.5 PARKF.
100 FÜR BESUCHER: 10%
VON 77.5 =
BEDARF AN PARKFELDERFÜR INDUSTRIE- UND GE~1ERBEBETRIEBE TABELLE 4 (SNV) GEWERBEBETRIEB OHNE MOTEL BGF G. 2421 M2, 30M2 PRO ARB.PL. 1
2 42I 30
= 80.7 ARBEITSPLÄTZE
8
PARKF.
PERSONAL BESUCHER
0,6 PARKF./ARB.PL. O.I3PARKF./ARB.PL.
TOTAL
0.7~
PARKF.IARB.PL.
8o. 7 x o. 73 =
59
PARKF.
16
PARKF.
AN PARKFELDERFÜR MOTEL TABELLE 7 (SNV)
B~DARF
•
MOTEL AN UEBERLANDSTRASSE l PARKFELD PRO 2 BETTEN
32
=
2 160.5 PARKFELDEI
BEDARF GEMÄSS SNV
GEPLANTE PARKPLÄTZE:
•
GEBÄUDE A GEBÄUDE B GEBÄUDE c GEBÄUDE D + E GEBÄUDE F GEBÄUDE G + H GEBÄUDE J GEBÄUDE K GEBÄUDE L
GARAGEN
OFFEN
3 4 I 32
5 Io 4 18
22
Io 39 5 8
[!IQ
TOTAL PARKFELDER GEPLANT
Vom Regierungsrate genehmigt mit RRB Nr._.t(_g_Q"____ vom_.-JJ_._j!..~P.S"