Kastanie, Schulhaus / ParzNr. 372
Schutzplan · Berlingen
Dokument
- Art
- Schutzplan
- Unterart
- Naturobjekte
- Gemeinde
- Berlingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- Gemeinderat
- Verfahren
- Einzelentscheid, geschützt
- Beschlossen
- 11.04.2005
- In Kraft seit
- 11.04.2005
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Politische Ge.meinde Bartingen Kanton Thurgau
Bei lage Unterschutzstellungsverfagung Parzelle Nr. 372 Massatab 1:500 Grund&Jgentomar: Einheftegemeinde Berllngen Schulhausstrasse 8267 Berlingen
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Vom Gemeinderat beachlonen am: _/ / . Der Gemelodeammann: _ _
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ObJekt Nr.: 42 Druckdetum: 14.10.2004
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POLITISCHE GEMEINDE BERLINGEN Telefon 052 76115 38
Fax 052 7611543
Unterschutzstellungsverfügung Kastanie, Rlchtplan·Objekt Nr. 42 Schulhaus, Parzelle Nr. 372. Die Kastanie, Richtplan-Objekt INr. 42, steht im Schulareal von IBerlingen. Oer schön gewachsene Baum gliedert siCh sehr gut .in die Umgebung ein ·und prägt diese massgebend mit. Die Unterschutzstellung wird wie folgt begründet: -
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Gernäss Richtplan Siedlung, Verkehr, Tourismus, Landschaft und Umwelt (genehmigt vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid-Nr. 40 am 8. April 2004) ist die Kastanie als wertvoll eingestuft. taut Richtplanabsicht L.01 "Erhaltung von Einzelbäumen und Baumgruppen" sind die als wertvoll eingestuften Bäume und Baumgruppen mittels Schutzplan bzw. Schutzverfügungen zu schützen. Im erwähnten Genehmigungsentscheid verlangt das !Departement für Bau und Umwelt, dass die UnterschutzsteUung der Naturobjekte bis Ende 2004 grundeigentümerverbindlich mittels Einzelverfügungen oder Schutzplan vorzunehmen ist. Der Baum ist ästhetisch wertvoll. Die Kronenform ist sehr natürlich erhalten. Der mächtige Einzelbaum ist ein wichtiges orts- und 1andschaftsprägendes Element. Als weit verbreiteter Kulturbaum ist die Kastanie besonders wertvoll fOr Vögel als Schlafplatz, Sitzwarte und Brutgelegenheit Im weiteren Ist der Baum ein irrittstein für die ökologische Vemetzung tnnerhalb des Siedlungsgebietes.
Der Gemeinderat erwägt Vorliegend erwägt der Gemeinderat, der Parzelle Nr. 372, Schulhaus ·in Berlingen eine Schutzanordnung gernäss § 10 NHG (TG) zu erteilen. Die kantonale Gesetzgebung zum Natur- und Heimatschutz führt in § 2 NHG (TG) beispielhaft erhaltanswerte Objekte auf. Unter Ziff. 1 und 2 der genannten Norm werden Bäume und Baumgruppen ausserhalb des Waldareals, die das Landschaftsund Ortsbild prägen, sowie Lebensräume für Tiere und Pflanzen wie IHecken usw. erwähnt. Die zur Diskussion stehende !Kastanie ist ohne Zweifel schutzwürdig und damit erhaltanswert im Sinne der zitierten Bestimmungen. Der Gemeinderat beschllesst 1.
Die Kastanie (Richtpl~m-Objekt Nr. 42) auf derr Parzelle Nr. 372 wird, gernäss Situationsplan 1:500, welcher Integrierender BestandteD dieses Beschlusses ist, unter Schutz gestellt. Beiträge und Abgeltungen fUI die künftige !Pflege etc. werden nach dem Beitragsreglement Natur- 'und Heimatschutz gehandhabt.
2.
Der jeweilige EigentOmer der Parzelle Nr. 372 hat den geschützten Baum zu erhalten und zu pflegen.
Gemeindekanzlei
Seestrasse 30
8267 Berlingen
3.
Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich bedOden einer Bewilligung der Gemeinde, wobei Unterhalt und Pflege im Qblichen Rahmen hiervon ausgenommen sind. Sofern die Lage von Neubauten die Kronenschirmflache tangiert, mossen im geplanten Abgrabungsbereich vorgängig Wurzelsondierungen stattfinden.
4.
Dieser Beschluss Ist nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken.
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach Zustellung beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Er ist im Doppel, mit Unterschrift und unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Mitteilung an Eigentümer der Parzelle Nr. 372 Schulhaus, Berlingen. (eingeschrieben) Grundbuchamt (zum Eintrag) Thurgauische Naturforschende Gesellschaft Thurgauer Heimatschutz Thurgauisc:her Naturschutzbund Thurgauische Vogelschutzvereinigung Verein für Pilzkunde Thurgau World Wide Fund for Nature, Sektion Bodenseeffhurgau
FOr die Richtigkeit
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berbühler eschreiberin
Bellagen Auszug Naturobjektinventar, Situationsplan 1:500 und Fotos