Arbonerstrasse Südseite

Sondernutzungsplan · Egnach

Dokument

Nummer
677
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Egnach
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
12.05.1992
In Kraft seit
12.05.1992

Karte

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Text

EXEMPLAR ARPTG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

1 2. Mal 1992

Baulinienplan Genehmigung

Arbenerstrasse

Südseite

I

Nr.

6 11

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EG

Egnach

I

Mit Schreiben vom 21. April 1992 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung des von ihm am gleichen Tag beschlossenen Baulinienplanes "Arbonerstrasse Südseite". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Das Planungsgebiet liegt gernäss rechtsgültigem Zonenplan (RRB Nr. 1370 vom 17. August 1982) in der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Die bestehenden Altbauten, die anfangs des Jahrhunderts entstanden, verletzen aufgrund im Laufe der Zeit vorgenommener Strassenverbreiterungen den ordentlichen Strassenabstand. Sie sollen nach Aussage der Gemeinde in ihrem Bestand gesichert werden. Mehrere Aus- bzw. Umbauvorhaben gaben Anlass zur Ausscheidung einer Baulinie entlang der Südseite der Arbonerstrasse. Dem Planungsbericht ist zu entnehmen, dass mit Hilfe der ausgeschiedenen Baulinie zusammen mit der kommunalen Bauordnung die ortsbauliche · Erscheinung der rhythmischen Zeilenbauweise auch in Zukunft erhalten werden soll. Der Baulinienplan ist zweckmässig. In formeller und materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. Auf Antrag des Departements für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Egnach am 21. April 1992 beschlossene Baulinienplan "Arbonerstrasse Südseite" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Egnach, 9315 Egnach, unter Beilage von zwei Baulinienplänen "Arbonerstrasse Südseite•, je mit Genehmigungsvermerk Departement für Bau und Umwelt Amt für RaumplanungL unter Beilage eines Baulinienplanes "Arbonerstrasse Südseite" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04/10 000/173589