Steinebrunn Oberwiese

Sondernutzungsplan · Egnach

Dokument

Nummer
81
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Egnach
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
05.09.1997
In Kraft seit
05.09.1997

Karte

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Text

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

81

EXEI\~PLAR ARP TG

5. September 1997

EG Egnach Gestaltungsplan "Steinebrunn überwiese"

Mit Protokollauszug vom 4. März 1997 (Eingang Amt für Raumplanung 17. April 1997) ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung des Gestaltungsplans "Steinebrunn überwiese". Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden von den einbezogenen Fachstellen Vorbehalte hinsichtlich der Einpassung der Neubauten ins ürtsbild, des Lärm- und des Grundwasserschutzes angebracht. Am 16. Juni 1997 fand zwischen Vertretern der kantonalen Fachstellen und der Gemeinde eine Besprechung statt. In der Folge wurde der Gestaltungsplan bezüglich der erwähnten Probleme überarbeitet und mit Protokollauszug vom 12. August 1997 beim Departement für Bau und Umwelt erneut zur Genehmigung eingereicht. Die vom Gestaltungsplan betroffenen Parzellen Nm. I 01 und 222 (teilweise) liegen in der Wohn- und Gewerbezone WG 2 in Steinebrunn (RRB Nr. 114 vom 24. Januar 1994). Der Gestaltungsplan regelt im Sinne von § 37 PBG die Erschliessung des Gebietes mit Strassen und Werkleitungen. Die überarbeitete Planung sieht zur Einhaltung der massgebenden Planungswerte gernäss LSV (ES III) entlang der Kantonsstrasse spezielle Lärmschutzbaulinien vor. Ferner wurde der gegenüber der Kapelle und dem Friedhof liegende Teil dem neu ausgeschiedenen ürtsbildschutzbereich zugewiesen, der gernäss Sonderbauvorschriften erhöhte Gestaltungsanforderungen zur besseren Einpassung der Neubauten verlangt. Im Planungsbericht wurden schliesslich die notwendigen Textanpassungen hinsichtlich des Grundwasserschutzes vorgenommen. Da die betroffenen Grundeigentümer zur geringfügigen Planänderung ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, konnte auf eine erneute Auflage der Planung verzichtet werden. Insgesamt wurden das Auflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt. Der Planungsbericht enthält die weiteren, notwendigen Details zum Verständnis der Planung. Zur überarbeiteten Planung wurden von den einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte angebracht. Der Gestaltungsplan "Steinebrunn überwiese" erscheint rechtmässig.

22909311500

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-2-

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: I.

Der vom Gemeinderat Egnach am 12. August 1997 beschlossene Gestaltungsplan "Stcincbrunn überwiese" wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen "Steincbrunn überwiese", alle mit Genchmigungsvcrmerk, (charge) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Ticlbauamt Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gestaltungsplans "Steincbrunn überwiese" mit Vermerken gernäss Gcmcindccxcmplar sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜRBAU

Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innen 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Wcinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert:

5. September 1997