AWB Detailplan Nr. 7

Statische Waldgrenze · Waengi

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Waengi
Kanton
Thurgau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Gemeinderat
Verfahren
Öffentliche Auflage
In Kraft seit
01.11.2012

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Waengi mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

Forstamt

Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.