Steinebrunn-Unterdorf

Sondernutzungsplan · Egnach · Aufgehoben am 14.03.2016

Dokument

Nummer
2531
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Egnach
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
02.12.1975
In Kraft seit
02.12.1975
Aufgehoben
14.03.2016

Karte

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Text

REGiERUNGSRAt· ·DES KANTONS THURGAU .••

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AUSZUG AUS DEM PROTOI<OLL

vom

2. Dez. 1975

Nr.

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Quartierplan "Steinebr=-Unterdorf" der Gemeinde Egnach

Mit Schreibe.n vom 1'(. November 1\175 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung eines Quartierplans "Steinebrunn-Un·terdorf". Er wurde vom 15. August 1975 an "~>'ährend 14 Tagen öffentlich auf-gelegt; "lorährcmd dieser Frist ging eine Einsprache ein, ·,relchor der Gemeinderat entsprach. Der Plan vuril.e a.m 10. November 191'5 von der Behörde beschlossen; Besehverden gingen beim Regierungsrat nicht ein. In formeller Hinsicht steht de1· Genelu'1igung nichts entgegen. Diese Planung ermöglicht die Erschliosslmg des :i_m Zo:ncapl<m aetsgeschiedenen Ba.ugebietJs nördlich der Staa.tsst.rus~e unJ. östlich der Kapelle in Steinebru:nn~ Ds.s Areal gehcrt z\J!il Tei.l in die iiohnzone 'if 2 und in dio Hischzone VG 2. Ein ll.leiner Teil ist als öffentliche Zone ausgeschieden; ein Streifen am Westrgnd gehört zur Zone des Ortsbild.schutzes. Die vo1lst.äudige E:cschliessung ist gevahrleistet durch eine bestehenie G~?.meind.e­ strrrsse und

ei~e

neu anzulegende F.rschli.essu.ngsstre.sse. Deren

Linienführung ist zweckmässig; die zur Siche::-ung des I'rn.sses vorgescnenc Baulinie k&nn genehmigt verdcn. Der Ausbausta.ndarC',,

5 ~leter Fahrbahn und 2 Meter Trottoir genügt,für eine Erschliessungastrasse diese.s Charakters. Die neue E.irunü.nd.tmg in die StB4 tiO.s"t.ra.sse ist übersichtlich; vom Tiefbauamt "n'erden l;;:eine Ein•:enr:·mgen erhoben. Der Genehmigung steht nichts entgegen.

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Es ist festzuhalten, dass durch die Genehmiglmg das Erschliessungskonzept (Ausbaustand.ard der geplanten Strassen und generelle Linienführung) l~raft

sowie die llauliniea Rechts-

erhalten, nicht aber die Strassen- und Trottoirlinien

im einzelnen, Da nach don Vorschriften des Strassengesetzes das·Projekt für die neue Erschliesslmgsstrasse noch öffentlich aufgelegt werden muss, wäre es unzweckmüssig, die genaue Strassenflihrung schon heute verbindlich festzulegen. Bei der Detailprojektierung kann diese im Rahmen der Baulinien und unter Berücksichtigung des Ausba.ust~ndards noch den ört- < -liehen Gegebenheiten ang~passt werden,

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Re g i e r u n g s r a t

b e s c h l i e s s t

1. Der Quartierplan "Steinebrunn-Unterdorf" der Gemeinde

Egnach vird im Sinne der Erwägungen genehmigt;

2. Mitteilung an:

Gemeinderat Egnach, 9315 NeukiJ:ch-Egnach unter Beilage eines Quartierplans mit Genehmigungsvermerk Baudepartement Tiefbauamt - Am~ für RaUlnplanung unter Beilage eJnes Quart-ierplans mit Genehmigungsve:1.1nerlr. und cler Akten

Für richtige Ausfertigung DER STAATSSC!ffiEIBER:

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