Neukirch-Südwest

Sondernutzungsplan · Egnach · Aufgehoben am 05.09.2025

Dokument

Nummer
1491
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Egnach
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
07.09.1982
In Kraft seit
07.09.1982
Aufgehoben
05.09.2025

Karte

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Text

:

.

PROTOKOLL

~

vom

'-7. Sep, 1982

Gemeinde Egnach Quartierplan "Neukirch-Südwest" 1

1000, Genehmigung

Ganzen Text zeigen

1. Mit Schreiben vom 3. Juni· 1982 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmi.gung· der Quartierplartung "N~ukir,ch-

-·

Südwest". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planaufl!ige- und Beschlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen. wurde .• Beschwerden gingen beim Regierungsrat keine ein, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegens-teht. 2. Das :Quartierplangebiet liegt westlich der Kirche an de;t' Staatsstrasse nach Neukirch. Gernäss Zonenplart, der bere:i.ts .... zur Genehmigung eingereicht wurde, ist es der definlt.iveil Wohnzone W2 und der .Wohn- und Gewerbezone WG2 zugeteilt. '•

Die Abgrenzung ist zweckmässig und der Siedlungsentwicklung angepasst; sehr

zu pegrüssen ist, dass mehrheitlich rück,..

wärtig erschlossen wird; um möglichst wenig Ein- und Ausfahrten auf die, Staatsstrasse zu erhalten. Die vorgesehenen Fussgängerverbindungen sind gut; sie verbessern die Wohnqualität des Quart.iers.,. 3. Gegen die Baulinien ist: nichts einzuwenden. Einerseits-be..

rücksichtigen sie die bestehenden Bauten in der Wohn- und Gewerbezoneund anderseits entsprechen ste den wohnhygienischen ·Anfdrderungen. Mit der vorliegendenQuartierpla. , nung wird eine zonengerechte Ueberh~uung ermöglicht. Die notwendigen Werkleitungen sind im f,~an berücksichtigt.

d5291/1 0 000

- 2 -

4. Zusätzlich enthält der Quartierplan Erläuterungen und Gestaltungsrichtlinien.

Massgebli~h

für die betroffenen

Grundeigentümer ist aber nur die gültige Bauordnung (Baureglement, Zonen- und Richtplan) • Die Gestaltungsrichtlinien haben daher keine Rechtskraft., da sie nicht Gegenstand eines Quartierplans sein. MÖii.rieri. Der Gemeinderat kann sie jedoch als Entscheidungshilfe bei der: Beurteilung von Baugesuchen verwenden. 5. Zusammenfassend .. ist festzustellen, dass der Quartierplan samt Baulinien zweckmässig ist; in planerischer Sicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. be~ ~egierungsrat. beschliesst:

1. Die Quartierplanung "Neukirch-Südwest" der Gemeinde Egnach wird genehmigt; dadurch werden Baulinien, Ausbaustandard der Erschliessungsstrassen sowie Fusswege, generelle Lage der Werkleitungen und -anlagen rechtskräftig. 2. Mitteilung an:

....

-Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage. zwe·ier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Bundesamt für Wohnungswesen, 3000 Bern 15, i.H. Herrn 0. Wenger - Planungsbüro W.N. Künzler, Luxburgstrasse, 9322 Egnach ~

Baudepartement

- Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER L V. Der A junkt