Parz. 314
Sondernutzungsplan · Erlen · Aufgehoben am 21.06.1994
Dokument
- Nummer
- 529
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Erlen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 23.04.1991
- In Kraft seit
- 23.04.1991
- Aufgehoben
- 21.06.1994
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
EXEMPLAR ARPTG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
Nr. ~2 9
2 3. April 1991
Baulinienplan Parzelle Nr. 314 (Evang. Kirchgemeinde Erlen) OG Erlen I Genehmigung
Mit Schreiben vom 11. März 1991 ersucht die Ortsbehörde Erlen um Genehmigung des von ihr am 31. Januar 1991 beschlossenen im Titel erwähnten Baulinienplanes. Der Baulinienplan wurde durch das geplante Kirchgemeindehaus, das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist und den gesetzlichen Strassenabstand um 1 m unterschreitet, ausgelöst. Ueber das ganze Kirchquartier ist zur Zeit ein Gestaltungsplan in Bearbeitung. Die interessierten Amtsstellen haben den Baulinienplan hinsichtlich Recht- und Zweckmässigkeit überprüft und keine Vorbehalte angemeldet. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass der Baulinienplan ordnungsgernäss erlassen wurde. Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der von der Ortsbehörde Erlen am 31. Januar 1991 beschlossene Baulinienplan Parzelle Nr. 314 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Ortskommission Erlen, 8586 Erlen, unter Beilage von drei Baulinienplänen, je mit Genehmigungsvermerk - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt -[Amt für Raumplanung (3) unter Beilage von einem Baulinienplan mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber
511.04110 0001173589