Parz. 314

Sondernutzungsplan · Erlen · Aufgehoben am 21.06.1994

Dokument

Nummer
529
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Erlen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
23.04.1991
In Kraft seit
23.04.1991
Aufgehoben
21.06.1994

Karte

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Text

EXEMPLAR ARPTG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. ~2 9

2 3. April 1991

Baulinienplan Parzelle Nr. 314 (Evang. Kirchgemeinde Erlen) OG Erlen I Genehmigung

Mit Schreiben vom 11. März 1991 ersucht die Ortsbehörde Erlen um Genehmigung des von ihr am 31. Januar 1991 beschlossenen im Titel erwähnten Baulinienplanes. Der Baulinienplan wurde durch das geplante Kirchgemeindehaus, das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist und den gesetzlichen Strassenabstand um 1 m unterschreitet, ausgelöst. Ueber das ganze Kirchquartier ist zur Zeit ein Gestaltungsplan in Bearbeitung. Die interessierten Amtsstellen haben den Baulinienplan hinsichtlich Recht- und Zweckmässigkeit überprüft und keine Vorbehalte angemeldet. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass der Baulinienplan ordnungsgernäss erlassen wurde. Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der von der Ortsbehörde Erlen am 31. Januar 1991 beschlossene Baulinienplan Parzelle Nr. 314 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Ortskommission Erlen, 8586 Erlen, unter Beilage von drei Baulinienplänen, je mit Genehmigungsvermerk - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt -[Amt für Raumplanung (3) unter Beilage von einem Baulinienplan mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04110 0001173589