Wielstein-Mühletobelstrasse
Sondernutzungsplan · Frauenfeld
Dokument
- Nummer
- 2119
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 03.09.1929
- In Kraft seit
- 03.09.1929
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
17 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
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Text
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Atxsztro au« dem
Protokoll des Regierungsrates des
Kantons Thurgau
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Mit Schreiben vom 10.Juni a.o. stellt der Gemeinderat Frauenfeld
das Gesuch um Genehmigung einer Aenderung des Bebauungsplanes des Kanzler« quartiers und der projektierten Baulinien an der Oberkirohstrasse und Her« tenstrasse. Nach Eingang des Berichts des Strasseninspektorats I vom 29.Au¬ gust - wird ln Betracht: Mit Beschluss vom 8.Oktober 1910 hat der Regierungsrat einen Be¬ bauungsplan des Rebbergfuartiers in Langdorf genehmigt. Jn diesem plan war die südliche Strasse B-C-D-B den Hang entlang eingezeichnet. Die neue Vorlage sieht eine Verschiebung dieser Strasse um ca.20 m vor. Diese Ver« Schiebung erscheint gerechtfertigt, weil dadurch die Häuser nicht an den Hang gebaut werden müssen, sie können nun oben auf der Terasse erstellt werden. Ferner wird mit dieser Verschiebung eine Verbilligung der Bau¬ plätze erzielt,
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indem sie der Nachfrage entsprechend kleiner gehalten
werden können. Jm neuen Plan ist ferner die Strasse M-0 von der Hertenstrasse gegen Oberkiroh mittelst einer Kurve angelegt, während sie im alten Plan 1910 in einem spitzen Winkel einmündete. Auch diese Aenderung ist nur von Vorteil für die Bebauung (bessere Baublöcke). Die Baulinienabstände an der Oberkirchstrasse sind in der Weise geändert, dass bergwärts statt 7 m Abstand nun 7-9 m gewählt wurden.Tal¬ wärts wurde die Distanz von 7 m gemäss früherem Plan auf ß m reduziert. Die letztere Reduktion schien deshalb nötig, damit auch hier die Häuser nicht zu tief an den Hang gestellt werden müssen. Da die Hertenstrasse an Bedeutung wesentlich zugenommen hat,wur¬ de der östliche Baulinienabstand von 3 m auf 5 m erhöht, was nur zu begrüssen ist. Der abgeänderte Plan ist
öffentlich auf gelegen. Einsprachen sind
keine erfolgt. beschlossen 1. Es sei der neue Bebauungsplan des Kanzlerquartiers in Frauenfeld & die Verschiebungen der Baulinien an der Herten- & Oberkirchstrasse genehmigt 2. Mitteilung an den Gemeinderat Frauenfeld, an das Bezirksamt Frauen¬ feld, das Stra8seninspek Gegeben:
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Den Staats Schreiber:#^ g. ■*
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und an das Strassen- und Baudspartement. 1 d, den 3* September 1929. Der Präsident des Regierungsratest
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