Oberfeld

Sondernutzungsplan · Frauenfeld

Dokument

Nummer
3063
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
23.12.1969
In Kraft seit
23.12.1969

Karte

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Dateien

Text

EXEMPlAR ARrP TG

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAD AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

vom

Betrifft:

2 3. Dez. 1969

{)

Nr.

/_ /1

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i--0 1/J IJ

Baulinienergänzung an der Neuhauserstrasse in l',rauenfeld.

Mit Protokollauszug vom 3. Dezember 1969 ersucht der Stadtrat von Frauenfeld den Regierungsrat um Genehmigung einer Kellerbaulinie an der Neuhauserstrasse in Frauenfeld. Diese Uberschreitet die bestehende Baulinie auf eine Länge von 9,60 f.1etern und eine Tiefe von 3,70 f1etern. Der Baulinienabstand,dieser wichtigen Sammelstrasse des Frauenfelder Erschliessungsnetzes) wurde seinerzeit sehr grosszUgig auf 25 l'leter festgelegt. Zwischen der 7 Meter breiten Strasse und der vorgesehenen Kellerbaulinie verbleibtdaher noch ein Abstand von 2,30 Meter. Das Tiefbauamt erachtet das als tragbar und wendet gegen die Kellerbaulinie nichts ein. Auch die ~antonale Zivilschutzstelle hat das Projekt gaprUft und in Ordnung gefunden. Der Regierungsrat kann diese Kellerbaulinie genehmigen. Der Regierungsrat beschliesst:

1. An der Neuhauserstrasse in E'rauenfeld wird im Bereich der

Parzelle 1210 III eine Kellerbaulinie genehmigt, die gemäss Situationsplan auf eine Länge von 9,60 Metern und eine Tiefe von 3,70 Metern Uber die bestehende Baulinie vorspringt.

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2. Mitteilung anl

- Stadtrat Frauenfeld, 8500 Prauenfeld unter .i3cilac;e eines Situationsplans mit Genehmigunc;svermerk - Strassen- und Baudepartement

(3-fach)

- Tiefbauamt - Kantonale Zivilschutzstelle Regionalplanungsamt unter Beilage eines Situationsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten.

~'lir richtigen Auszug Der Staatsechreiber:

WR/he