Oberfeld
Sondernutzungsplan · Frauenfeld
Dokument
- Nummer
- 988
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 01.06.1982
- In Kraft seit
- 01.06.1982
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
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EXEMPLAR -AR~ T~
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RE:GIERUNGSRAT DES KANTONS TH1JRGA~ PROTOKOLL
vom
... 1. Juni 1982
Nr.
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Stadt Frauenfeld, Baulinienplan "Wiesrain",.Genehmigung l. Mit Schreiben vorn. 8. April 1982 ersucht der Stadtrat von Frauenfeld um die Genehmigung des Baulinienplans "Wiesrain" •. In formeller Hinsicht ist festzuhalten,. dass der Stadtrat den Baulinienplan arn 2.3 •. Dezember. 1. 981 beschloss .. Der. Plan, wurde vorn 4. Januar bis 3. Februar 1982 öffentlich aufgelegt;. die Publikation erfolgte. ordnungsgernäss im Amtsblatt Nr. 52 vorn 31. Dezember 1981. Es gingen während der Auflagefrist. keine Einsprachen ein; im weiteren wurde auch keine Gerneindeabs.tirnrnung verlangt. Da beim. Regierungsrat keine Beschwerde vorliegt,. steht der Genehmigung formell
nichts entgegen. 2. Die Wiesenrainstrasse wurde als Stichstrasse von der Neuhauserstrasse aus erstellt. Die Baulinie verläuft mit 6 rn Abstand parallel. zum Strassenrand ;. der gesetzliche Mindestabstand. zu Gerneindestrassen wird somit nirgends unterschritten. Die bestehenden. Bauten werden durch die Linienführung nicht beeinträchtigt.. Durch den entstehenden 17- 20 rn breiten Baulinien-Korridor entsteht eine für die lockere Bauweise angemessene Weite. Gleichzeitig wird entlang der Oberfeldstrasse eine nicht mehr benötigte Lücke geschlossen. Durch den Baulinienplan entstehen weder Verkehrshindernisse noch andere Nachteile für die Oeffentlichkeit; er ist zweckrnässig und kann genehmigt werden.
85281 I 10 000
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Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Baulinienplan "Wiesrain" der Stadt Frauenfeld wird genehmigt. 2. Mitt.eilung an: - Stadtrat Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, unter Beilage zweier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit. Genehmigungsvermerk und der Akten
Für richtige A~:::rtigung DER STAATSS~IBER