Dorfbach
Sondernutzungsplan · Ermatingen
Dokument
- Nummer
- 1577
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Ermatingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 13.10.1987
- In Kraft seit
- 13.10.1987
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
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EXeMPLAR ARP TG
REGIERUNGSRAT DES KA""N~NS THURGAU PROTOKOLL
vom
13. Okt. 1987
Nr.
/{;17
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Baulinienplanänderung Parzelle Nr. 474 I EG Ermatingen Genehmigung Der Gemeinderat Ermatingen ersucht mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 2. Juli 1987 um Genehmigung einer geringfügigen Abänderung einer im Rahmen des Baulinienplans Dorfbach (RRB Nr. 293 vom 10. Februar 1981) ausgeschiedenen Baulinie auf der Parzelle Nr. 474. Die Planänderung wurde durch ein Bauvorhaben der E-inheitsgemeinde Ermatingen ausgelöst, die beabsichtigt, im westlichen Bereich der Parzelle Nr. 474 eine Kleinbaute zu errrichten, welche als zentrale Sammelstelle für Kehrichtabfälle dienen soll. Es ist vorgesehen, die Baute an die Böschungskante des Dorfbaches zu stellen.
Die Planänderung wurde im Einvernehmen mit dem Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft vorgenommen. Aus planerischer Sicht steht der Genehmigung nichts entgegen. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Die vom Gemeinderat am 6. Mai 1987 beschlossene Planänderung wurde vom 18. Mai bis 17. Juni öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 19 vom 15. Mai 1987. Eine Gemeindeabstimmung wurde nicht verlangt. Beim Baudepartement sind keine Rekurse anhängig. In· formeller und materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen.
511.04/10 000/1.84
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Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:
1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 6. Mai 1987 beschlossene Aenderung des Baulinienplans Dorfbach (RRB Nr. 293 vom 10. Februar 1981) betr. die Parzelle Nr. 474 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen M 1:500 mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Baulinienplans M 1:500 mit Genehmigungsvermerk sowie·den Akten
Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER i. V. Uer Adjunkt
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