Klingler

Sondernutzungsplan · Ermatingen · Aufgehoben am 02.09.2026

Dokument

Nummer
1455
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
01.11.1988
In Kraft seit
01.11.1988
Aufgehoben
02.09.2026

Karte

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Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

·- 1. Nov. 1988

Nr. /1/s =:::>

Baulinienplanänderung ''Klingler''/EG Ermatingen/ Genehmigungsgesuch

1. Mit Auszug aus dem Protokoll seiner Sitzung vom 20. Juni 1988 ersucht der Gemeinderat von Ermatingen um Genehmigung der Ergänzung des am

3. November

1987 genehmigten Baulinienplanes ''Klingler''· Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Beim Baudepartement sind keine Rekurse hängig. In formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. 2. Die Baulinienplanänderung wurde durch ein Bauvorhaben ausgelöst. Im südöstlichen Bereich der Parzelle Nr. E 907 ist eine Messstation des Elektrizitätswerkes geplant, die die rechtskräftige Baulinie unterschreitet. Die geringfügige Abänderung der Baulinie kann in planerischer Hinsicht verantwortet werden, zumal die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Somit steht der Genehmigung der Vorlage auch in materieller Sicht nichts entgegen. Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 20. Juni 1988 beschlossene Aenderung des Baulinienplanes ''Klingler'' wird genehmigt.

511.04/10 000/160587

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2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen, je mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Baulinienplanes mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER