Fruthwilerstrasse
Sondernutzungsplan · Ermatingen
Dokument
- Nummer
- 81
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Ermatingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 17.01.1994
- In Kraft seit
- 17.01.1994
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
5 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
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Text
EXEfJjPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
1 7. Jan. 1994
Nr.
ff
Gewässerbaullnlenplan "Fruthwllerstrasse" I EG Ermatlngen I Genehmigung
Mit Schreiben vom 5. Januar 1994 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Gewässerbaulinienplanes "Fruthwilerstrasse". Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde_ Anlass des Gewässerbaulinienplanes ist ein konkretes Bauvorhaben auf der Parzelle Nr_ 1333_ Die Vorlage wurde vorgeprüft Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Planes notwendigen Informationen. Aufgrund der vorgenommenen generellen Prüfung erscheint der Gewässerbaulinienplan "Fruthwilerstrasse· zweckmässig_ ln fonneller und materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen_
Auf Antrag des Departements für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat:
1.
Ganzen Text zeigen
Der vom Gemeinderat Ermatingen am 25. Oktober 1993 beschlossene Gewässerbaulinienplan "Fruthwilerstrasse" wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Gewässerbaulinienplänen "Fruthwilerstrasse· mit Genehmigungsvermerk Departement für Bau und Umwelt Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Forstamt Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gewässerbaulinienplanes "Fruthwilerstrasse• mit Genehmigungsvennerk und der übrigen Akten
Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber
511.04/10000/131092