Zonenplan <2004> Erweiterung Sportplatz Neukirch

Zonenplan · Egnach · Aufgehoben am 10.12.2019

Dokument

Nummer
10
Art
Zonenplan
Gemeinde
Egnach
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
13.02.2014
In Kraft seit
13.02.2014
Aufgehoben
10.12.2019

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 13. Februar 2014

Entscheid Nr. 10 0005/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Egnach Zonenplanänderung "Erweiterung Sportplatz Neukirch"

1. Die an der Urnenabstimmung vom 24. November 2013 beschlossene Zonenplanänderung "Erweiterung Sportplatz Neukirch" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, Bahnhofstrasse 81, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen "Erweiterung Sportplatz Neukirch", mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon - Amt für Umwelt -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen "Erweiterung Sportplatz Neukirch", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen:

Mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung "Erweiterung Sportplatz Neukirch". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Gegen die erwähnte Zonenplanänderung sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. Auf eine Vorprüfung der Zonenplanänderung wurde verzichtet. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung "Erweiterung Sportplatz Neukirch" (nachfolgend: Zonenplanänderung) betrifft die Parzellen Nrn. 3061, 540, und 2687 im Gebiet "Rietzelg". in diesem Gebiet bestehen diverse Schulbauten, eine Turnsowie eine Mehrzweckhalle. Diese Bauten werden durch Aussensportanlagen (Naturrasenspielfeld, Laufbahn, Trainingsfeld und Hartplatz) sowie eine grössere Parkierungsanlage ergänzt. Wie aus dem Planungsbericht hervorgeht, könnten die Bedürfnisse der Sportvereine auf den bestehenden Anlagen nicht vollständig gedeckt werden. Insbesondere während den Wintermonaten sowie bei anhaltend nassem Wetter würde das eine Fussballfeld nicht mehr genügen. Um die Bedürfnisse der Vereine zu befriedigen, sei nun auf Parzelle Nr. 3061 ein zusätzliches Naturrasenfussballfeld geplant. Der entsprechende Projektierungskredit habe das Stimmvolk der Gemeinde Egnach an der Urnenabstimmung vom 24. November 2013 gesprochen. Da die Parzelle Nr. 3061 ge-

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mäss rechtskräftigem Zonenplan der Landwirtschaftszone zugewiesen war, wurde gleichzeitig eine Zonenplanänderung verabschiedet. Um die Sportplatzerweiterung zu ermöglichen, wird die heutige Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf die Parzellen Nrn. 3061 (Teil), 540 (Teil), 2687 (Teil) ausgedehnt. Da die Zonenplanänderung bestehendes Richtplangebiet betrifft, wird die Fläche des 'Landwirtschaftsgebietes nicht reduziert. Damit wird dem Prinzip einer grundsätzlich ausgeglichenen Flächenbilanz gernäss Ziffer 2.2 des Kantonalen Richtplans (KRP) entsprochen. Weitere Angaben zum Verständnis dieser Vorlage enthält der Planungsbericht Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen gegenüber der Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Sie erfüllt die Anforderungen von§ 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 3. Feb. 2014