Parzelle Nr. 1289

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
1215
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
08.11.1994
In Kraft seit
08.11.1994

Karte

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Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. /24G

- 8. Nov. 1994

Baulinienplan Parz. 1289 I EG Ermatlngen I Genehmigung

Mit Schreiben vom 19. Oktober 1994 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Baulinienplans Parz. 1289. Der Baulinienplan wurde gernäss Planungsbericht durch ein Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 1289 ausgelöst und regelt mit einer Sonderbaulinie den Abstand für Bauten und Anlagen gegenüber dem mit Wald bestockten Bach. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Planes notwendigen Informationen. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben die miteinbezogenen Ämter keine Vorbehalte angemeldet. Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Genehmigung steht in formeller wie materieller Hinsicht nichts entgegen.

Auf Antrag des Departements für Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat:

1.

Der vom Gemeinderat Ermatingen am 5. September 1994 beschlossene Baulinienplan Parz. 1289 wird genehmigt.

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2.

Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Plänen mit Genehmigungsvermerk und drei Planungsberichten Kantonsforstamt Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - , Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk, eines Planungsberichtes sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04/10000/131092