Iberg-Rofen
Sondernutzungsplan · Bischofszell
Dokument
- Nummer
- 967
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Bischofszell
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 11.06.1985
- In Kraft seit
- 11.06.1985
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Dateien
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Text
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
11. Juni 1985
Bischofszell Aenderung des Quartierplans "Iberg-Rofen'', Genehmigungsgesuch 1. Die Bauverwaltung der Gemeinde Bischofszell ersucht mit Schreiben vom 27. September 1984 im Auftrag des Gemeinderates um Genehmigung einer Abänderung des Quartierplans "Iberg-Rofen". Dieser Plan war seinerzeit gemeinsam von den Gemeinden Bischofszell und Sitterdorf eingereicht und vom Regierungsrat am 9. Juni 1981 genehmigt worden. Es handelt sich um eine kleine Aenderung, die lediglich die StrassenfUhrung betrifft. EigentUrnerio der betroffenen Parzelle ist die Firma Obi, Obstverwertungsgenossenschaft Bischofszell; das vereinfachte Verfahren nach § 38 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes ist zulässig, weil keine Aenderung der Nutzungsart und der Nutzungsintensität bewirkt wird. Einsprachen wurden nicht eingereicht; Rekurse beim Baudepartement liegen keine vor. In formeller Hinsicht steht der Aenderung nichts entgegen. 2. Die Erschliessungsstrasse wird gernäss dieser Aenderung nicht mehr rechtwinklig in die Ibergstrasse eingefUhrt, sondern mit einer Abkröpfung. Das hat zur Folge, dass die Fahrgeschwindigkeit vermindert werden muss, was wiederum die Wohnqualität der sUdlieh der Strasse liegenden Wohnungen verbessert. Die Aenderung ist zweckmässig und kann genehmigt werden. zu bemerken
51,.04/10 000/1.84
- 2 .)
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ist allerdings, dass die neuen Baulinien nicht von bestehenden Vermarkungen aus eingernessen sind; dadurch wird die Rekonstruktion im Gelände erschwert. Auf Antrag des Baudeparternentes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die Aenderung des Quartierplans ''Iberg-Rofen'' der Gemeinde Bischofszell wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bischofszell, 9220 Bischofszell, unter Beilage von zwei abgeänderten Plänen mit Genehmigungsvermerk - Ortsvorsteherschaft Sitterdorf, 8581 Sitterdorf - Grundbuchamt des Kreises Bischofszell, 9220 Bischofszell - Baudepartement - Tiefbauamt Amt für Raumplanung unter Beilage eines abgeänderten Planes mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER