Bügen, Parz.Nrn 386, 1294, 384, 387

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
98
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
23.12.2009
In Kraft seit
23.12.2009

Karte

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Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 23. Dezember 2009

Entscheid Nr. 98 0223/2009/DBU/ARP

Politische Gemeinde Ermatingen Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 Mit Schreiben vom 13. November 2009 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Änderung Baulinien Bügen keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Änderung Baulinien Bügen sieht gernäss Angaben im Planungsbericht eine Verschiebung der Baulinie nach Norden, auf den Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387, vor. Mit der Verschiebung werden eigenständige Baufenster ermöglicht, sodass freie Durchblicke zum See gewährleistet bleiben. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung der Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 wurden keine Vorbehalte gemq_cht. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes und wird genehmigt. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 9. November 2009 erlassene Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: -Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Änderungen Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Umwelt -Amt für Raumplanung, unter Beilage von einer Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

~ement für Bau und Umwell

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Dr. Jakob Stark

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 2 3. Dez. Z009

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