Oberweg

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
637
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
14.03.1972
In Kraft seit
14.03.1972

Karte

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Text

2661-E-1.pdf

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PROTO r\0 LL

vom

Betrifft:

14. t~ärz 1972

Nr.

Gestalt1mgsplan "Oberweg" der Gemeinde Ermatingen

Ganzen Text zeigen

l. Ni t Schreiben vom ll. Februar 1972 ersucht die Ortsbehörde Errno.tingen um Genchmignng eines GcstaltungspJ.ans noberweg 11 • Er wurd.e gemJ,ss :!?rotokollausL:ug der Ortskernmission am 24. J'anuar 1972 beschlossen ur,(;_ ansehliessend >vährencl 14 Tagen öffentJ.ich aufgelegt. Die Einsprachefrist, die bis am 8. Februar 1972 dauerte, lief unbcnützt ao. Beim RegierUJ1gsrat wurden auch keine Beschwerden erhoben. In :e·ormeJ.ler Hinsicht steht der GenehmigUJlg nichts entgegen.

2. Art. 23 des Baureglementes von Er·ma tingen bestimmt., dass die gesamthaft konzipierte Ueberbammg zusammenhängender Gebiete durch Gestal tUJlgsplä.ne geregelt werden kann. Dabei darf von Bauordnung und Zonenplan abgewichen werden, sofern sich bezüglich der Ortsgestaltung, des Strassenbildes, der \'folmhygiene oder der ErschJ.i essung gegenüber der Regölüberbauung nach>:eisliche Vo:rzüge ergeben. Weil eine gesamthafte Ueberbauung östlich des Sportzent:rtlms gepl2nt ist, war es notwendig, nach Gestaltungsplan zu bauen; den11 irn Zonenplan ist das zu überbauende Areal ni eht •·eniger als drei vers ehi cdenen Nutzungszonen zuge•fiesen, der zwei.geschossigen \folmzcnc, d.er dreigesehossigen Wohnzone und der dreigeschossigen \lohn- und Gewerbezone. Die durch den Gestaltungsplan nach Lage und Geschosszahl ...-er.bindJ.ivh festgelegte Ueberbauung sjeht drei viergeschossige und ein sechsgesehossiges Mehrfamilienhaus sowie eine grosse unterirdische Sammelgarage vor. Weil dieviergeschossigen Hiiuser je zwei Hauszugänge aufweisen, ist für die Ermitthmg der zulässigen Ausnützung die VoJ:sehrift bei halboffener Bauweise und mehrheitlieh c1<·cigeschos3ige.r·

52769

- 2 -

Uebcrbauung massgebcn<i. Zulässig väre eine Ausnützung von 0,8; die Nachprüfung ergab, dass si_c 0, 72. beträgt. Eine Uebernutzung liegt also nicht vor. Die Baukörper sind so gr'.lppiert, dass sie hofartig einen gross~n Spielplatz im Zentrum umschliess~m; das scchsgcschossige Haus steh-t als Block in der südös-tlichen Ecke; die Yiergeschossigen Bauten sinc~ stärker gegliedert. Die dem Ges-taltungsplan beiliegende Skiz.ze mit der nach Baureglement zulässigen Regelüberbaunng zeigt klar, dass die in Artikel 23 geforderte bessere "Ortsgesta.ltung" im Gcs-taltm1gsplan verwirklicht werden kann. Ebenso sind die wohnhygienischen Vel:hältnissc eindeutig besser als bei Rcgclüberbaunng. Viel besser als bei Regelüberbammg ist das Problem der Parki•):r:ung gelöst. Für die insgesamt 68 Wohnungen stehen in der l!ntcrirdischen Sammolgarage 4-5 Abstellplä-tze zur Verfügung. Dazu kommen 8 Plätze in Garagen der Blöcke C nnd D. Darüber hinaus weist der Gastalttmesplan noch mehr als 40 oberirdische Abs-tellplätze aus, so dass für den ruhenden Verkehr genügend Platz vorhanden ist. Einwanclfrci sind die Fussgängerw·ege für den Zugang zum 6-geschossige:n und zu den beiden 4-geschossigen Häusern auf der \'l"est:;eite der Par.zelle. Nicht befriedigend ist der Zugang zum Block D, der zum Teil über stark befahrene interne Erschliessungsstrassen erfolgen muss. Die Lage der 10 Parkplätze beim Block D und der 14 Parkplätze nördlich des Blocks C sind daher noch zu überprüfen. Einwandfrei sind die 8 Parkplätze längs des westlichen Zugangswegs der ll. Plätze (nicht 15 wie 1m Plan 4 angegeben) beim Block A. Die Ortsbehörde ist g.chalten, bei Erteilnng der definitiven Baubewilligung dies~en Erwägungen Rcchnnng zu tragen, indem sie eine sichere Fussgängervcrbindung zmn Block D verlangt. Das ist möglich, wenn ein Teil der 16 Parkplätze längs.der Staatsstrasse nicht für den Betrieb der Bauherrin, sondern für die Bewohner der Ucberbauung reserviert wird. 3. Das Tiefbauamt wünscht in bczug auf die Zu- und Wegfahrt in die Staatsstrasse eine klare Ordnlmg. Die Zufahrt zur neuen Ucberbauung soll ausschliesslich über die Einmündnng an der Westseite der Liegenschaft erfolgen, die Ausfahrt auf die Staatsstrasse aus-

sebliessl:i.eh über die Eirunündung an d.er Osfl,i·em;e. Sofern diese Bedingungen erfiill-t 1vcrden, stedrt, der Genehmigung des Gestaltungsplans nichts entget;en.

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Gestaltungsplan "Oberweg" der Ortsgemeinde Ermu:tingen

wird im Sinn.e d.er Erwägungen genehmigt. Dadurch werden Lage und Geschosszahl der Hochbauten sowie Lage und Ausmass der Tiefgarage verbindlieh festgelegt. Verbindlich sind im weiterndie grundsätzliche Führung der Fusswege für den Zugang zu den Blöcken A, B und C sowie die L«ge und Anzahl der Spielplätze. Die Einzelheiten sind bei der Er-teilung der Baubewilligung zu regeln.

2. Vor Er-teilung der Baubewilligung für den Block D hat <lie . Bauherrschaft einen besseren Zugang für Fnssgänger aus:<;uscheiden. 3. Die Zufahrt von der Staatsstrasse darf nur über die Einmündung am ifestrand, die ifegfahrt nur über die J:;inmündung am Ostrand des Area:is erfolgen.

4. }titteilung an:

Ortsbehörde Ermatingen, 8272 Ermatingen unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen mit Genehmigungsvermerk Strassen- und Baudepartement (4-facb) Tiefbauamt 1mter Beilage eines Geste.ltungsplans mit Genehmigungsvermerk Regionalplanungsamt · unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten

Für richtige AusfertigLmg DER STAATSSCHREIBER:

~"z~ 'tTRjhe

2661-S-1.pdf

ORTSGEMEINDE ERMATINGEN

EINZELGESTALTUNGSPLAN "OBERWEG"

•

ERMATINGEN (

MIT BESONDEREN BESTIMMUNGEN FUER DAS BEBAUUNGSAREAL

•

GENEHMIGUNG: VON ORTSBEHOERDE ERMATINGEN GENEHMIGT AM ~. ~- r9 (-'L OEFFENTLICHE PLANAUFLAGE: ~-- ~- -4.·!. <?. k-ß 1'1 TL VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU GENEHMIGT AM: MIT R. R. B. NR.

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EINZELGESTALTUNGSPLAN "0 BE RW E G" IN ERMATINGEN

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1. ERLASS

Die Ortsbehörde Ermatingen erlässt gestUtzt auf Art. 23 des Baureglementes, fur das Bebauungsareal Oberweg sUdlieh der Hauptstrasse einen Einzelgestaltungspion mit besonderen Bestimmungen.

2. EINBEZOGENE GRUNDSTUECKE (Pion 1)

Der vor Iiegende Einzelgeste ltungsplan gilt fUr die nachstehenden GrundstOcke: Kat, Nr. 623 = 4'986 m2 GrundstUcksfläche Kot. Nr. 620 = 4'589 m2 GrundstUcksfläche

•

Toto I

9'575 m2 GrundstUcksfläche

3. BAUZONE

Die einbezogenen Grundstucke liegen in der 2-3 geschossigen Wohnzone resp. Wohn- und Gewerbezone.

4. AUSNUETZUNG

Die reglementarische AusnUtzung beträgt 60 % bei offener Bauweise, 80% bei halboffener Bauweise. Diese AusnUtzung wird im vorliegenden Gestaltungsplan eingehalten.

5. ZWECK

Der Einzelgestaltungsplan ermöglicht - Eine von der Regelbauweise abweichende,städtebaulich und wirtschaftlich interessantere Lösung mit bedeutend mehr GrUnflächen

•

- Bessere Anordnung von Abstellplätzen und Sommel-. garage - Eine bessere Erschliessung mit entsprechend ruhigem inneren Wahnhof (Vergleich mit einer Regelbauweise siehe Pion 2) 6. BESONDERE BESTIMMUNGEN

- Die Stellung der Hochbauten und der Samme lgoroge ist in Plan 3 festgelegt, ebenso die Geschosszahlen .., Alle Baukörper sind flach einzudecken

,, Seite 2

6. BESONDERE BESTIMMUNGEN

~s stnCI thia:~k&h1t dü 61a wöhmJn~Jn vorgesehen, sowie efne Sammel~drage mit C:a. 45 Einstellplätzen und ca. 43 Parkplätzen ca. 16 Parkplätzen fur Betrieb - Die interne Erschliessung1 die bn~~r~p ielplätze und die Grunanlagen sind im Plan 4 festgelegt. 1

- Die RechtsgUitigkeit dieses Einzelgestaltungsplanes ist im Grundbuch auf den einbezogenen GrundstUcken einzutragen .

•

- Ueber die zeitliehe Abwicklung der Ueberbauung wird verbindlich festgelegt, dass die Semmelgarage gleichzeitig mit dem Bau des 2. Mehrfami Iienhauses erstellt werden muss. 7. ZUSTIMMUNG

-Die EigentUrner der durch diesen Gestaltungsplan betroffenen Parzellen erklären ihr Einverständnis zu dieser Vorlage und zur Anmerkung im Grundbuch .

Fur die Parzelle 623

Fürsorgefond D. Jacques Goidinger AG

• II FUr die Parzelle 620

~. [Af/../1~

Fursorgefond D. Jacques Goidinger AG

II.

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