Wolfsberg

Sondernutzungsplan · Ermatingen · Aufgehoben am 05.07.2017

Dokument

Nummer
1214
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
08.11.1994
In Kraft seit
08.11.1994
Aufgehoben
05.07.2017

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Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Nr. /2/~

Protokoll vom· ;_ 8. Nov. 1994

Änderung des Gestaltungsplans Wolfsberg I EG Ermatlngen I Genehmigung

Mit Schreiben vom 19. Oktober 1994 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung einer Änderung des rechtskräftigen Gestaltungsplans Wolfsberg (RRB Nr. 2286 vom 10. Oktober 1972), die gernäss Planungsbericht durch den zusätzlichen Raumbedarf des gleichnamigen Ausbildungszentrums ausgelöst wurde. Die zum Verständnis der Änderung notwendigen Informationen können dem Planungsbericht entnommen werden. Sämtliche im Rahmen der Vorprüfung vom Departement für Bau und Umwelt abgegebenen Empfehlungen wurden berücksichtigt. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben die miteinbezogenen Ämter keine Vorbehalte angemeldet. Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Genehmigung steht in formeller wie materieller Hinsicht nichts entgegen.

Auf Antrag des Departements fOr Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat:

1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 5. September 1994 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans Wolfsberg (RRB Nr. 2286 vom 10. Oktober 1972) wird genehmigt. 2.

Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Plänen mit Genehmigungsvermerk und drei Planungsberichten Kantonsforstamt

Amt für Denkmalpflege Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Gestaltungsplanes mit Genehmigungsvermerk, eines Planungsberichtes sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

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511.04/10000' 131092