Bachwiesen

Sondernutzungsplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 19.09.2024

Dokument

Nummer
557
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
12.03.1974
In Kraft seit
12.03.1974
Aufgehoben
19.09.2024

Karte

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Dateien

Text

! REGIERUNGSRAT DES KA ~~~:.~S f[l:IURGAU 20 . 3 . 74 FK a n BV

AUSZUG AUS DEM PROTG~kd c~t: 1

vom

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18. März 1974

12. März 1974

Baulinien-R evision

"Bachwiesen " der Stadt Kreuzlingen

Ganzen Text zeigen

Mit Schreiben vom 7, Februar 1974 ersucht der Stadtrat von Kreuzlingen um Genehmigung einer Baulinien-R evision "Ba.chYies en". Sie wurde vom Stadtrat am 4. Dezember 1973 und vom Gemeinderat am 13. Dezember 1973 beschlossen . Die öffentliche Auflage erfolgte vom 9. bis 22. Januar 1974. Einsprachen

wurden nicht erhoben, beim Regierungsr at gingen keine Beschwerden gegen die Pla.nä.nderung ein. Die Botschaft dee Stadtrates an den Gemeindera t, die den Akten beiliegt, gibt Auskunft Uber die Grtinde der Ab~nderung. Es mu~sten

auf Wunsch des Gemeinderat es die Baulinien der neuen

Bleiehestra sse vom Kogenb&ch weggerUckt werden, um den Grtingtittel längs des Bachs und den Campingplat z nicht zu beeinträchtigen. Da die Baulinienab stände in Ordnung sind und Interessen des Kantons nicht berUhrt werden, ist die Aenderung zu genehmigen •.

Der Regierungsr at beschliesst : .• '

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1. Die Baulinien-R evision ·des Qua.rtierpla ns "Bachwiesen "

wird genehmigt.

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2. Mittei lung an:

- Stadt rat Kreuz lingen , 8280 Kreuz lfngen Ullter Beilag e von zwei Ba.ulin ienp änen mit Genehmi~gsvermerk

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- Strass en- und Baude partem ent - Tiefba uamt - Region alplan ungsam t unter Beilag e eines Baulin ienpla ns mit Genehmigungsvermerk und den Akten FUr richti ge Ausfe rtigun g

DER STAATSSCHREIBER:

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