Bachwiesen

Sondernutzungsplan · Kreuzlingen · Aufgehoben am 19.09.2024

Dokument

Nummer
286
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
23.02.1988
In Kraft seit
23.02.1988
Aufgehoben
19.09.2024

Karte

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Dateien

Text

vom

23. Feb. 1988

Nr.

2 t=6

Aenderung Baulinienplan Bachwiesen / Stadt Kreuzlingen / Genehmigung

A. Mit Schreiben vom 3. November 1987 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung des geänderten Baulinienplans Bachwiesen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 7. September bis 6. Oktober 1987. Sie wurde im kantonalen Amtsblatt (Nr. 35) publiziert. Während dieser Frist gingen beim Stadtrat keine Einsprachen ein. Ebenfalls sind beim Baudepartement keine Rekurse gegen den Plan hängig,. so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts im Wege steht. B. Mit den geänderten Strassenbaulinien soll den heutigen Verhältnissen der Strassenführung Rechnung getragen werden. Der Plan sieht deshalb vor, innerhalb des Strassengevierts Schwimmbadstrasse -BleichestrasseSonnenwiesenstrass e und alte Bleiehestrasse einen Baubereich festzulegen, der in der Regel 5 m Trottoirabstand einhält. Gegenüber der Schwimmbadstrasse ist hingegen ein Abstand von 7 m vorgesehen. Die bisherigen Baulinien werden deshalb wo nöt lg aufgehoben. Im weiteren soll in Zukunft auf die Sicherung der alten Bleiehestrasse zwischen Sonnenwiesenstrass e und SBB-Trassee verzichtet werden. Die neue Verbindung zum südlichen Baugebiet führt heute über

511.04/10 000/1.84

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die Bleiehestrasse . Deshalb werden auch diese Baulinien aufgehoben. Die Aenderungen erscheinen insgesamt als zweckmässig. Einer Genehmigung steht somit auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die von der Stadt Kreuzlingen beschlossene Aenderung des Baulinienplanes Bachwiesen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt

- Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER