Thurgauerstrasse
Sondernutzungsplan · Arbon
Dokument
- Nummer
- 1034
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Arbon
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 08.06.1986
- In Kraft seit
- 08.06.1986
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
p/v?k
.
EXEMPLAR ARP TG
REGIERUNGSRAT DES KAKITON.S T!HjURGAU PROTOKOLL
vom
-8. Juli 1986
Nr.
;(03t(
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Gemeinde Arben Quartierplan "Thurgauerstrasse", Genehmigungsgesuch
1. Mit Schreiben vorn 9. Juni 1986 ersucht die Ortsverwaltung von Arben um Genehmigung einer Ergänzung des Quartierplanes "Thtirgauerstrasse". Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass das Planauflage- und Plangenehmigungsverfahren entsprechend den baugesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Gegen die Quartierplanergänzung sind beim Baudepartement keine Rekurse anhängig. In formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. 2. Mit Beschluss vorn 3. Dezember 1985 genehmigte der Regierungsrat den Quartierplan "Thurgauerstrasse". Für den Einlenker der Brühlstrasse in die Thurgauerstrasse wurde das Genehmigungsverfahren im Sinne der Erwägungen sistiert. Der Regierungsrat erachtete das vorgesehene Erschliessungskonzept nur dann als zweckrnässig, wenn die Brühlstrasse unterbrochen wird,urn damit die äussere Brühlstr~sse
von quartierfremdem Verkehr abzuschirmen.
Da nun die zur Genehmigung eingereichte Quartie.rplanergänzung diese Unterbrechung ausweist, steht in ma.terieller Hinsicht einer Genehmigung des Quartierplans "Thurgauerstrasse" auch bezüglich des Einlenkers nichts mehr entgegen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterbrechung gleichzeitig mit dem Anschluss der Brühlstrasse an die Thurgauerstrasse auszuführen ist. 51 1 .04/10 000/1 .84
- 2 -
Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:
1. Die von der Ortskommission Arbon am 1;3.
Febru~:rr
1986
beschlossene Ergänzung zum Quartierplan ''Thurgauerstrassed (RRB Nr. 2077 vom 3. Dezember 1985) wird im
Sinn~
~er
Erwägungen genehmigt. In die Genehmigung miteingeschlossen ist der Einlenker der Brühlstrasse in die Thurgauerst:rrasse. 2. Mitteilung an: - Ortsverwaltung Arbon, 9320 A:r-bpn, unter Beilage
ein~s
Quartierplanes im M 1:500 mit Gene~migungsvermerk - Ortsbehörde Frasnacht, 9320
Frasn~cht
- Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld - Baudepartement - Forstamt -
Tiefbau<~~mt
- Amt für Umweltschutz und Wasse:rw;i..rtschc;tft - Amt für Denkmalpflege - Vermessungsamt Amt für Raumplanung unter Beilage eines Quartierplans im M 1:500 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten ,Fü-r r_icht,i.ge _A1,1sf.ertigung DER STAATSSCHREIBER i. V. Der Ädjunkt
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