Bleiche II
Sondernutzungsplan · Arbon · Aufgehoben am 20.11.2025
Dokument
- Nummer
- 92
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Arbon
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 23.08.2002
- In Kraft seit
- 23.08.2002
- Aufgehoben
- 20.11.2025
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
/151 ;.:::-uu.L. DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
23. August 2002, Bi Entscheid Nr. 92
Stadt Arbon Gestaltungsplan Bleiche II
1. Mit Schreiben vom 7. Mai 2002 ersucht der Stadtrat Arbon um Genehmigung des Gestaltungsplans "Bleiche II". Auf Grund der Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt liegt gegen den Gestaltungsplan kein Rekurs vor.
2. Der zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan "Bleiche II" umfasst ein im Zonenplan (Regierungsratsbeschluss Nr. 58 vom 23. Januar 1996) der Stadt Arbon der gestaltungsplanpflichtigen Wohnzone niederer Baudichte W-n zugewiesenes Gebiet. Der Regierungsrat genehmigte über dieses Gebiet mit Beschluss Nr. 678 vom 18. Juni 1996 den Arealüberbauungsplan "Wohnüberbauung Bleiche". Der Arealüberbauungsplan wurde durch den Gestaltungsplan "Wohnüberbauung Bleiche" abgelöst (Entscheid Nr. 267 vom 16. August 1999 des Departements für Bau und Umwelt). Dieser soll nun im Rahmen des zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplans ausser Kraft gesetzt werden, weil gernäss Planungsbericht das damalige Bebauungskonzept auf Grund mangelnden Interesses keine Realisierungschance habe. Der Planungsbericht enthält dazu die notwendigen Informationen. Der Gestaltungsplan "Bleiche II" erscheint rechtmässig.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Stadtrat Arbon am 3. September 2001 beschlossene Gestaltungsplan "Bleiche II" wird genehmigt.
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2. Die vom Stadtrat Arbon beschlossene Ausserkraftsetzung des vom Departement für Bau und Umwelt mit Beschluss Nr. 267 vom 16. August 1999 genehmigten Gestaltungsplans "Wohnüberbauung Bleiche" wird genehmigt. 3. Mitteilung an: Stadtrat Arbon, 9320 Arbon unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen "Bleiche II", je mit Genehmigungsvermerken; Charge Amt für Umwelt Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Bleiche II" mit Vermerken gernäss Gemeindeexemplar sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef
h~~ H. P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert: 26 _ August 2002