Oberstufenzentrum
Sondernutzungsplan · Ermatingen
Dokument
- Nummer
- 1602
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Ermatingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 21.11.1989
- In Kraft seit
- 21.11.1989
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
2 1. Nov. 1989
Nr. ,/602.
Gestaltungsplan OberstufenzentrumlEG Ermatingen/ Genehmigung
1. Mit Auszug aus dem Protokoll Nr. 1g89/110 der Sitzung vom 24. Oktober 1g8g ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Gestaltungsplanes Oberstufenzentrum. Der Gestaltungsplan wurde am 11. September 1g8g vom Gemeinderat Ermatingen beschlossen. Die öffentliche Planauflage erfolgte in der Zeit vom 18. September bis zum 17. Oktober 1g89. Beim Gemeinderat sind während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingegangen. Auch wurde von der Möglichkeit des fakultativen Referendums nicht Gebrauch gemacht. Beim Baudepartement sind keine Rekurse hängig. In formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. 2.
Der Gestaltungsplan Oberstufenzentrum umfasst die ganze Parzelle Nr. 1470 und einen Teil der Parzelle Nr. 568. Das Planungsgebiet ist gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen und weist eine Fläche von insgesamt 5043 m2 auf. Das an die Fruthwilerstrasse angrenzende Areal liegt städtebaulich an einer exponierten und heiklen Lage. In diesem Zusammenhang ist auf die angrenzenden Ortsbildschutzzonen (Dorfkernzonen mit überlagerten Ortsbildpflegezonen) und die unmittelbare Nähe zu geschützten Einzelobjekten (Hotel Adler und Rellingsches Schlössl i) hinzuweisen.
3. Die Oberstufengemeinde Ermatingen veranstaltete im Jahre 1g88 einen Projektwettbewerb für die Erweiterung der bestehenden Oberstufenanlage auf der Parzelle Nr. 1470. Dem vorliegenden Gestaltungsplan liegt das von der Jury erstprämierte Projekt zugrunde. Die Oberstufenvorsteherschaft beauftragte den Verfasser dieses Projektes mit der Weiterbearbeitung. Dabei wurde indessen festgestellt, dass das Projekt teilweise die massgebende Gebäudelänge und den Grenzabstand verletzt. Der Gestaltungsplan besteht aus den Plänen Nrn. 101, 102, 103 (je im Massstab 1:500) und den Plänen
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4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Gestaltungsplan "Oberstufenzentrum" den gesetzlichen Anforderungen entspricht und als zweckmässig erscheint. Im übrigen ist noch festzuhalten, dass die Empfehlungen des Baudepartementes weitgehend berücksichtigt wurden. Im Rahmen des verwaltungsinternen Mitberichtsverfahrens wurden keine Vorbehalte angebracht.
-
3 -
Auf Antrag des Baudepartements beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 11. September 1989 beschlossene Gestaltungsplan ''Oberstufenzentrum'" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von je zwei Gestaltungsplandossiers, bestehend aus: Planungsbericht, Sonderbauvorschriften, Pläne Nrn. 101, 102 und 103, je im Massstab 1:500, Pläne Nrn. 104, 105 und 106, je im Massstab 1:200, Lärmimmissionsnachweis, Ausnützungsnachweis; je mit Genehmigungsvermerken auf den Plänen im Massstab 1:500 und den Sonderbauvorschriften - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege -Amt für Raumplanung unter Beilage eines Gestaltungsplandossiers analog der Gemeinde sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER
Gl!melnde Ermatingen
Au:~:zug aus dem Prolokoll des Gemeinder-afes
Nr. Ermatingen,
02.22 1989/110 2 4 . 0 k t 0 be r 1 9 8 9
Planungswesen - Gestaltungsplan Oberstufenzentru~. Ermatin gen Genehmigungsgesuch 1.1
Die Oberstufengemeinde Ermatin gen veranstaltete im Jahre 1988 einen Projektwettbewerb zur Erlangung von Vorschlägen für die Erweiterung der bestehenden Oberstu fen schulan l agen auf dem GrundstUck Parz. Nr. E 1470 an der Fruthwilerstrasse in Ermatingen. Aus ~ e n eingegangenen Vorschlägen wurde das Projekt 11 Non scolae, sed vitae ... 11 vcn der Fach ju ry als Gewinner auserkoren. Die Oberstuf~nvorsteherschaft beauftragte aufgrund dieses Entscheides den Verfasser des erstprämierten Projektes mit der Uei t erbearbe itung. Das Pro jektierungsgeb iet liegt im Oorfzentru~ von Ermatingen. Gernäss Zonenplan der E inheitsge~ei n d e Er matingen befindet sich das Grundstück Parz. Nr. E 1470 in der Zone öffentlicher Baute n , \ve 1c h e p unkt o Ue berb a u un g s ma s s e der \! o h nz o n e 1-J 3 g 1e ich g estellt ist. Das GrundstOck ist z udem von der Dorfkern- und der Ortsbildpflegezone eing~rah m t, wobei die beiden geschützten Einzelob jekte 11 Hotel Adler 11 und 11 Rellingsches Schlössli" in unmittelbarer Nähe liegen. Der Ge~einderat beschloss, für das GrundstOck Parz. Nr . E 1470 und Teils der Parz. Nr . E 558 einen Gestaltungsplan mit Sanderbau vors c h r i f t e n .zu er 1 a s s e n .
1 .2
De r in der Folge ausgearbeitete Gestaltungsplan wurde am 16. 1989 dem Baudeparte~ent des Kantons Thurgau zur Vorprüfung zugestellt. Aufgrund des Vorprüfungsberichtes d~s Baudepartementes vom 10. Juli 1989 (mündliche Besprechung in Frauenfeld) wurde der Gestaltun gsplan noch~als überarbei tet. ~!rz
1.3
Der Beschluss des Ge~einderates, über diese beiden oben er wähnten Grundstücke einen Gestaltungsplan zu erlassen, wurde den betroffenen Grundeigentümern ~it Schreiben vom 18. Juli 1989 . mitgeteilt. Sie hatten die Mög lichkeit, inne rt 14 Tagen nach Erha lt dieser Mftteilun9 gegen die Festleg ung des einbezogenen Gebietes beim Gemeinderat Einsprac he zu erheben. Einsprachen sin~ keine eingegan gen . Der Gestaltungspl~n wurde vom Gemeindera t aQ 11. Septembe r 1989 beschlossen. Oie Planunterlagen lagen in der Zeit vom 18. Sept. 1989 bis 17. Oktober 1989 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Das Auflageverfahren richtet sich nac h den baugesetzlichen Bestimmungen: - Publikation
i~
Amtsblatt des Kantons Thurgau Nr. 37/1989 .
- Veröffentlichung in den Ermatinger Geschäftsmitteilungen Nr. 623 vom 15. September 1989. - Publikatio~ in dem Anschlagkästen der Einheitsgemeinde Ermatingen. - Mitteilung an die betroffenden vom 11. September 19ßQ .
Grundeigentüm~r
mit Schreiben
- 2 Gegen den Gestaltungsplan Oberstufenzentrum wurden keine Einsprachen erhoben. Das fakultative Referendum gernäss § 7 BauG wurde nicht ergriffen. 1.4
Die Voraussetzungen zur Genehmigung des Gestaltungsplanes Oberstufenzentrum durch oen Regierungsrat des Kantons Thurgau sind erfüllt.
2.
Der Gerneiderat beschliesst
2.1
Der Gestaltungsplan "Oberstufenzentrum", Ermatingen, wird dem Regierungsrat des Kantons Thurgau gestützt auf § 41 BauG zur Genehmigung unterbreitet.
2.2
Protokollauszug an - Baudepartement des Kantons Thurgau, z.Hd. des Regierungsrates, 8500 Frauenfeld (3-fach), mit Beilagen: - Gestaltungsplanunterlagen (3-fach), - Belege betr. Auflageverfahren. - Oberstufengemeinde Ermatingen, z.Hd. Herrn Alois Schäfli, Schulpräsident, Hornstrasse, 8227 Ermatingen, - Primarschulgemeinde Ermatingen, z.Hd. Herrn Hans Brugger, Schulpräsident, Schiffländestrasse, 8272 Ermatingen, - Architekturbüro G. Felber + Mitarbeiter, Konstanzerstrasse 9, 8280 Kreuzlingen, - Gemeinderatsakten. GEMEINDERAT ERMATINGEN
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GEMEINDE ERMATlNGEN GESTALTUNGSPLAN OBERSTUFENZENTRUM
PLANUNGSBERICHT 1. AUSGANGSLAGE
•
Die Oberstufengemeinde Ermatingen veranstaltete im Jahre 19BB einen Projektwettbewerb zur Erlangung von Vorschlägen einer Erweiterung der bestehenden Oberstufenschul anlagen. Aus den eingegangenen Vorschlägen wurde das Projekt "Non scolae, sed vitae ... " von der Fachjury als Gewinner auserkoren. Die Oberstufenvorsteherschaft beauftragte aufgrund dieses Entscheides den Verfasser des erstprämierten Projektes mit der Weiterbearbeitung.
2. PROBLEMSTELLUNGEN/RANDBEDINGUNGEN Das Projektierungsgebiet liegt im Zentrum des Oberdorfes von Ermatingen, in der Zone öffentlicher Bauten, welche punkto Ueberbauungsmasse der Wohnzone W3 gleichgestellt ist. Das Grundstück ist zudem von der Dorfkern- und Ortsbildpflegezone eingerahmt, wobei die beiden geschützten Einzelobjekte "Hotel Adler" und "Rellingsches Schlössli" in unmittelbarer Nähe liegen. Das zur Ausführung empfohlene Projekt verletzt die Ueberbauungsmasse der öffentlichen Zone, bzw. Wohnzone W3 hinsichtlich maximaler Gebäudelänge und Grenzabstand.
•
3. ARCHITEKTONISCHE UEBERLEGUNGEN UND ZlELE A Ueberlegungen zur dorfbaulichen Situation Grundidee des Gesamtentwurfs bildete nach Aufnahme der bestehenden Raumkanten die Schaffung neuer Raumbeziehungen unter Einbezug der bestehenden Bauten. Abs. 1
Verstärkung des Platzes Adler - Rathaus - Sekundarschule - Löwen durch Platzierung der Neubauten B + C
Abs. 2
Betonung der angestrebten Raumbildung gernäss Punkt 1, durch die Schaffung einer Torsituation Löwen - Neubauten B + C
Abs. 3
Versuch einer Raumbildung durch die Neubauteile B - E - Rellingsches Schlössli -Liegenschaft Kreis - Bebauung westl. Fruthwilerstrasse
Abs. 4
Raumabschluss Neubauteil E - Primarschulgebäude Bestehende Bauten Nord und Ost
- 2 -
B) Ueberlegungen zum Wettbewerbsprojekt Grundlage bildet die Situierung der Neubauten aufgrund der dorfbaulichen Situation, gernäss Absatz A. Aufgrund des geforderten Raumprogrammes ergibt sich folgende Aufteilung:
•
Abs. 1
Altbau Sekundarschulhaus, Gebäudeteil A Aufgrund der vorhandenen guten Bausubstanz und Raumaufteilung beinhaltet dieser Gebäudeteil sämtliche handwerklichen Schulräume, wie Holz- und Metallbearbeitung, Schulkueche, Hauswirtschaft, Textiles Werken sowie einen Teil der Gemeinde- und Schulbibliothek. Miteinbezogen wird auch das bisher als Velo- und Abstellraum genutzte Untergeschoss.
Abs. 2
Gebäudeteile B + C Die bestehende eingeschossige Abwartwohnung wird abgebrochen, was aufgrund des äusseren Erscheinungsbildes und der nicht mehr zeitgemässen Wohnungseinteilung gerechtfertigt ist. Die Bibliothek als Zwischenglied wird eingeschossig als Leichtbaukonstruktion in Stahl ausgeführt und liegt zwischen den massiven Bauteilen A und C. Die Abwartwohnung (Bauteil C) ist als eigenständiger 21 geschossiger Baukörper mit relativ steilem Satteldach vorgesehen zur Verstärkung der vorgenannten Torsituation in Bezug zum Restaurant "Löwen".
Abs. 3
•
Gebäudeteil E In diesem Gebäudeteil sind sämtliche Normalklassenzimmer, Spezialklassenzimmer (Biologie, Physik, Informatik) sowie Lehrer- und Aufenthaltsraum untergebracht. Der Gebäudeteil besteht aus zwei massiven Schenkeln mit Satteldach sowie einem Zwischenbau in Stahlkonstruktion mit Flachdach. Diese Grundform mit den Materialunterschieden ist als Pendant zu Punkt 2 zu betrachten .
Abs. 4
Gebäudeteil D Die beiden baulichen Schwerpunkte Altbau Sekundarschulhaus inkl. Erweiterung B und C sowie Gebäudeteil E werden durch einen gedeckten Verbindungsbau mit Satteldach miteinander verbunden, die Ausführung erfolgt mit einer leichten Stahlkonstruktion und Blecheindeckung. Gleichzeitig ist dieser Verbindungsgang als gedeckte Pausenhalle nutzbar mit der Absicht, dem Bewegungsdrang der Schüler während der Pausen Rechnung zu tragen. lm weiteren unterstützt der Verbindungsgang eine Nutzungstrennung von Biotop/Steingarten zu den aussenliegenden Erschliessungs- und Pausenflächen.
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4. SPEZIELLE ERLAEUTERUNGEN/MASSNAHMEN Abs. 1
Wärmetechnische Mossnahmen - Für sämtliche Neubauten sind 1n Bezug auf das Energiegesetz die Zielwerte einzuhalten. - Das Primarschulgebäude wird an die neue Heizungszentrale angeschlossen, die Ankoppelung des Rathauses ist vorgesehen. - Bezüglich Energieträger wird der Stimmbürger über eine Holzschnitzelheizung zu entscheiden haben, welche der Bürgerwaldung einen Grossteil des anfallenden Brennholzes als sicherer Abnehmer garantieren würde.
Abs. 2
Aeussere Gestaltung der Bauten Die äussere Gestaltung der Neubauten trägt einerseits dem Bestand der umliegenden Dorfkern- und Ortsbildpflegezone Rechnung mit verputzten Fassaden und Einzelfenster, Eindeckung mit Tonziegeln, etc . Bewusst werden jedoch auch Elemente eingesetzt, welche das Erstellungsjahr 1990 dokumentieren sollen. Es sind dies Fassadenelemente in Gas-Metall, Dacheindeckungen in Metall etc.
• Abs. 3 3.1
Umgebungsgestaltung Verkehrsflächen Es sollen möglichst wen1g befestigte fugenlose Flächen geschaffen werden Parkierung Pausenplatz Verbindungsgang
3.2
Kiesung, Rasengittersteine Verbundsteine oder Kiesung Verbundsteine
Biotop/Steingarten Der Aushub besteht aus Moränenmaterial mit grösseren Gesteinsbrocken z.T. felsiger Untergrund. Gernäss alter Fotos befand sich in besagtem Gebiet ursprünglich der Weiher für die obere Mühle. Diese beiden Tatsachen unterstützen die Gestaltung eines Steingartens unter Einbezug des Elementes Wasser, welcher mit einer sorgfältigen artengerechten Bepflanzung auch für schulische Zwecke (Biologie, Geologie, Zoologie) von Nutzen sein wird.
• 3.3
Oie Standortwahl der Bäume soll die dorfbaulichen Ueberlegungen unterstützen, die Artenwahl einerseits die B~pflanzung der Umgebung ergänzen, andererseits die A~~hitektur unterstützen.
Kreuzlingen, 9. ~ugust 19B9
Beilagen:
FELBER + MlTARB lTER, ARCHITEKTEN KONSTANZERSTR. , B2BO KREUZLlNGEN
-Fassaden M. 1:200 Erläuterungsbericht in Planform - Immissionsnachweis - Ausnützungsnachweis
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KANTCX'J THURGAU EINHEITSGEMEINDE ERMATINGEN
GESTALTUNGSPLAN OBERSTUFENZENTRUM
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VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN
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VOM REGIERUNGSRAT AM .2J. -.N.a:r..J: ./.?<f.<J. . MIT RRB NR. GENEHMI GT
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SONDERBAUVORSCHRIFTEN Gestaltungsplan Oberstufenzentrum
1. Erlass Der Gemeinderat Ermatingen erlässt, gestützt auf § 32 des Kantonalen Baugesetzes für das Areal "Oberstufenzentrum" einen Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften. 2. Bestandteile, Rechtsverbindlichkeit Abs. 1 Neben diesen Sonderbauvorschriften sind die nachfolgend aufgeführten Pläne die allgemeinverbindlichen Gestaltungsplanelemente. - Geltungsbereich/Abbruch - Erschliessung - Ueberbauungsplan/Umgebung
Situation 1:500 Situation 1: 500 Situation 1:500
Plan Nr. 101 Plan Nr. 102 Plan Nr. 103
Abs.2 Im Ueberbauungsplan werden verbindlich geregelt: -
Die Lage und Abmessungen der Hauptbauten B, C und E Der Bereich der eingeschossigen Verbindungsgänge (D) Die maximalen Firsthöhen, Gebäudehöhen und Firstrichtungen Die Lage der anzupflanzenden Hochstammbäume, sowie des Biotopes/Steingartens Die Lage der Parkierungsanlagen, der Rad- und Fusswege, Plätze und Zufahrten
Geringfügige Abweichungen der Hauptmasse sind im Baugesuchsverfahren zulässig, \ unter Wahrung der Gesamtsituierung.
•
Die Umgebungsgestaltung ist im Rahmen der Baugesuchsunterlagen durch einen speziellen Umgebungsplan mit Angabe von Pflanzenarten, Bodenmaterialien auszuweisen. Geringfügige Verschiebungen der Baumstandorte sind zulässig . 3. Einbezogene Grundstücke Parzelle Kat. Nr. Teil von Parzelle Kat. Nr.
1470 mit 5 043.00 m2 568 (ohne Einbezug für die anrechenbare Fläche der Ausnützungszi ffer)
4. Grundordnung, Abweichungen Abs. 1 Parzelle Nr. 1470 liegt in der Zone für öffentliche Bauten, wobei die Ueberbauungsmasse der Wohnzone W3 massgebend sind. Vorbehalten bleiben die Abweichungen gernäss Absatz 2. Abs.2 - max. zulässige AZ - max. Baulänge - m1n. Grenzabstand
= 0,6
= 47,50 m = 3,50m (Osten)
-2-
5. Zweck Der Gestaltungsplan ordnet: a) Die Situierung und Gestaltung der Baukörper unter Rücksichtnahme auf die geschützen Objekte "Adler" und "Rellingsches Schlössli" sowie die Belange der angrenzenden Dorfkern- und Orts bi ldpflegezone. b) Die Erschliessung der Gesamtanlage unter Einbezug des Primarschulgebäudes mit dem Ziel einer Trennung von Fuss- und Fahrverkehr. c) Die Zuteilung der Freiräume samt Umgebungsgestaltung (Bäume, Grünflächen, Parkierung, Biotop/Steingarten) d) Die Nutzung der verschiedenen Gebäudeteile: A: Handwerkliche Schulräume B: Gemeinde- und Schulbibliothek C: Abwartwohnung 0: Gedeckte Verbindung E: Normal- und Spez. Klassenzimmer, Aufenthaltsräume 6. Besondere Bestimmungen 6.1 Die Erdgeschoss- und Firstkoten gernäss Plan Nr. 103, unter Berücksichtigung der umliegenden Firstkoten der Dorfkern- und Drtsbildpflegezone.
6.2 Die Gebäudeteile C und E erhalten symmetrische Satteldächer mit Ziegeleindeckung, die Gebäudeteile B und D werden mit Alu-Profilblechen eingedeckt.
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6.3 Die Aussenfassade wird mit verputztem Mauerwerk, bzw. als Metall-Glasfassade mit geschlossenen Brüstungen erstellt. Dem Gemeinderat ist vor Baubeginn ein Farb- und Materialkonzept vorzulegen. 6.4 Es wird für Oberstufen- und Primarschulgebäude eine gemeinsame Heizzentrale erstellt. Die Erstellung einer Holzschnitzelheizung und die Ankoppelung weiterer öffentlicher Gebäude wird definitiv im Baugesuchsverfahren geregelt.
6.5 Schall- und Wärmeschutz Für den Wärmeschutz sind gernäss Energiegesetz für die Neubauten die Zielwerte massgebend. -Der Schallschutz richtet sich nach der Norm SlA 1B1, Ausgabe 19BB 6.6 Umgebung/Bepflanzung a) Parkierung Fruthwilerstrasse - Rabatte gegen Fruthwilerstrasse - Fahrbereich eingekiest - Abstellbereich Rasengittersteine
-3-
b) Biotop/Steingarten Das Aushubmaterial für die Neubauten besteht gernäss geologischem Gutachten aus Moränenmaterial mit z.T. grossen Gesteinsbrocken (evtl. Findlingen) Aus diesem Grunde soll die Gestaltung eines Steingartens unter Einbezug von Wasser den Baugrundverhältnissen gerecht werden. c) Bepflanzung Die Bepflanzung erfolgt mit einheimischen volumenbildenden HochstarnmLaubbäumen unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumsubstanz der Nachbarparzellen. Ein Umgebungsplan 1m Mst. 1:100 ist Bestandteil der Baugesuchsunterlagen.
6.7 Die Norm Nr. 521500 "Behindertengerechtes Bauen" ist massgebend .
•
6.8 Gernäss Lärmschutzverordnung ist die Empflinglichkeitsstufe 111 ausgeschieden.
7. lm übrigen gelten die Bestimmungen des Baureglementes, des kantonalen Baugesetzes sowie aller einschlägigen Reglemente, Gesetze und Verordnungen.