Burgerholz
Sondernutzungsplan · Frauenfeld
Dokument
- Nummer
- 1663
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 13.08.1956
- In Kraft seit
- 13.08.1956
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
9 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
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Text
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom
13. August 1956
Nr.
1663
Die bauliche Entwicklung im Gebiete Burgerholz veranlasste den Stadtrat Frauenfeld, einen Bebauungsplan aufzulegen; er ersucht um die regierungerätliche Genehmigung desselben. Im Zonenplan von 1952 war dieses Gebiet der Land- und Forstwirtschaft zugewiesen. Es wird jedoch Uberbaut werden, und ein definitiver Zonenplan ist im Studium begriffen. Der Bebauungsplan enthält die StrassenfUhrung und Baulinien. Die Erschlieseung mit Wohnstrassen ist zWeckmässig und die Baulinienabstände entsprechend den heutigen AnsprUchen. Gegen den Plan wurden keine Einsprachen erhoben. Das Baudepartement beantragt somit die Genehmigung durch den Regierungsrat. Es wird beschlossen: 1. Der Bebauungsplan Burgerholz wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat Frauenfeld unter Beilage eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Exemplars des Planes Tiefbauamt Hochbauamt mit den Akten Strassen- und Baudepartement.
Der Präsident des Regierungsrates:
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Der Staatsschreiber:
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r.l 82556