Burgerholz

Sondernutzungsplan · Frauenfeld

Dokument

Nummer
1663
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
13.08.1956
In Kraft seit
13.08.1956

Karte

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Text

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

vom

13. August 1956

Nr.

1663

Die bauliche Entwicklung im Gebiete Burgerholz veranlasste den Stadtrat Frauenfeld, einen Bebauungsplan aufzulegen; er ersucht um die regierungerätliche Genehmigung desselben. Im Zonenplan von 1952 war dieses Gebiet der Land- und Forstwirtschaft zugewiesen. Es wird jedoch Uberbaut werden, und ein definitiver Zonenplan ist im Studium begriffen. Der Bebauungsplan enthält die StrassenfUhrung und Baulinien. Die Erschlieseung mit Wohnstrassen ist zWeckmässig und die Baulinienabstände entsprechend den heutigen AnsprUchen. Gegen den Plan wurden keine Einsprachen erhoben. Das Baudepartement beantragt somit die Genehmigung durch den Regierungsrat. Es wird beschlossen: 1. Der Bebauungsplan Burgerholz wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat Frauenfeld unter Beilage eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Exemplars des Planes Tiefbauamt Hochbauamt mit den Akten Strassen- und Baudepartement.

Der Präsident des Regierungsrates:

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Der Staatsschreiber:

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