Maiholzstrasse / Burgerholzstrasse
Sondernutzungsplan · Frauenfeld · Aufgehoben am 01.07.2025
Dokument
- Nummer
- 704
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- Stadtrat
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 20.09.1972
- In Kraft seit
- 20.09.1972
- Aufgehoben
- 01.07.2025
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
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Amt für Raumentwicklung
Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin
Dr. Andrea Näf-Clasen
9281-S-1.pdf
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STAD ~ RAT FRAUENFE LD
Sitzun g vom
20 .Sept . 1972
Nr.
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Ganzen Text zeigen
Real AG, L~trasse 213, 8005 Zürich, Arealüberbauung Haiholzstrasse/Burgerholzstrasse Gestal tun_gsplan: Um die Ueberbauung des Areals zv1ischen der Maiholz- und der Bur ge r holzstrasse sowi e eines Arealteils nördlich der Burgerholzstrasse ~ach eine r Gesamtkonz eption zu ermöglichen , gene~~i gt der Stadtrat den revidierten Gestaltungspl~~ über die Parzellen 844~, 845 , 863~ und Teil von Parz . 97V • ./ e.a~ö.,.::.c::.I\-T .,1..,:::r3 "'" l"~t:.-.
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Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom l 4 . 4 . 7l, Nr . 3521 und 14 . 7 . 71, Nr . 682, die Bedin~ngen für e i ne Ge~ehmigung des Gestalt~~ gspl~~es fest ge legt (Erg2.~z~~gsbedin gung vom 15 . 9 . 71 , Nr. 888) Gestützt auf die Bestimmungen von Art . 8 des Bauregleme~tes der §Iunizipalgemeinde Frauenfeld vom 1 7 . 5. 67, werden fo}g ende Detailbedingungen zur S icherstel l~~g des ?l~~ungszie l s fest ge l egt : 1. Baul inien : Di e Baulinien sind i m Situati onspl an M 1: 500 eingetragen . 2 . Vorschriften über Geschosszahlen~ Höhenbe gre n zun~en und Abständ e der Baute~ : I m Si tuationspl an M 1: 500 sind die zulässige~ Geschosszahl en, d i e Gebäudehöh en und die Gebäudeabstände festge l egt . 3 . Ausnützungsz i ffer : Die auf dem Gesamtareal ausgemittel te Au snü tzungsz iffer betr ä gt 0 . 60 plus 21. 6 % Bonus = 0 . 73 Az . 4. Ges taltung der Hochbaut en : Sämtliche Hochbauten sind in architektonis cher , materialte chnischer und farblicher Beziehung de r art zu gestalten, dass ein möglichst einheitliches und geschlossenes Ersche i nungsbild der Ueberbauung erreicht werden kann . 5. Gestaltung der Freif l ä chen : ,... Die dauernd freizuhaltenden Grünflächen, di e Kinderspielplätze, die Fusswegverbindungen und die Zuf~~rten zu den Park ierungsanlagen sind i m Situationsplan M 1 : 500 fest gel e gt . Eine gestalteris ch ;einwandfreie Durchgrünung mit Bäumen und Sträu chern muss sichereestell t werde~ , 1vobei dem I mmissionsschut z gegenüber de~ öffentlichen Verkehrsräumen Beachtung zu s chenk en ist . ,;1~ .. , ~0;.-<.(
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- 2 6. Parlcicrungsanlaßen: Die Bereitstellung der ober- und unterirdischen Parkplätze hnt entsprechend der etappenweisen Ueb_~:C:"9_9.uung des Areals zu erfolgen. Die oberird-iscnenPar:KjSTä"'fze sind im Situationsplan M 1:500 eingetragen. Im östlichen Arealteil ist die Parknische südlich der Bure;erholzstrasse aufzuheben. Dü;se Parkplätze sind auf Privatgrund anzulegen. Die unterirdischen Parkierungsanlagen sind in einem separaten Uebersichtsplan T1 l: 500 festgelegt.
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Die Parkierungserfordernisse sind auf der Basis von l l/3 Parkplätze pro Wohnung festgelegt. Der Stadtrat behält sich vor, bei einer weiteren Zunahme der I1otorisierung bei der späteren Erteilung von Baubewilligungen weitergehende Bedingungen zu stellen. . Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen: Fussgängerweg auf Privatgrund: a) Nördlich der Burgerholzstrasse ist im Bereich von Bau l - 6 auf Privatgrund ein Fussgängerweg anzulegen. Die Grundeigentümer haben der l'liunizipnlgemeinde Frauenfeld ein dauerndes und unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht einzuräumen. Die I!Junizipalgemeinde Frauenfeld übernimmt den Untermlt dieses Fussgängerweges. Die gesamte Fläche dieser belasteten Fussgängerzone ist bereits bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mitberücksichtigt. Der 2m breite Fussgänge~veg entlang der Burgerholzstrasse ist nach Angaben des Stadtbauamtes zu Lasten der Bauherrschaft zu erstellen. b) Der mit einem öffentlichen Fusswegrecht belastete Kirchweg im südlichen Geländeteil wird nufgehoben. Als Ersatz wird im Bereich der südlichen Grundstückgrenze und östlich von Bau 12, 8 und 7- mit Anschluss an die Burgerholzstrasse und an den alten Kirchwee;-Ost- ein 2 m breiter Fussweg angelegt. Dieser Fussweg dient gleichzeitig als Zugang zu einzelnen I1ehrfamilienhäusern. Die gesamte Fusswegfläche ist mit der vollen Ausnützungsziffer belegt. Die Grundeigentümer haben der Munizipalgemeinde Frauenfeld ein dauerndes, unentgeltliches Fusswegrecht einzuräumen. c) Neue Burgerholzstrasse: Die r1unizipalgemeinde Frauenfeld wird mit den Grundeigentümern die erforderlichen Landerwerbsverhandlungen führen. Die öffentlichen Bauten (Strassen, Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Telef'on) dür·i·en durch private Bauzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
8. 'J.echn.i.sche Ersch1iessungsanlar;en: Die technischen Anforderungen und Durchleitungsrechte zur Sicherstellung der Versorgung mit der Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon, I\adio und Fernsehen sowie zur Abwasser- und Kehrichtbeseitigung (Contniner· erforclcrJ.ich) werden später festc;eJe~::t • •
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Privatrechtli che Vereinbarungen : Vor Abschluss der Bauarbeiten für die einzelnen Bauten sind die erforderlichen Zufahrts- und Benützungsrechte für die ober- und unterirdischen Parkierungsanlagen sowie die a uf die einzelnen B~uten konzentrierten Zivilschutzanlagen und die erforderlichen . Fusswegrechte festzulegen und ~it Gr~~ dbu cheint ra g sicherzus tellen .
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10 . G: .~undbucheintrag : ~ ::SOe ).. -=r~ -p6~~ . <ö63 , <24-~ ~ ~u...~ ~ -rei L.. Um die Ueberbauung gernäs s Planungsziel sicherzustellen, s i nd di e vorstehenden Bedingungen als BaubeschränbL~g im Grundbuch anzumerken. 11. T!ritteilun,cr an : ~eal AG, Langs t rasse 213, 8005 Zürich J . Räschle, Architekt HTL, St . Gallerstrasse 1, Frauenfeld W. I-le ier, Laubgasse 59 a, Frauenfeld Grundbucha!:lt Frauenfeld
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Gas- und \'/asserwerk Stadtbauamt und die Hochbauabteilung des Stadtbauamtes . " =H -' 'f
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Stadt Frauenfeld
Anmeldung zur Grundbuch~nmerkung rlir ersuchen Sie, gestützt auf den beiliegenden Beschluss des Stadtrates Frauenfeld vom • ?0:9:1? • , Nr •• 704 . , um die Vornahme der Grundbuch. anmerkung bei Parz. No. ~(der)
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844!, 845, 863, .Teil 97V Gemeinde Frauenfeld
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Grundbuch Kurzdorf
Rtlb.L 11G, Langstr. 213, 8005 Z\lrich & \'lill;i. I·I~yer ,· 1915, Fra u enfe
mit folgendem Stichwort: Baubeschränkung bei Arealüberbauung 1~holzstrasse/Burgerholzstrasse
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Den Anmerkungsvollzug wollen Sie uns auf der beiliegenden Kopie bestä tigen. Eine zusätzliche Kopie ist f ür den Grundei gent~er als }litteilung im Sinne von Art. 969 ZGB besti~t. Frauenfeld, 29. Januar 1973/ro
Für die Stadt Frauenfeld
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Geht an: Grundbuchamt Frauenfeld Beilagen erwähnt
( Grundbuchamtliche Bestä ti2UllPa Das unterzeichnete Grundbuchamt bestä tigt, heute die oben verlangte Anmerkung im Grundbuch vollzogen zu haben. Fra:uenfeld, 30 . J o.nu.ar 1973
Stempel und Unterschrift 1
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Eine Kopie dieser A~eldung mit der Eintragungsbestätigung des Grunqbucha.mtes geht an den Grundeic;entü:ner als grundbuchamtliche Hitteilung f!'emäss Art. 969, Abs. 1 ZGB.
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