St. Johann

Sondernutzungsplan · Frauenfeld · Aufgehoben am 11.12.2024

Dokument

Nummer
SB 597 19.07.1972/SB 73:24.01.1973
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Stadtrat
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
19.07.1972
In Kraft seit
19.07.1972
Aufgehoben
11.12.2024

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Amt für Raumentwicklung

Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin

Dr. Andrea Näf-Clasen

9249-S-1.pdf

STADTRAT FRAVENFELD Sitzung vom

24. Januar 1973

Nr.

Auszug aus dem ProlOkoll

73

Areal-Ueberbauung St. Johann an der St. Johann-, Eisenwerk- und Industriestrasse

Gestaltungsplan: Um die Erneuerung des teilweise Uberbauten Areals. zvdschen der St. Johann-, Eisenwerk-- und Industriestrasse nach einer Gesamtkonzeption zu ermöglichen, genehmigt der Stadtrat den revidierten Gestaltungsplan Uber die Parzellen, Vermessungswerk Kurzdorf, Nr. 157 II und Nr. 158 IV. Parzelle Nr. 157 II liegt in einer Woim·- vnd Gewerbezone HG 3. Der Stadtrat hat am 19.7.72, Nr. 597, fUr die in einer Industriezone im 1JJohngebiet gelegene Parzelle Nr. 158 IV, gestUtzt auf Art. 47, Abs. 3 des Baureglementes vom 17.5.1967, die Baubestimmungen fUr eine 4-geschoss1ge Wohnzone \>! 4 in Kraft gesetzt. Der Stadtrat hat am 29.9.71, Nr. 943, zu einer ersten und am 19.7. 1972, Nr. 597, zu einer zweiten Bauanfrage betreffend Gesamtüberbauu..ng Stellung genommen. Am 23.8.72, Nr. 630, sind mit der Schulgemeinde Frauenfe1d Landabtauschprobleme, dJ.e Anlage eines öffentlichen Parkplatzes sowie die Aufhebung eines TeilstUckes der St. Johannstrasse zwischen Rheinstrasse und Industriestrasse un.ter Sicherstellung eines öffentl.i.chen Fusswegrechtes geregelt worden. Die Baubewilligungsbehörde hat am 18.10.1972, Nr. 755, über die Neugestaltung der St. Johannstr&sse und die damit zusammenhängenden Fragen entschieden. Die entsprechend revidierten Situationspläne M 1:500 sind am 23.1.1973 eingereicht vwrden. GestUtzt auf die Bestimmungen von Art. 8 des Baureglementes der· Jl1unizipalgemeinde Frauenfeld vom 17.5. 67, werden folgende Detail-bedingungen zur Sicherstellung des Planungszieles festgelegt: l. Baulinien: GegenUber der Eisenwerkstrasse und der Industriestrasse mUssen Mindest-Bauabstände von 6, 00 m eingehalten \~orerden (alte Baulinienabstände = 5,00 m). Die Baulinien sind im vermassten Gestaltungsplan Ml:500 eingetragen. 2. Vorschriften Uber Geschosszahlen, Höhenbegrenzungen unö der Bauten:

Abständ~

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Im Situationsplan M 1:500 (mit neuen Bauliniex1) sind die zulässigen Geschosszahlen und die Gebäudeabstände festgelegt.

1271 - 3000

- 2 -

Die exakten Gebäudehöhen sind aus den Projektplänen r!i l: ;1..00 (Fassaden und Schnitte) der einzelnen Bautypen ersichtlich. 3.

Ausnützungsziffer~

Das Gestaltungsplanareal weist eine Fläche von ca. 13'618 m2 auf, davon liegen in der Zone WG 3 3'220 m2 und in der Zone W 4 ca. 10'398 m2. Die Grundausnütztmg in der Zone WG 3 beträgt 0,60 und diejenige in der Zone \V lJ. 0,80. Im Rahmen des Gestaltungsplanes wird für beide Zonen je ein Bonus von 10 % gewährt. Die beigeheftete Grund- und Nutzflächentabelle vom 19.1.73 bildet einen integrierenden Bestandteil des Gesta1t1mgsplanes.

4.

Gestaltung der Hochbauten~ Sämtliche Hochbauten sollen in architektonischer, materialtechnischer und farblicher Beziehung derart gestaltet werden, dass ein möglichst einheitliches und geschlossenes Erscheinungsbild der Ueberbammg erreicht v-rerden kalli'1.

5. ßestaltung der Freiflächen: Die dauernd freizuhaltenden Grünflächen, die Fusswegverbindungen, die Zufahrten zu den ober- und unterirdischen Parkierungsanlagen sind im Situationsplan 1:500 festgelegt. Die Kinderspielplätze im Umfang von l/10 der Gesamt-Wohngeschossflächen müssen gernäss den Richtlinien der Pro Juventute erstellt und dauernd für diese Zwecke erhalten bleiben. Eine gestalterisch einwandfreie Modellierungu.Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern muss sichergestellt werden, wobei dem Immissionsschutz gegenüber den öffentlichen Verkehrsräumen besondere Beachtung zu schenken ist. Der entsprechend den gestellten Bedingungen auszuarbeitende Umgebungs- und Bepflanzungsplan ist dem Stadtrat zur Genehmigung einzureichen. Die bestehende Baumallee auf d-er Westseite der Industriestrasse muss erhalten bleiben, allfällige abgehende Bäume sind zu ersetzen. 6. Parkierungsanlagen: Pro Wohnung müssen lV3 Parkplätze erstellt und dauernd für diese Zwecke erhalten bleiben. Die Bereitstellung oder oberund unterirdischen Parkplätze hat entsprechend der etappenweisen Ueberbauung des Areals zu erfolgen. Der Stadtrat behält sich vor, bei einer 'l'leiteren Zunahme der Motorisierung

- 3 -

bei der späteren Erteilung von Baubet'lilligungen weitergehende Bedingungen zu stellen~ Die Parkierungsanlagen sind im Situationsplan M 1:500 und die Parkierungserfordernisse in der Grundund Nutzflächentabelle enthalten. Die Gestaltung der oberirdischen Parkierungsanlage an der St. Johannstrasse soll in Verbindung mit der evangelischen Kirchgemeinde neu überprüft \~erden.

7. Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen: Wie im Gestaltungsplan bereits berücksichtigt, soll die St. Johannstrasse im Abschnitt Pfarrhaus bis zur Zufahrt zur neuen Schulanlage aufgehoben und als Fuss1rmg mit 2, 50 m Breite ausgebaut werden. Die entsprechenden Entscheide sind im Stadtratsprotokoll vom 18.10.72, Nr. 755, enthalten.

8. Technische Erschliessungsanlagen: Die technischen Anforderungen zur Aufhebung der alten Werkleitungsanschlüsse an die Abbruchobjekte, zur Sicherstellung bestehender Werkleitungsanlagen bzw. Umlegung bestehender Werkleitungsanlagen und die erforderlichen Durchleitungsrechte zur Sicherstellung der Versorg1.mg mit Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon, Radio und Fernsehen (nur eine Antenne~) sowie zur Abwasser- und Kehrichtbeseitigung (Kontainer erforderlich~) werden später festgelegt. Energieversorgung: Zur Sicherstellung der Versorgung der Gesamtüberbauung mit elektrischer Energie muss eine unterirdlsche Transformatorenstation erstellt werden. Die Bauherrschaft hat den baulichen Teil, nach Angaben des EWF, auf ihre Kosten zu erstellen und dauernd für diese Zwecke zu erhalten. Die Ausrüstung mit Betriebselnrichtungen erfolgen zu Lasten des EWF. Ab der Transformatorenstation ist die Belieferung an Dritte zulässig. Um die ökonomischere technische Erschliessung im Sinne von Art. 8, Abs. 3 BR zu gewährleisten, wird verlangt, dass für die Gesamtüberbauung eine Gas-Vollversorgung sichergestellt wird.

9. Privatrechtliche Vereinbarungen: Vor Beginn der Bauarbeiten für die 1. Bauetappe müssen sämtliche prlvatrechtlichen Vereinbarungen zur Sicherstellung des Planungszieles im Grundbuch Nie folgt eingetragen werden:

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1~ -

a) Näherbaurecht für Block A zu Gunsten des Baukonsortiums Murg und zu Lasten der Schulgemeinde Parz. Nr. 879 b) Näherbaurecht fUr die Schulhausneubaute zu Gunsten der Schulgemeinde und zu Lasten des Baukonsortiums Murg Parz. Nr. 158 IV c) Landabtretung des Baukonsortiums ab den Parz.Nr. 157 II und Nr. 158 IV an die Schulgemeinde Frauenfeld (Pe.rz. 879) .· \ (.____..

10. Grundbucheintrag: Der vorliegende Gestaltungsplan M 1:500 vom 10.6.1972 - revidiert am 19.1.73 - muss mit den vorstehenden Bedingungen und Auflagen als Baubeschränkung im Grundbuch angemerkt werden.

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11. Mitteilung an: Baukonsortium Murg, Frauenfeld, vertreten durch Firma Deutsch und Christen AG .• z .H. Herrn R. Christen~ M. Osterwalder, · St. Johannstrasse 18, Frauenfeld (Grundeigentümer); I\räher und Jenny, Architekten SIA, Frauenfeld; Grundbuchamt Frauenfeld (mit Planbeilagen zum Eintrag als Baubeschränkung); IDJF; GWF; Telefondirektion Winterthur; Stadtbauamt; Hochbauabteilung des Stadtbauamtes.

NAMENS.DES STADTRATES FRAUENFEin Der Stadtammann v.";::' Der Stadtschreiber: ~

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STADTRAT FRAUENFELD Sitzung vom

Auszug aus dem Protokoll

19, Juli 1972

I • h I Nr.~ l __

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J

597. Baukonsortium Murg, Arealüberbauung St. Johannstrasse, Eisenwerkstrasse, Industriestrasse Im Auftrag des Baukonsortiums Murg reicht das Architekturbüro + Jenni den überarbeiteten Gestaltungsplan und die Detailbaugesuche für die Ueberbauung zwischen St. Johannstrasse, Eisenwerkstrasse und Industriestrasse ein. Von der Eisenwerk..., strasse und Industriestrasse wird ein Bauabstand von 6 m, ein fl1eter mehr, als die Baulinie vorschreibt,. eingehalten . . Der grössere Teil des Areals liegt heute noch in der ~I~n~-------­ dustriezone im Wohngebiet, so dass .vorerst noch eine\Umzonung vorgenommen werden muss. Kr~her

Für das Bauareal in der Industriezor1e im Wohngebiet setzt der Stadtrat gernäss Art. 47 Abs. 3 die Vorschriften der 4-geschossigen Wohnzone in Kraft. Dem revidierten(Gestaltungsplan\kann iri seinen grossen Zügen zugestimmt werden. Bevor er jedoch ge ehmigt wird, ist die Landabtretung zwischen der Schulgemei de und der Bauherrschaft zu regeln, der Gebäudeabstand zwische den Schulbauten und der Wohnbaute zu überprüfen und die Aufhebun der . Johannstrasse im Bereich des Pfarrhauses genau abzu lären. Wenn diese Detailfragen gelöst sind, kann der Gestaltu1gsplan zur Genehmigung vorgelegt werden. Gleichzeitig wird vom Stadtbauamt abgeklärt, wie die bestehenden Parkplätze an der St. Johannstrasse umgelegt werden können, ohne dass das Parkangebot eingeschränkt wird. Diese Prüfung steht mit dem Gestaltungsplan nicht direkt im Zusammenhang; es ist aber notwendig, auch diese Frage in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde sowie der Kirchgemeinde zu lösen. Sobald auch die genauen Zeitangaben über die verschiedenen Bauten vorliegen und der Gestaltungsplan im Grundbuch eingetragen ist, kann der Stadtrat auf die bereits eingereichte Baueingabe eintreten. Mitteilung an das Stadtbauamt und die.Hochbauabteilung des _ßt9-_d_tQAll9-J:Tlt.f!_s __(Q1_i t deJI! Auftrag, 9ie verschi ed_enen Abklärung_en noch ~Qrzunehmen und die Bauherrschaft zu orientieren).

Namens des Stadtrates Frauenfeld Der Stadtammann 1

~ 8,

JULI

1972

Dor Stadtachrelber: