Überbauung Wannenfeld

Sondernutzungsplan · Frauenfeld · Aufgehoben am 11.12.2024

Dokument

Nummer
341
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Stadtrat
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
08.04.1970
In Kraft seit
08.04.1970
Aufgehoben
11.12.2024

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Text

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Amt für Raumentwicklung

Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin

Dr. Andrea Näf-Clasen

9243-S-1.pdf

.

V

STADTRAT FRAVENFELD Sitzung vom

8.

April 1970

Nr.

Auszug aus dem Protokoll

341

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H. Hablützel/Schollenholz AG., Vorlage eines ~Y,..§"t?-l.t~~ plape.a über das Areal zwischen Wannenfeldstrasse und Tannenstrasse H. Hablützel, Zürcherstrasse 63, und die Schollenholz AG., Frauenfeld, vertreten durch W. Wüthrich, Bahnhofstrasse 61, Frauenfeld, wünschen auf dem zwischen der projektierten Wannenfeldstrasse, dem Staudenweg, der Tannenstrasse und dem Haselweg gelegenen Areal eine Gesamtüberbauung nach einem Gestaltungsplan erstellen zu lassen. Stadtrat und Baukommission haben sich eingehend mit den sich aus der Gesamtüberbauung ergebenden städtebaulichen, verkehrstechnischen sowie den Er,schliessungsproblemen befasst. Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom 16.7.1969, Nr. 643, und vom 3.12. 1969, Nr. 1081, im Sinne von Vorentscheiden erste Auskünfte erteilt. In der vorliegenden Projektvorlage vom 25.3.1970 sind die Vorentscheide des Stadtrates und die Empfehlungen der Baukommission vom 9.3.1970, Nr. 179, berücksichtigt. Gestützt auf die Bestimmungen von Art. 8 des Baureglementes der Munizipalgemeinde Frauenfeld vom 17.5.1967, genehmigt der Stadtrat den vorgelegten Gestaltungsplan von H. Hablützel, Zürcherstrasse 63, und der Schollenholz AG, Frauenfeld, vertreten durch W. Vlüthrich, Bahnhofstrasse 61, unter folgenden Bedingungen: 1. Arealgrösl?_g_:_

Der Gestaltungsplan umfasst die Parzelle 543 XII von H. Hablützel mit 15'594 m2 und die Parzelle 1563 II der Schollenholz AG, Frauenfeld, mit 4'673 m2 = Totalfläche 20'267 m2. 2. Ausnützurtgsziffer: Zusätzlich zur zonengernässen Grundausnützung von 0.60 wird ein Bonus von 25 % gewährt. Die maximal zulässige Ausnützungsziffer im Bereich des Gestaltungsplanes beträgt somit 0.75. 3. Gestaltung der Hochbauten: Sämtliche Hochbauten müssen in architektonischer, materialtechnischer und farblicher Beziehung einheitlich gestaltet werden. 4. Kinderspielplätze: Den fünf Mehrfamilienhausgruppen ist je ein Kleinkinderspielplatz zugeordnet. Zusätzlich wird für die Gesamtüberbauung ein allgemeiner Spielplatz für grössere Kinder bereitgestellt. Die Spielplätze müssen eine Totalfläche von 1/10 der gesamten Wohngeschossflächen sämtlicher Bauten aufweisen.

Oio6- II64- 10000 H

. I.

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8.4.70

5. Kindergarten: Der Kindergarten ist mit einer Geschossfläche von 270 m2 in die Ausnützungsziffer eingerechnet und kann allfällig im westlichen Arealteil als freistehender Bau konzipiert werden. Sofern eine freistehende Kindergartenanlage verwirklicht werden will, muss der Gestaltungsplan rechtsgültig ergänzt werden. 6. Parkierungsanlagen: Für die Gesamtüberbauung mit 167 Wohnungen müssen total 167 Parkplätze bereitgestellt und für die Zwecke der Autoparkierung dauernd erhalten bleiben. 2/3 der erforderlichen 167 Parkplätze müssen in unterirdischen, begrünten Autoeinstellhallen untergebracht werden. Nebst den 52 oberirdischen Parkplätzen ist die Anlage einer Parknische für 9 PW geplant. Diese Parknische muss zulasten der Bauherrschaft erstellt werden.

1. Gemeinschafts-Antenne; Für die Gesamtüberbauung darf nur eine Gemeinschafts-Antenne für Radio und Fernsehen installiert werden. 8. Durchgangsrechte: Als Ersatz für die aufzuhebende Verlängerung des Lärchenweges, im Abschnitt Tannenstrasse/1tlannenfeldstrasse, hat der Grundeigentümer der Munizipalgemeinde Frauenfeld ein unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht einzuräumen. Die Fussgängerverbindung ist zulasten der Bauherrschaft mit einer Breite von 3,00 m anzulegen und darf keine Treppenstufen aufweisen. Der Stadtrat verlangt die Erstellung eines 2,00 m breiten Fussweges vom Föhrenweg bis zum Kindergarten zulasten der Bauherrschaft.

9. Durchleitungsrechte: Für die Leitungsanlagen der öffentlichen Werkbetriebe der Munizipalgemeinde Frauenfeld sind die erforderlichen Durchleitungsrechte für Kanalisations-Wasserleitungen und elektrische Kabelleitungen unentgeltlich zu erteilen. 10. Verlegung öffentlicher Werkleitungen: In der ursprünglich geplanten Verlängerung des Lärchenweges, im Abschnitt Tannenstrasse - Wannenfeldstrasse, sind die öffentliche Kanalisationsanlage (Meteorwasserleitung) und ein elektrisches Hochspannungskabel bereits eingelegt. Z~folge der Aufhebung des Lärchenweges müssen diese Werkleitungftn verlegt werden. Die Bauherrschaft hat sämtliche Kosten für die E satzanlagen zu übernehmen. <~

ll. Energieversorgung: Zur Sicherstellung der Versorgung der Gesamtüberbauung mit elektrischer Energie muss eine unterirdische Transformatorenstation erstellt werden. Die Bauherrschaft hat den baulichen Teil, nach Angaben des E\'JF, auf ihre Kosten zu erstellen und dauernd für diese Zwecke zu erhalten. Die Ausrüstung mit Betriebseinrichtungen erfolgt zulasten des EWF. Ab der Trafostation ist die Belieferung an Dritte zulässig.

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8.4.70

12. Kehrichtabfuhr:

Für die Kehrichtabfuhr ab dem Areal der Gesamtüberbauung sind Container bereitzustellen. 13. Bepflanzungen: Nebst den grossen zusammenhängenden Grünflächen verlangt der Stadtrat die Sicherstellung einer ansprechenden Durchgrünung mit Sträuchern und Bäumen. 14. Grundbucheintrag: Um die Verwirklichung des Gestaltungsplanes zu gewährleisten, ist dieser mit den vorstehenden Bedingungen und Auflagen durch· Grundbucheintrag sicherzustellen. Die Bauherrschaft bezahlt für diverse Besprechungen, Augenscheine, Beurteilung der Bauvorlagen im Fachausschuss, der Baukommission und im Stadtrat inkl. Genehmigung des Gestaltungsplanes Fr. 2'000.-. Mitteilung an H. Hablützel, Zürcherstrasse 63, Frauenfeld, an die Schollenholz AG, Frauenfeld (z.Hd. vl. Wüthrich, Bahnhofstrasse 61, Frauenfeld), das Grundbuchamt Frauenfeld zur Sicherstellung der Gesamtüberbauung (Grupdbucheintrag), die Telefondirektion Winterthur, (zur Kenntnisnahme), Stadtbauamt, Ev/F, GWW. Ant oniol & Huber.

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Namens des Stadtrates Frauenfeld Der Stadtschreiber 1

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