Seeterrasse, Triboltingen

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
120
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
10.11.2004
In Kraft seit
10.11.2004

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Text

4073-E-1.pdf

.

EXE~.~Pl.AR AA!P TG

DEPARTEMENT FUR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

10. November 2004 Entscheid Nr. 120 Allkorn Nr. 222/2004

Politische Gemeinde Ermatingen Gestaltungsplan "Seeterrasse Triboltingen"

1. Mit Schreiben vom 13. September 2004 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des vom Amt für Raumplanung mit Bericht vom 16. April 2004 vorgeprüften Gestaltungsplanes "Seeterrasse Triboltingen". Auf Grund der Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt liegen keine Rekurse gegen den Gestaltungsplan vor.

2. Der Gestaltungsplan "Seeterrasse Triboltingen" umfasst die Parzellen Nrn. 3169, 3171 und 3313, die oberhalb des Dorfkerns von Triboltingen in der zweigeschossigen Wohnzone W2H liegen. Bezweckt wird insbesondere die Erstellung von fünf Terrassenhäusern, welche die Topographie des Hanges aufnehmen. Terrassenbauweisen sind Spezialbauweisen bzw. Sonderbauformen, die in ihrer Gesamterscheinung erheblich von den Bauformen der Grundordnung bzw. den massgebenden Regelbauvorschriften abweichen, sofern keine Spezialbauzonen vorliegen. Im Hinblick auf das Landschafts- und das Ortsbild handelt es sich oft um heikle Objekte. Abgesehen von allfälligen Abweichungen gegenüber der Regelbauweise kann allein schon § 61 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) den Erlass eines Gestaltungsplans verlangen.

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Der Gestaltungsplan "Seeterrasse Triboltingen" umfasst zwei allgemeinverbindliche Pläne und Sonderbauvorschriften. Ferner ist dem Gestaltungsplan noch ein informativer Planungsbericht beigefügt. Die mit dem Gestaltungsplan verfolgten Ziele werden aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich.

-2 -

Im Rahmen des Gestaltungsplans wird von der Regelbauweise abgewichen. Der Planungsbericht enthält Angaben zum besseren ortsbaulichen und architektonischen Ergebnis sowie zum Nachbarschutz im Sinne§ 19 Abs. 2 PBG. Angesichts des Planungsberichts bedarf es keiner weiteren Erwägungen.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 21. Juni 2004 beschlossene Gestaltungsplan "Seeterrasse Triboltingen" wird genehmigt.

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen unter Beilage von drei Gestaltungsplänen "Seeterrasse Triboltingen", je mit Genehmigungsvermerken (charge) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Seeterrasse Triboltingen" mit Genehmigungsvermerken sowie der Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT

ß~A

Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

f 1. Nov. 2004

4073-S-1.pdf

EXEMPLAR ARP .TG

Gemeinde Ermatingen

GESTALTUNGSPLAN SEETERRASSE TRIBOLTINGEN

SONDERBAUVORSCHRIFTEN

Öffentliche Auflage vom

9. August 2004 - 30. August 2004

Die Gemeindeschreiberin

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UNO UMWELT 8500 FRAUENFELD

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Juni2004

Gemeinde Ermatingen

Gestaltungsplan Seeterrasse Triboltingen SONDERBAUVORSCHRIFTEN

I Allgemeine Bestimmungen 1.

Erlass Der Gemeinderat Ermatingen erlässt, gestützt auf § 21 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes für das Gebiet Seeterrasse Triboltingen einen Gestaltungsplan mit besonderen Bestimmungen.

2.

Geltungsbereich Geltungsbereich:

3.

Parzelle 3169 im Halte von 3976 m2 Teileinbezug Parzellen 3171 und 3313 (Zufahrt)

Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt für das empfindliche Gebiet an der Schnittstelle vom alten Dorf zum Neubaugebiet: • Ein grünes Band als Trennung vom alten Dorf zum Neubaugebiet • Eine gegenüber der Regelbauweise bessere architektonische und ortsbauliche Gestaltung mit haushälterischer Bodennutzung; • Bebauung mit Terrassenhäusern, welche die Topografie aufnehmen; • Attraktive Anlage für die Bewohner; • Haushälterischer Umgang mit Energie; • Eine sparsame gebietsinterne Erschliessung, insbesondere Strassen.

4.

Verbindlichkeit Wo mit dem Gestaltungsplan keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten das PBG, der Zonenplan und das Baureglement der Gemeinde Ermatingen.

5.

Grundlagen Die nachfolgenden Elemente sind allgemein verbindlich: • Sonderbauvorschriften • Plan 1 Bebauung, Umgebung • Plan 2 Nebenanlagen

1:500 1:500

2

II ERSCHLIESSUNG 6.

Verkehrserschliessung Die Überbauung ist von der Neustrasse her zu erschliessen. Die interne Zufahrt wird bis auf 10m an die Grundstückgrenze der Parzelle Nr. 3171 erstellt und steht als gesamte Zufahrt dieser Parzelle sowie der Parzelle 3313 zur Verfügung.

7.

Parkierung Pro Wohnung sind 2 und für Besucher insgesamt 3 Abstellplätze zu erstellen. Offene und gedeckte Parkplätze und Garagevorplatz sind mit sickerfähigem Belag zu erstellen. Der Garagevorplatz ist als Spielfläche für Kinder freizuhalten.

8.

Werkleitungen, Abwasser Die generelle Linienführung der Werkleitungen richtet sich nach dem Plan 2. Kanalisation, Wasser- und Elektroerschliessung sind vorhanden; die Anschlüsse erfolgen von der Neustrasse bzw. direkt von der Trafostation. Dach- und Platzentwässerungen sind separat zu erfassen und über Sickerschächte oder Versickerungsmulde zu führen.

111 ÜBERBAUUNGS· UND GESTALTUNGSBESTIMMUNGEN 9.

Reglementarische Ausnützung Die zonengernässe Ausnützung beträgt gernäss Baureglement (W2H) 0,45; die Ausnützung wird nicht erreicht. Die an rechenbare Landfläche in der Wohnzone W2H beträgt 3976 m2. Generelle Ausnützungsverteilung (Terrassenbauten von Nord nach Süd) 1. Terrassenbaute

210

m_ BGF

2. Terrassenbaute

330

m_ BGF

3. Terrassenbaute

330

m_ BGF

4. Terrassenbaute

330

m_ BGF

5. Terrassenbaute

33Q

[!]

Total

1530

m_ BGF

12~E

Es ist ein BGF-Abtausch von 20% unter den Terrassenbauten zulässig.

10.

Bautentypen Zugelassen ist eine Bauweise mit Terrassenhäusern

3

11.

Sonderbaulinien/Baubereiche Mantelbaulinjen/Bauberejche Hauotbauten Die Baubereiche der Hauptbauten sind mit Mantelbaulinien umfasst. Die Bebauung erfolgt in Sonderbauweise als Terrassenbauten. Die max. Gebäudelänge beträgt 60 m. Garagebauten dürfen auch im Baubereich der Hauptbauten erstellt werden. Freistehende Kleinbauten gernäss Art. 33 Abs. 2 Bauregl. dürfen ausserhalb den Mantelbaulinien erstellt werden. Es sind optisch leichte Konstruktionen zu wählen. Mantelbaulinje/Bauberejche Nebenbauten ln diesen Baubereichen dürfen eingeschossige An- und Nebenbauten erstellt werden . Mantelbaulinie/Baubereiche Garage Die Baulinie ist für die Autoeinstellhalle bestimmt. Die Einstellhalle darf max. eingeschossig in Erscheinung treten. Freihaltebereich Im Freihaltebereich sind Blumenwiesen, Pflanzgärten, Sitzplätze, Spielanlagen, Weganlagen, Schwimmbäder sowie Terrainaufschüttungen und -Abgrabungen bis 0.50m zugelassen. Bauten sind nicht gestattet.

12.

Höhenlagen Die Höhenlage der Bauten ist im Plan 1 auf OK-EG-Wohnen festgelegt und darf um 0.30 m über- oder unterschritten werden. Die maximal zulässige Geschosszahl richtet sich nach den Angaben im Plan 1. Die Überschreitung der Geschosszahl ist zulässig für eine Liftanlage mit Zugängen.

13.

Gestaltung der Bauten/Fassadengestaltung Die Baukörper haben in 4-stufiger Terrassierung den Hangverlauf aufzunehmen. Es ist eine Kombination von teilweise begronten Flachdächern und Terrassen auszubilden. Eingeschossige Neben- und Anbauten können auch andere Dachformen aufweisen, sofern sie sich unauffällig und gut ins Gesamtbild der Überbauung einfügen. Für die Fassaden sind matte und zu rockhaltende Materialien und Farben zu verwenden.

14.

Terraingestaltung, Umgebung Die geplanten Bauten haben sich am gewachsenen Terrain anzugleichen. Übergänge sind fliessend/modellierend zu gestalten. Entlang der Neustrasse sind strassenbegleitende, raumbildende Bäume zu pflanzen.

15.

Energie Für Heizungen sind als Energieträger Gas, Holz, Erdwärme oder Solarenergie zu verwenden.

16.

Baulicher Schallschutz Es sind die erhöhten Anforderungen für den Schallschutz im Hochbau gernäss SIA-Norm 181 zu erfüllen.

4

17.

Unwesentliche Änderungen Unbedeutende und dem Zweck der Pläne und der Sonderbauvorschriften nicht zuwiderlaufende Abweichungen können im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gestattet werden, insbesondere dort, wo gegenüber der Idee des Gestaltungsplanes wesentliche Verbesserungen erzielt werden und keine überwiegenden, öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.

Abbruch Gebäude Die bestehenden Gebäude und Anlagen sind abzubrechen.

19.

Sicherung im Grundbuch Die allfällige gemeinschaftliche Nutzung und der Unterhalt von Anlagen wie Zufahrten, Parkplätze, Werkleitungen, Tiefgaragen etc. sind im Grundbuch als Servitut einzutragen und dauernd zu sichern. Diese Servitutsregelungen sind jeweils mit dem entsprechenden Baugesuch nachzuweisen. Der Gestaltungsplan ist im Grundbuch bei dem betroffenen Grundstück im Rahmen der Baubewilligung anzumerken. Für das Fuss- und Fahrwegrecht für die Parzelle 3171 (und 3313) sowie die Sicherstellung wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch errichtet.

20.

Inkraftsetzung Der Gestaltungsplan Seeterrasse Triboltingen tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.

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