Egelseestrasse-Remisbergstrasse (Revision)

Sondernutzungsplan · Kreuzlingen

Dokument

Nummer
863
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
01.04.1969
In Kraft seit
01.04.1969

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Text

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en anne mit eniaw mei "Veihorhof" ; ee ne der ameinde Kreuzlingen,

_ 1s Der Stadtrat von Kreuslingen ersucht mit Schreiben vom 4. und vom 5. Mirs 1969 um Genehmigung von zwei Binsel- @setaltungsplänen mit besonderen Bestimmungen.

Der Plan für das Bebauungsareal "Weiherhof" westlich der Konstanzerstrasse/Veiherstrasse wurde von Stadtrat am

%. Januar 1969 beschlossen. Er lag vom 50. Januar bie

12. Februar 1969 Yffentlich auf; Binsprachen wurden nicht erhoben. Die Zustimmungserklärung des Grundeigentüners liegt vor. REIRENER wurden den Regierungsrat nicht eimesrsicht.

Der Plan für das Bebauungsareai "Bgelseestrasse-Renisbergutrasse" orsetst einen früheren, vom Regierungsrat am %. kugast 1965 genehmigten Gestaltungsplan für das gleiche Areal. Br wurde vom Stadtrat am 10. Januar 1969 beschlos- ° gen und vom 30. Jamar bis 12. Februar 1969 Uffentlich aufgelogt. Während der Einsprachefriat erfolgte eine flurrechtliche Rinsprache, die bereinigt werden konnte, Die Sustimmungserklärung des Grundbesitaere liegt vor. Beschwerden wurden dem Regierungsrat nicht eingereicht.

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\ 4 Der Gesteltungsplan "Weiherhof" umfasst vier Parzellen nit . _ susemmen 6'649 m? Grundfläche in der Kernzone westlich der Konstenserstrasse, Die Voraussetsungen für den Erlass, ’ Art. 22, Abs, 6 den Baureglementes, sind erfüllt. Vorgene- 'hen sind swei fünfgesohossige Baukörper mit allneitig zu- . Miokgenetuten Attikagesohona und ein viergeschosaiger Bau-

3.

körper mit einem attika-ähnlichen Sonnendach. Die notwen-

digen Parkierungamögliohkeiten werden vor allem durch Errichtung einer unterirdischen Sammelgarage geschaffen.

Be darf festgehalten werden, dass durch den Gestaltungsplan günstige Wohnverhältnisse mit besserer Besonnung und grossen Freiflächen für Kinderspielplätze geschaffen werden, dass im weitern eine günstige Verkehrsregelung möglich ist und dass die Gestaltung der Veberbauung auch Hathetisch befriedigt. Vor allem ist festzuhalten, dass wegen der Form der vier einbezogenen Parzellen bei starrer Einhaltung des Baureglenentes nur eine viel schlechtere Veberbauung möglioh wäre. Im übrigen wird die Ausnützung, die nach Baureglement möglich ist, nicht überschritten, ebenso aind Grenzund GebHudeabstände reglementskonform.

Der Gestaltungseplan musste längere Zeit zurückgestellt werden, weil die Baulinien der sog. "kleinen Spange” für den Ersatz des Bahnüübergangse Konstanzerstrasse durch dieses Areal führten. Da der Regierungsrat aber trotz der Ablehnung der Beulinienvorlage für die neue Konstanzerstraaae nicht ge-

willt ist, auf diese "kleine Spange"” surückzukommen und

nach wie vor die verworfene Lösung als riohtig taxiert, kann auch aus der Sicht des Kantons der Gestaltungsplan genehmigt werden, Aus dem den Akten beiliegenden Bericht des Tiefbauantee kann im übrigen auch entnommen werden, dase die vorkehretechnische Lösung für die Erschliessung als zweokmänsig erachtet wird und wegen der Konstanzerstrasse auch keine Bedenken vorgebracht werden müssen. Der Genehmigung stehen daher keine Hindernisse entgegen. .

In den Einselgestaltungsplan Egelseestrasse-Renisbergatraase _ sind drei Parzellen der 7-4 geschossigen Wohnzöne an exp0- nierter Lage mit einer Fläche von 4054 n2 einbezogen. Gegen den Rriass kann nichts eingewendet werden. Da aine Veberbauung mit einem fünf- und sinen siobengeschoasigen Haus geplan ist, müssen neben den üblichen Baureglementsvorschriften auch besonders jene über die höhern Häuser berücksichtigt werden.

Die Ausnützung bleibt mit 100 % im Rahmen des Baureglements, die Grena- und Gebludsesbstände der fünfgeschossi-: gen Baute entsprechen dem Art, 25 des Reglemente (Offene Bauweise), ebenso werden für den siebengeschossigen Bau

die Vorschriften des Art. 27, "Höhere Hkuser", eingehal-

ten (Plan E des Gestaltungsplans). Die Baulinien, die genehmigt sind, werden respektiert, Aus baurechtlicher Sicht ist gegen den Plan nichts einzuwenden.

Am 30, August 1965 genehmigte der Regierungsrat schon

einen Einzelgestaltungsplan für das gleiohe Areal. Der

neue Plan unterscheidet sich vom bereits genehmigten durch einfachere Gestaltung der Baukörper und andere Anlage der Parkierung. Verbindlich geregelt wurde im alten Plan die Frage der Landabtretung durch einen Vertrag zwischen Gärtnermeister Zollinger und der Munizipalgemeinde Kreuzlingen. In diesen wird unter anderem festgehalten, dass die für dio Strassenkorrektion erforderlichen Landabtretungen an Staat und Gemeinde gratis nu erfolgen haben, Disser Vertrag muss nach Auffassung des Regierungsrates auch Bestandteil des neuen Einzelgestaltungsplans bleiben.

Im weitern ist aus der Sicht des Tisfbauantes beizufügen, dass der Gestaltungsplan eine verkehretechnisch befriedigende LSeung für die Ersohliessung des Baugeläindes und einen einwandfreien Ausbau der Kreuzung Remisbergstrasse- Egelsoentranse ermöglicht. Im Augenblick kann das Btrassenund Baudepartement nooh keinerlei Zusioherungen über den Zeitpunkt des Strassenausbaus abgeben. Wenn die Hochbauten gemäse destaltungsplan sofort erstellt werden, müsste die Bauherrschaft von der Gemeinde Kreuzlingen dazu verhalten werden, die Zugänge und Zufahrten nur provisorisch auszueeatalten. Damit würden später notwendige Anpassungskosten wesentlich verbilligt. Mit diesen Vorbehalten kann auch der Binzelgestaltungsaplan Bgelseestrasse-Remisbergstrasse genehmigt werden, ;

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Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Einselgestaltungeplan für das Bebauungsareal “Veiherhof" westlich der Konstanser-/Weiheretrasse der Gemeinde Kreuslingen wird genehmigt.

‘2. Der Binselgestaltungsplan Egelssestrasse-Remisbergetrasse der Gemeinde Kreuzlingen wird im Sinne der Brwägungen genehmigt. An die Genehmigung wird die Bedingung geknüpft, dass der landabtretungsvertrag vom 10. Juli 1965 zwischen Gärtnermeister Hans Zollinger, Remisbergstrasse, Kreuzlingen, und der Munizipelgemeinde Kreuslingen Bestandteil des Gestaltungeplans Bleibt.

% Mitteilung anı - Btadtrat Kreuzlingen, B280 (2=£ach) unter Beilage von je zwei i: Einselgsestaltungsplinen "Weiherhof",

a, 2 2. ii. "Bgeloosstrasse-Renisbergatrunse”, oo. elle mit Genehmigungsvermerk,

= Btrassen- und Baudepartement (3-fach), - Mefbsuant,

- Regionalpianungsamt unter Beilage der Binselgestaltungsplänse "Weiherhof" und “Egolneentrasse-Renisbergatrasse", beiäs nit Terre ... - aller andern Akten

Der Prüsidens des Regierungsrates:

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MUNIZl-PALGEMEINDE

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Elf\JZEL GESTALTUNGSPLAN EGELSEESTRASSE - REMISBERGSTRASSE

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BESONDERE BESTIMMUNGEN

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@ GELTUNGSBEREICH ABZUBRECHENDE · BAUTEN -

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BAULINIEN LANDABTRETUNGEN AN NEUE ÖFFENTLICHE STRASSEN LANDABTRETUNGEN AN NEUE ÖFFENTLICHE TROTTOIRE

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KELLERGESCHOSS UNTERIRDISCE SAMMELGARAGE EIN-BEZW. AUSFAHRTSRAMPE

GENEHMIGUN GS - EXEMPLAR

EINZELGESTALTUNGSPLAN -MIT·--· BESONDEREN BESTIMMUNGEN -FÜR_DAS ·BEBAl.JUNGSAREA L ·-

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ZWEITE, REVIDtERTE ·AUFLAGE · ..

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KREUZLINGEN

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lJNTER AUFHEBUNG . DER „ ERSTEN VORLAGE, SEINERZEIT GENEHMIGT · MIT RRB NR. 2170 VOM ·· 30. 8. 1965 . .

GEBÄUDESTELLUNG ANZAHL VOLLGESCHOSSE ZU-U. WEGFAHRTEN _ ·oBERIRDISCHE PARKPLÄTZE . · 1NTERNE WEGANLAGEN . . ._ UMSCHWUNG MIT SPIELPLÄTZEN

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_GESÄUDEABSTANDS-NACHWEIS

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VOM · STADTRAT KREUZUNGEN . BESCHLO$EN ·AM 1 . 10: Januar 1969. · .

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V™ REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU . GENEHM! GT AM:.

Nr. . 6 3 .

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• April 19'.l9

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1

____.

Einzel gestaltungs p 1an EGELSEESTRASSE / REMJSBERGSTRASSE Text- Teil. Besondere Bestimmungen.

- 2 -

5. 2

Die Auunützungszeihl beträgt lüü %; Tolerc,nz nl8x. l %. Zur Ermittlung der Ausntitzun gs zah 1 werden die Landflächen

vor Abtretungen für Strassenver-Oreiteruneen und Trottoir-

- l -

bauten in Rechnung gesetzt.

1. Erlass

5.3

Der Stbdtrat Kreuzlingen erläsut g estützt auf Art. 21, lit. b des Baureglementes ftir dae Bebauungsareal "Egelaeestrasse / 3.emisbergstrasself einen Linzeleeeta 1tungsplan mit besonaern Bestirmnur1een.

Grundstückfläche

615 1238 1239

610 m2 494 m2 2950 m2 mit

In lfücksicbt a.uf den !Jesamtaspekt wird auf' die J?aralleletellune der Bauten zu Baulinien verzichtüt.

5. 4

lügent liehe Att ika eeschos:;;e weru en nicht z1..teelast> en; dagegen sind auf beiden Wohnblöcken fJttika geschoso ähnliche Sonnendächer :c;ur A1.A.sf0hr1.<ng zt..geleissen. lin-ter diesen Sonnendächern sind an hliurnen ma.x.1.Illi l zugelci St) en: Liftraurn l.illd je zwei Ab:atellräwne . Der Li.ftmotorenrai..m dl:lrf d.ie Sonnendäcker nicht tiberr&gen.

3. Zoncznzugczhörigkczit Die drei GrunJst ücke liegen in der 3 bis 4 geschossieen Nohnzone.

5. 5 Höhenkoten der Neubauten Die Höhen kot en de r Erdeeschosu e und der Pla tzf1nlagen sind

4. Zweck Der Binzelgestaltungsplan soll an der Kreuzung Egelsee-

anzugleichen an die Höh c nkoten d er nel..4en Trott oiranlagen, die der Bauherrschaft eei tens der bauverwa lt ung Kre1..4.zlin,gen im aa hrnen des Baubewilligv.ngsverg'ahren bekannt gegeben werden.

strasse/Remisbergstrasse

- eine st i:i.dtebaulich ansprechende Gesta 1 tung bewirken, indem dif':t'erenzierte Gel.Jäudehöhen zl.tee 1& s~ en ·werden, und - den internen Verkehr, die Z.u- und Negfahrten, sowie die ?arkierungen vom Verkehrsknotenpunkt möglichst weit abrücken.

5. 6

Bauausführung

·nie im Gestaltungsplan enthaltenen Baukörper sind gleichzeitig, als Einheit, zu erstellen.

5. Bczsonctczrcz Bczsttmmungm Für die erfassten Grundstücke sind die nachfolgenden,

vom Baureglement abweich~nden Bestimmungen, maasgebend. Soweit hier eine nähere Umschreibung fehlt, sind die AngaLen der beigefLlgten Pläne A bis ~ verbindlich.

vom 30. April 1964.

Da chfprmen.

Die Objekte sind flach einzt..decken.

4054 m2 Gesamt fläche

5.1 Baulinien rt.a ssgebend sind die 'Baulinien gemäss Gemeinderatsbeschluss

Gebrrudestellungep

Die Stellung der GeLäude ist in Plan D verbindlich geregelt t..nter BerLlcksichtig4lle cier in l'lcan ~ n~chgewie senen ~in­ haltwig der Abstandsvorschr1ften.

2. EinbflZOgflnfl Grundstücke Der Einzelgestaltungs pla n gilt für die folgenden Grundstücke dea Vermessungskreises Kreuzlingen-Zentrum:

Kat.No.

Ausnützung

5. 7 Gar·agen und l'arkpl8.tze aL.f privatem Grund Die Garagierung wird eemäus Plan C in eine unterir·dische SammelgaI'Cige verlegt mit 32 Standplätzen. Die zugehörige Abfahrtsrampe ml..lSS eine breite von 4 ,u m aufweisen. Die 22 oberirdischen .Parkplätze sind 1

Pl~n

D fixiert.

l~ gemäsBig

in

Einzel gesta ltungsp 1an EGELSEESTRASSE / REMISBERGSTRASSE Text- Teil (Fortsetzung ) Sollten in einem der Geb~~de Ladenlokale eingericht~t werden, ist die Anzahl der oberirdi ~chen Abstellplätze ent eprech end zu ver·mehren.

Zustimmungs- Erklärung,.: - 3 -

Der BigentLrner der durch den vur lieeen<len .lünzeleestaltunfjsplan betroffenen drei ~arzellen erklärt eich hiermit unterschrift lieh mit .E'orm, Inhalt und H:echtswirkwig , sowie mit der Anmerkung dieses Gestsltwigsplanes im Grundbuch einverstanden. Datum:

5.8

Verbindung zwi~chen Ege ls ee- und Hemisbergstrasse bezw. Bin- und Ausfahrt der Sammelgarage. Hiefür kann der Stadtrat, wenn nötig, besondere Vorschriften erlassen.

5.9 Kinderspie l plätze Grösse und Lage uerselben sind in uen baueesuchplänen auszuweisen.

5.10 Fernseh -Antenne Be wird nur eine Gemeinsam-husuenbntenne Uber dem uiebengeschoseigen i/ohnblock A zugelassen.

6. Landabtretungen für Strassen- und Trottoiranlag~ nie im Plan B enthaltenen Landabtretungen sind vor Beginn

der Ueberbeuung zu vollziehen. Die ' Landabtretungen an der Re~isbergetrasse erfolgen an den Staat Tht.rgau, jene an der ~gelseestrast:> e an die Munizipa lgemeind e KreJilzlingen. Der diesbezügliche Landabtretungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Gestaltungsplanes.

7-. Grundbucheintrag_ Die ~echtsgültigkeit dieses Binzelgestaltungsplanes ist im Gr~dbuch auf den einbezogenen Parzellen· anzumerken. Die · Grl..i.lldbuchkosten hieflr sind vom Eigentümer der Parzellen Kat.No. 615/1238/1239 zu tra gen. 8 . Vollzug_ Den Lestimmungen des .E;inze lgestal t 'Wlgsplanes ist im Zeitpunkt der Ueberbauung nachzukommen.

Im übrigen gelten die bestimrrn..ngen des Baureelementes der IV:unizipalgemeinde Kre1.4zlin r;en.

- 4 -

/

L+. ~.GS

Unt erechrif't: .