Westerfeldstrasse Understad

Sondernutzungsplan · Ermatingen

Dokument

Nummer
47
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Ermatingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
25.05.2012
In Kraft seit
25.05.2012

Karte

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Dateien

Text

5060-E-1.pdf

EXEMPLAR ARP TG

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~

Frauenfeld, 25. Mai 2012

Entscheid Nr. 47 0056/2012/DBU/ARP

Politische Gemeinde Ermatingen Gestaltungsplan "Westerfeldstrasse Understad"

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Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 27. Februar 2012 beschlossene Gestaltungsplan "Westerfeldstrasse Understad" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, Hauptstrasse 88, 8272 Ermatingen, unter Beilage von vier Exemplaren Gestaltungsplan ,.Westerfeldstrasse Understad", je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst -Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Gestaltungsplans "Westerfeldstrasse Understad" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 8. März 2012 ersucht die Politische Gemeinde Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Der Gestaltungsplan "Westerfeldstrasse Understad" wurde mit den Berichten vom 4. Juni 2010 sowie 11. Juli 2011 vorgeprüft Die darin gemachten Hinweise und Vorbehalte wurden berücksichtigt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss erfolgte. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Der Planungsperimeter befindet sich in der Politischen Gemeinde Ermatingen an der Westerfeldstrasse. Vom Gestaltungsplan betroffen ist die Parzelle 402, die gemäss Zonenplan der Gemeinde Ermatingen in der Dorfkernzone (Dk) liegt. Das Gestaltungsplangebiet befindet sich zudem im Übergang vom alten Dorf zum Neubaugebiet Gemäss Art. 3 der Sonderbauvorschriften (SBV) bezweckt der Gestaltungsplan deshalb

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Thurgau"'~ 2/2

u. a. zu Recht eine gegenüber der Regelbauweise bessere architektonische und ortsbauliche Gestaltung. Zur Umsetzung des Zweckartikels werden gemass Art. 7 SBV zwei Baubereiche und entlang der Westerleidstrasse eine Pflichtbaulinie ausgeschieden. Ausserdem wird die maximal zulässige Gebäudehöhe gegenüber der Regelbauweise um 0.8 m auf 7.2 m beschränkt. Steildächer oder zusätzliche Attikageschosse sind nicht erlaubt. Insgesamt scheinen die gewählten Massnahmen sachgerecht auf die Zielsetzung abgestimmt zu sein. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte angemeldet. Der Gestaltungsplan "Westerleidstrasse Understad" erfüllt die Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 5. Mqi 2012·:

5060-S-1.pdf

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Ei\EMPLAR ARP TG

KANTON THURGAU

GEMEINDE ERMATINGEN

GESTALTUNGSPLAN WESTERFELDSTRASSE UNDERSTAD

SONDERBAUVORSCHRIFTEN

Öffentliche Auflage vom 09.09.2011 - 28.09.2011 Auflage im vereinfachten Verfahren vom 20.01.2012-08.02.2012

vom Gemeinderat beschlossen am 27.02.2012

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Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr. vom 2S .\5. A2

4T

NTHURGAU

KA~J~RTEMENT

FOR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Gemeinde

Ermatingen

Februar 2012

Gestaltungsplan Westerleidstrasse Understad SONDERBAUVORSCHRIFTEN

I Allgemeine Bestimmungen 1. Erlass Der Gemeinderat Ermatingen erlässt, gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz für die Parzelle 402 an der Westerfeldstrasse einen Gestaltungsplan mit besonderen Bestimmungen.

2. Geltungsbereich

Geltungsbereich:

Parzelle 402 im Halte von 1200 m2

3. Zweck

Der Gestaltungsplan bezweckt für das empfindliche Gebiet an der Schnittstelle vom alten Dorf zum Neubaugebiet • Eine gegenüber der Regelbauweise bessere architektonische und ortsbauliche Gestaltung • Bebauung aus pavillonartigen Flachdachbauten die sich unterordnen • Attraktive Anlage für die Bewohner • Haushälterischer Umgang mit Energie

4. Verbindlichkeit Wo mit dem Gestaltungsplan keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten das PBG, der Zonenplan und das Baureglement der Gemeinde Ermatingen.

5. Grundlagen Die nachfolgenden Elemente sind allgemein verbindlich: • Sonderbauvorschriften • Plan 1:500

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II ÜBERBAUUNGS- UND GESTALTUNGSBESTIMMUNGEN 6. Bautentypen Zugelassen sind pavillonartige Flachdachbauten. Der Baubereich B kann zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden, muss aber formal und materiell die Sprache des bereits Gebauten auf Baubereich A aufnehmen und eine Zusammengehörigkeit vermitteln.

7. Baubereiche I Mantelbaulinien Die zwei Baubereiche A & B sind mit Mantelbaulinien ausgewiesen, wobei die nordseilige Mantelbaulinie als Gebäudeflucht verbindlich ist. Die übrigen Mantelbaulinien müssen nicht als Fassadenflucht aufgenommen werden.

8. Höhenlagen Die maximal zulässige Gebäudehöhe richtet sich nach den Angaben im Plan, d.h. die Gebäudehöhe darf max. 7.2m betragen und ist auf max. 405.0 M.ü.M. beschränkt. Diese Gesamthöhe gilt für sämtliche Dachaufbauten, wie Liftschächte, Dachabkranzungen oder Geländer und weitere Aufbauten.

9. Gestaltung der Bauten I Fassadengestaltung Die kompakten Baukörper sind mit Flachdach und je max. 7.2m hoch und auf max. 405.0 M.ü.M. beschränkt, wobei das Obergeschoss auskragend sein kann. Die Flachdächer müssen zwingend begrünt werden und sind nur für den Unterhalt zugänglich. Bei einer allfälligen Solaranlage auf dem Dach muss auf eine unauffällige Einbettung dieser Anlage geachtet werden. Die Fassaden sind in zurückhaltenden Farben oder natürlichen Materialien wie Holz zu gestalten. Die Fassaden beider Baubereiche sind farblieh und materiell gleich zu halten.

10. Energie Die Bauten müssen die bauphysikalischen Werte des Minergiestandarts anstreben.

11. Umgebung ln der nordöstlichen Ecke der Parzelle ist ein einheimischer, standortgerechter und ortstypischer Baum zu pflanzen.

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111 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 12. Inkraftsetzung

Der Gestaltungsplan Westerfeldstrasse Understad tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.