Berg
Sondernutzungsplan · Ermatingen · Aufgehoben am 02.09.2026
Dokument
- Nummer
- 814
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Ermatingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 14.05.1985
- In Kraft seit
- 14.05.1985
- Aufgehoben
- 02.09.2026
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
PROTOKOLL
vom
1 4. Mal 1985
Nr.
/!4/
Gemeinde Ermatingen Quartierplanung "Berg", Genehmigungsgesuch 1. Der Gemeinderat Ermatingen ersucht mit Schreiben vom 6. März 1985 um Genehmigung der Quartierplanung "Berg". Aufgrund der Akten wurde das Verfahren nach Baugesetz durchgeführt. Während der Auflage vom 16. Dezember 1983 bis 14. Januar 1984 ging eine Einsprache ein. In der Folge beschloss der Gemeinderat eine geringfügige Aenderung des Quartierplanes. Das Auflageverfahren für die Anpassung wurde gernäss §
38 Abs. 2 BauG durchgeführt und die Einsprache
mit Beschluss vom 5. März 1985 abgewiesen. Da kein Rekurs eingereicht wurde, steht einer Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Das Einzugsgebiet des Quartierplans ''Berg'' liegt am Südrand des Ermatinger Baugebietes. Die geplante Erschliessung ermöglicht eine zonengerechte Parzellierung. Die Baulinien haben 6 m Abstand ab Strassengrenze; gesamthaft sind 15 Einfamilienhäuser .realisierbar. Im Zonenplan ist das Quartierplangebiet der Reservebauzone zugewiesen. Dazu ist zu bemerken, dass, bevor Baubewilligungen erteilt werden können, das Gebiet vorerst in die definitive Bauzone W2 umzuwandeln ist. Im Quartierplan sind die notwendigen Werkleitungen konzeptionell festgelegt. In materieller Hinsicht sind keine Vorbehalte zu machen, gesamthaft ist die Quartierplanung ''Berg'' zweckmässig; sie kann genehmigt werden.
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511.04/10 000/1.84
- 2 -
Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die Quartierplanung "Berg", Ermatingen, wird genehmigt, damit werden die Baulinien sowie der Ausbaustandard der Erschliessungsstrasse und die Disposition der übrigen Erschliessungsanlagen rechtskräftig. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, Rathaus, 8272 Ermatingen, unter Beilage von je zwei Situations- und Niveaulinienplänen der Quartierplanung ''Berg'' mit Genehmigungsvermerken - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft -Amt für Raumplanung
(~)
unter Beilage
von je
einem Situations- und Niveaulinienplan mit Genehmigungsvermerken sowie der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER