Trungerbach

Sondernutzungsplan · Muenchwilen

Dokument

Nummer
306
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Muenchwilen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
17.12.1999
In Kraft seit
17.12.1999

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

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Text

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

17. Dezember 1999, Su Entscheid Nr. 306

Gemeinde Münchwilen Baulinienpläne "Evangelisches Kirchenzentrum" und "Trungerbach"

1. Mit Schreiben vom 18. November 1999 ersucht der Gemeinderat Münchwilen um Genehmigung der im Titel erwähnten Baulinienpläne. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Auflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt liegen gegen die Planungen keine Rekurse vor. 2. Der Baulinienplan "Evangelisches Kirchenzentrum" wurde durch die geplante Erweiterung des evangelischen Kirchenzentrums im Bereich der Parzelle Nr. 277 am Westufer der Murg ausgelöst. Er ordnet den Gewässerabstand, wobei zwischen einer Baulinie für Hochbauten und einer Baulinie für Anlagen unterschieden wird. Der Baulinienplan "Trungerbach" wurde durch Überbauungsabsichten auf der Parzelle Nr. 225 entlang dem Trungerbach ausgelöst, wobei auch dieser Baulinienplan den Gewässerabstand ordnet. Die beiden separaten Planungsberichte enthalten die zum Verständnis der Planungen notwendigen Informationen. Aus kantonaler Sicht wurden gegen die Planungen keine Vorbehalte angebracht.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Münchwilen am 17. August 1999 beschlossenen Baulinienpläne "Evangelisches Kirchenzentrum" und "Trungerbach" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Münchwilen, 9542 Münchwilen, (charge); unter Beilage von je drei Baulinienplänen "Evangelisches Kirchenzentrum" und "Trungerbach", alle mit Genehmigungsvermerk - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt

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- Forstamt Amt für Raumplanung, unter Beilage je eines Baulinienplanes "Evangelisches Kirchenzentrum" und "Trungerbach" mit Genehmigungsvermerken sowie der übrigen Akten

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DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef

Jtr,A H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert:

17. Dezember 1999