Auerbach

Sondernutzungsplan · Eschenz

Dokument

Nummer
1199
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Eschenz
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
21.11.1995
In Kraft seit
21.11.1995

Karte

9 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

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Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. / A

2 1. Nov. 1995

99

Baulinienplan "Auerbach" I EG Eschenz I Genehmigung

Mit Schreiben vom 24. August 1995 ersucht der Gemeinderat Eschenz um Genehmigung des Baulinienplanes "Auerbach". Im Planungsbericht wird die Festlegung der Baulinien mit Überbauungsabsichten begründet. Der Baulinienplan "Auerbach" regelt den Gewässerabstand zwischen der Untereschenzerstrasse und dem Nili durch besondere Baulinien gernäss § 31 lit. c BauG. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren sind keine Vorbehalte angebracht worden. Indessen sind die Baulinienabschlüsse durch die merkwürdigen "Baulinienschwänze" zweifelsohne untypisch bzw. nicht sachgerecht. Die Baulinien sollten geradewegs bis zu den verschiedenen Strassengrenzen führen. Für Bauten in der Nähe von Strassen gilt der gesetzlich vorgeschriebene Strassenabstand. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde.

Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Eschenz am 12. Juni 1995 beschlossene Baulinienplan "Auerbach" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Eschenz, 8264 Eschenz, unter Beilage von zwei Plänen je mit Genehmigungsvermerk Departement für Bau und Umwelt Amt für Raumplanung, unter Beilage von einem Plan mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten Amt für Denkmalpflege Tiefbauamt Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04 I 5000 I 49992