Zonenplan <1997> Parz. Nr. 16, 566

Zonenplan · Mammern

Dokument

Nummer
76
Art
Zonenplan
Gemeinde
Mammern
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
24.12.2015
In Kraft seit
24.12.2015

Karte

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Text

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Departement für Bau und Umwelt

~~·

Thurgau~~ Frauenfeld, 24. Dezember 2015

Entscheid Nr. 76 0196/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Mammern -Ergänzung Zonenplan 2015 - Ergänzung Baureglement Anhang 1 (Ergänzung mit Kulturobjekten, Wohnhaus, Parz. Nr. 16, Huebacker und Ehern. WC-Anlage, Parz. Nr. 566, Areal Bahnhof)

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Mammern am 3. November 2015 beschlossene Änderung des Zonenplans 2015 und die Ergänzung des Baureglements Anhang 1, wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Mammern, Liebenfelsstrasse 2, 8265 Mammern, unter Be_ila- · ge von dreiZonenplan-und Baureglementsänderungen, je mit Genehmigungs·vermerk (A-Post+) -Grundbuchamt Steckborn, Gemeindehaus, Seestrasse 123, 8266 Steckborn -Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplan- und Baureglementsänderungen, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 11. November 2015 ersucht die Politische Gemeinde Mammern um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt worden sind. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig. Die Vorlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung nicht vorgeprüft Die zur Gemehmigung eingereichte Zonenplan- und Baureglementsänderung "Ergänzung mit Kulturobjekten" betrifft die Unterschutzst~llung der ehemaligen WC-Anlage beim Bahnhof und das Wohnhaus, Huebacker. Die PG Mammern setzt das kantonale

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Thurgau~~ 2/2

Gesetz zum Schutz und zur Pflege von Natur und Heimat (NHG TG; RB 450.1) nicht mittels Schutzplan um, sondern bezeichnet die zu schützenden Elemente im Zonenplan und listet sie im Baureglement auf. Beide Schutzobjekte wurden im kantonalen Hinweisinventar der Denkmalpflege neu als "wertvoll" eingestuft. Aufgrund der Neueinstufung nimmt die Gemeinde die beiden Objekte als Schutzobjekte in den Zonenplan und das Baureglement auf. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Unterschutzstellung der beiden Objekte angebracht. Die Zonenplanänderung und Baureglementsergänzung "Ergänzung mit Kulturobjekten" erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

- 4.. JAN. 2016

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E

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 35 Inkrafttreten

Das vorliegende Reglement mit Zonenplan tritt mit Datum der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Art. 36 Ausserkrafttreten und Änderungen bisheriger

1

Mit Inkrafttreten dieses Reglementes treten alle ihm widersprechenden Erlasse und Bestimmungen ausser Kraft.

2

Bereits genehmigte Quartier- und Gestaltungspläne behalten weiterhin ihre Gültigkeit, soweit sie mit den vorliegenden Vorschriften und dem Zonenplan vereinbar sind.

Art. 37 Intertemporales Recht

Bewilligungspflichtige Vorhaben, über die der Gemeinderat beim Inkrafttreten dieses Reglementes noch nicht entschieden hat, sind nach den neuen Vorschriften zu beurteilen.

Grundfassung Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: 5. Juni 1996 Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin: Vom Regierungsrat genehmigt am: 8. Juli 1997 mit RRB Nr. 649

Bereinigungen 2002 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: Der Gemeindeammann:

23.10.2002 Die Gemeindeschreiberin:

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: 27. Februar 2003 mit Entscheid Nr. 19

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ANHANG 1 VERZEICHNIS DER KULTUROBJEKTE Parz. Assek.Nr. Plan Nr. Ort / Gegenstand _________________________________________________________________________________ 136 158 404 208 158 93 93 136 140 158 44 56 565 130

169 28 122 -40/41 17 18 25 48 56 70 84 96 226

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Katholische Kirche Schlosskapelle Kapelle Chlingenzell Ruine Neuburg Kleinbauten an Seemauer Nordflügel (Schlosspark) Zum Schiff ehem. Waschhaus Pfarrhaus Adler Wohnhaus Wohnhaus / Remise Wohnhaus Bahnhof Wohnhaus

ANHANG 2 VERZEICHNIS DER NATUROBJEKTE Nr. Ort Gegenstand Quelle _________________________________________________________________________________ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Langhorn SBB Eschenz-Steckborn Chlingenegg Chlingenzeller Holz Chüerain Neuburgweiher Weiher Schneitsbach Badeplatz Kurhaus Langhorn Büel Eggmülibach Park Schloss Grotte Chlingenzeller Holz Oxebool Oxebool, Tobelwis, Seehof Moosacker / Guldifuess

Aue Bahnborde Böschung/Hecke Saum Schlag Schlag/Pflanzung Weiher Weiher Wiesenböschung Wiesenböschung Wiesenböschung Naturbachlauf, Erratiker Park Grotte/Höhle Trockenhänge Feuchtwiesen Schilfbestände

bedroht bedroht bedroht bedroht wertvoll bedroht bedroht bedroht wertvoll bes. wertvoll

Rept. Inv. Rept. Inv. Rept. Inv. Rept. Inv. Rept. Inv. Rept. Inv. Rept./KRP Rept. Inv. Rept. Inv. Rept. Inv. Ortsplan. KRP Ortsplan. Ortsplan. Ortsplan.

14

Ergänzung zu ANHANG 1 VERZEICHNIS DER KULTUROBJEKTE Parz. Assek.Nr. Plan Nr. Ort / Gegenstand _________________________________________________________________________________ 148 90 144 158 158 158 72 72 386 140

20 22 27 29 31 32 89 90 52

15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Sternen/Wohnhaus Wohnhaus Claudon-Haus Schloss Speisesaal Klostergang Evang. Kirche Evang. Pfarrhaus Bunker Hochwacht Adler Pavillon

Ergänzung 2004 Öffentliche Auflage vom 29.10.2004 bis 18.11.2004. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: 23. März 2005, Entscheid Nr. 23

Ergänzung zu ANHANG 2 VERZEICHNIS DER NATUROBJEKTE Nr. Ort Gegenstand _________________________________________________________________________________ 17

Ruine Neuburg

Wiese unterhalb Ruine

Ergänzung 2014 Öffentliche Auflage vom 26.04.2013 bis 16.05.2013. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: 24. Januar 2014, Entscheid Nr. 4

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Ergänzung zu ANHANG 1 VERZEICHNIS DER KULTUROBJEKTE Parz. Assek.Nr. Plan Nr. Ort / Gegenstand _________________________________________________________________________________ 16 566

87 97

15 16

Huebacker Wohnhaus Bahnhof ehemalige WC-Anlage

Ergänzung 2016 Öffentliche Auflage vom 2. bis 22. Oktober 2015. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: 24. Dezember 2015, Entscheid Nr. 76

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