Zonenplan <2004> Vorheidestrasse, Parz. Nr. 1427

Zonenplan · Aadorf · Aufgehoben am 19.09.2023

Dokument

Nummer
19
Art
Zonenplan
Gemeinde
Aadorf
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
04.05.2016
In Kraft seit
18.05.2016
Aufgehoben
19.09.2023

Karte

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Dateien

Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 04. Mai 2016

Entscheid Nr. 19 0069/2016/ARE

Politische Gemeinde Aadorf Zonenplanänderung Vorheide

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Aadorf am 27. Januar 2016 erlassene Zonenplanänderung Vorheide wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf unter Beilage von einem Dossier Zonenplanänderung Vorheide mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - ERR RaumplanerAG, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen - Grundbuchamt, Gemeindeplatz 1, Postfach 270, 8355 Aadorf - Amt für Umwelt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat -Forstamt - Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld, unter Beilage einer Kopie der Zonenplanänderung Vorheide -Amt für Raumentwicklung unter Beilagen von zwei Dossiers Zonenplanänderung Vorheide mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 4. März 2016 ersucht die Politische Gemeinde Aadorf um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderung Vorheide als geringfügige Änderung im Verfahren gemäss § 4 Abs. 2 des Planungsund Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 05. bis am 24. Februar 2016 gingen keine Einsprachen ein. Auf eine kantonale Vorprüfung im Sinne von § 11 PBG wurde verzichtet. Aufgrund der eingereichten Akten kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement Bau und Umwelt ist gegen die Vorlage kein Rekurs hängig.

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Thurgau~~ 2/2

Die zu genehmigende Zonenplanänderung betrifft den südöstlichen Teil der Parzelle Nr. 1427. Eine heute in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegende Fläche von 1'782 m2 soll in die Industriezone umgezont werden (vgl. Tabelle 1). Der restliche Teil der Parzelle liegt in einer Abbauzone. Zonenplanänderung Vorheide (Parzelle Nr. 1427): · · - - · -----------~---------------

Nutzungszone, bisher.

~-----': ~~utzungszone, neu

Zone für öffentliche Bauten OeB

Industriezone

Tabelle 1: Flächenangaben gernäss Planungsbericht

Auf dem umzuzonenden Teil der Parzelle steht ein Forstwerkhof. Da die Bewirtschaftung der Wälder im Raum Aadorf künftig durch benachbarte Forstbetriebe oder private Forstunternehmer erfolgt, besteht aus forstlicher Sicht kein Bedarf mehr am Werkhof. Es sind bereits Interessenten an die Bürgergemeinde gelangt, die den Werkhof anderweitig nutzen möchten. Daher wird der betroffene Teil der Parzelle Nr. 1427 von der OeB in die Industriezone umgezont. Aus planerischer Sicht ist das Vorhaben nachvollziehbar. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte angebracht. Die Zonenplanänderung ist nachvollziehbar und wahrt die im Kantonalen Richtplan, Kapitel 2.2 geforderte, ausgewogene Flächenbilanz. Gestützt auf§ 5 Abs 3 PBGwird die Zonenplanänderung Vorheide genehmigt.

Expediert:

09. MAl 2016