Blumenaustrasse-Waldstrasse
Sondernutzungsplan · Eschlikon
Dokument
- Nummer
- 66
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Eschlikon
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 31.08.2007
- In Kraft seit
- 31.08.2007
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
9 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
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Text
Departement für Bau und Umwelt
EXEMPLAR ARP TG
Thurgau~ Frauenfeld, 31. August 2007
Entscheid Nr. 66 0120/2007/DBU/ARP
Politische Gemeinde Eschlikon - Baulinienplan Btumenaustrasse.:Waldstras~e . -Aufhebung Baulinienplan Blumenaustrasse nordseits
1. Mit Sch reiben vom 23. April 2007 ersucht der Gemeinderat Eschlikon um Genehmigung des Baulinienplans Blumenaustrasse-Waldstrasse. Mit Schreiben des Amtes für Raumplanung vom 9. Mai 2007 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass im vom Baulinienplan Blumenaustrasse-Waldstrasse betroffenen Gebiet bereits eine rechtskräftige Baulinie existiert. Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat die Aufhebung des Baulinienp'lans Blumenaustrasse nordseits, legte die Aufhebung öffentlich auf und ersucht mit Schreiben vom 10. August 2007 um Genehmigung der Aufhebung des Baulinienplans Blumenaustrasse nordseits. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wu rden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind zu beiden Vorlagen keine Rekurse hängig. 2. Der Baulinienplan Blumenaustrasse-Waldstrasse umfasst das Gebiet der Parzellen Nrn. 182, 183, 184 und 660. Er setzt sich aus einem allgemeinverbindlichen Plan (1 :500) und einem informativen Planungsbericht zusammen. Auslöser für den zur Genehmigung vorliegenden Baulinienplan seien gernäss Planungsbericht die alten Gebäude im fraglichen Gebiet, die heute teilweise sehr schlechte Bausubstanz aufweisen würden. Insgesamt hätten sie jedoch als Gebäudegruppe eine ortsbauliche Qualität, die zu erhalten sei. Aus diesem Grunde sei es das Planungsziel deren Stellung entlang der Blumenaustrasse, Waldstrasse, Tuttwilerstrasse und Schützenstrasse differenziert festzulegen. Die Abstände werden nun mittels Pflichtbaulinien und Normalbaulinien geregelt. Weitere zum Verständnis notwendige Angaben enthält der Planungsbericht
Auf dem fraglichen Gebiet existiert bereits der Baulinienplan Blumenaustrasse nordseits (RRB Nr. 3001 vom 17. November 1·964). ln diesem Baulinienplan ist der Strassenabstand der Gebäude durch eine Baulinie generell auf ca. 7 m festgelegt. Durch die Aufhebung dieser Baulinie werden entsprechend der ortsbaulichen Qualität der Gebäudegruppe die Strassenabstände der Gebäude neu im Baulinienplan Blumenaustrasse-Waldstrasse differenziert geregelt. Die Aufhebung des Baulinier~ plans Blumenaustrasse nordseits scheint sachgerecht.
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Thurgau~~ 2/2
Der Baulinienplan Blumenaustrasse-Waldstrasse und die Aufhebung des Baulinienplans Blumenaustrasse nordseits erfüllen die Anforderungen von § 33 des· Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und können genehmigt werden.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Eschlikon am 30. September 2006 beschlossene Baulinienplan Blumenaustrasse-Waldstrasse wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Eschlikon am 9. August 2007 beschlossene Aufhebung des Baulinienplans Blumenaustrasse nordseits wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Eschlikon, 8360 Eschlikon, unter Beilage von zwei Baulinienplänen Blumenaustrasse-Waldstrasse und eines Exemplars Aufhebung des Baulinienplans Blumenaustrasse nordseits, je mit Genehmigungsvermerken (charge) - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Baulinienplans BlumenaustrasseWaldstrasse und eines Exemplars Aufhebung des Baulinienplans Blumenaustrasse nordseits mit Vermerken analog der Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
DeparterT)ent für Bau und Umwelt
~-~ Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
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