AWB Detailplan Nr. 14-3 Besmer

Statische Waldgrenze · Kreuzlingen

Dokument

Nummer
2015-223
Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Kreuzlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
15.09.2015
In Kraft seit
01.05.2016

Karte

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Departement für Bau und Umwelt 20, April 2016

Thurgau“

Frauenfeld, 12. April 2016

Inkraftsetzung 37712015/KFA (04)

Waldfeststellungen der Politische Gemeinde Kreuzlingen, Detailplan Nr. 14-3 „Besmer“

Das Departement für Bau und Umwelt hat die Abgrenzung von Wald und Bauzonen gemäss Art. 10 und 13 WaG festgelegt. Die öffentliche Auflage der Waldfeststellungspläne ist folgendermassen erfolgt:

a) Inder Zeit vom 18. September bis zum 7. Oktober 2015 wurde der Waldfeststellungsplan (Detailplan Nr. 14-3 „Besmer“) der Gemeinde Kreuzlingen öffentlich aufgelegt.

Das Departement für Bau und Umwelt beschliesst:

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1. Der Waldfeststellungsplan Nr. 14-3 „Besmer“, Politische Gemeinde Kreuzlingen, wird auf den 1. Mai 2016 in Kraft gesetzt:

2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen - Forstamt Thurgau - Amt für Geoinformation - Amt für Raumentwicklung

Expediert: 18, APR. 206

AWB-541-S-2.pdf

Stadt Kreuzlingen Kanton Thurgau

WALDFESTSTELLUNGSPLAN Detailplan Nr. 14-3 "Besmer"

Planun·gsbericht .

6. Juni 2016 · ·

4. Übergeordnete Planungsgrundsätze I Gesetzgebung Die vorliegende Planung berücksichtigt die raumplanerischen Grundsätze und steht in keinem ersichtlichen Widerspruch zur übergeordneten Gesetzgebung.

5. Vorprüfung Gestützt auf die Sachlage wurde auf die Durchführung einer kantonalen Vorprüfung des vorliegenden Planungsvorhabens verzichtet.

6. Information und Mitwirkung Die Stadt Kreuzlingen hat als einzige betroffene Grundeigentümerin im Planungsprozess mitgewirkt. Aufgrund des geringen Änderungsumfangs wurde auf eine Information der Anstösser verzichtet.

7. Verfahrensablauf Der Waldfeststellungsplan Nr. 14-3 "Besmer" wurde durch das DBU am 14. August 2015 zur Durchführung der öffentlichen Planauflage freigegeben. Mit Beschluss Nr. 2015-223 vom 15. September 2015 gab der Stadtrat den Waldfeststellungsplan Nr. 14-3 "Besmer" ebenfalls zur öffentlichen Auflage frei. Der Waldfeststellungsplan Nr. 14-3 "Besmer" wurde vom 18. September bis 7. Oktober 2015 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Planauflage gingen keine Einsprachen ein. Mit Beschluss 377/2015/KFA (04) vom 12. April 2016 setzte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau den Waldfeststellungsplan Nr. 14-3 "Besmer" auf den 1. Mai 2016 in Kraft.

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Planungsbericht - Wa ldfeststellungsplan , Detailplan Nr. 14-3 "Besmer"

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