Ärgete

Sondernutzungsplan · Frauenfeld

Dokument

Nummer
45
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
05.04.2016
In Kraft seit
06.09.2016

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

Text

9660-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 25. August 2016

Entscheid Nr. 45 0114/2016/DBU/ARE

Politische Gemeinde Frauenfeld - Gestaltungsplan Ärgete · - Teilaufhebung Baulinienplan Junkholzstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09.08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678) -Teilaufhebung Baulinienplan Gerlikonerstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09.08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678) - Teilaufhebung Baulinienplan Zürcherstrasse, Erlenstrasse - Laubgasse, RRB Nr 1519 vom 18.07.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1519)

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Der vom Stadtrat Frauenfeld am 5. April 2016 beschlossene Gestaltungsplan Ärgete wird genehmigt. 2. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 5. April 2016 beschlossene Teilaufhebung des Baulinienplans Junkholzstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09.08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678) wird genehmigt. · 3. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 5. April 2016 beschlossene Teilaufhebung des Baulinienplans Gerlikonerstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09.08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678) wird genehmigt. 4. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 5. April 2016 beschlossene Teilaufhebung des Baulinienplans Zürcherstrasse, RRB Nr. 1519 vom 18.07.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1519) wird genehmigt. · 5. Mitteilung an: . - Stadt Frauenfeld, Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld unter Beilage von je 4 Dossiers Gestaltungsplan Ärgete und Teilaufhebung der Baulinien RRB 1519 und RRB 1678 je mit Genehmigungsvermerk (charge) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Tiefbauamt

~~

Ganzen Text zeigen

Thurgau~~ 214

- Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier Gestaltungsplan Ärgete und Teilaufhebung der Baulinien RRB 1519 und RRB 1978 je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 11. Mai 2016 ersucht die Stadt Frauenfeld um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass die Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt worden sind. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig.

Vorbemerkungen Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) prüft nach § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ob Pläne und Vorschriften rechtmässig sind und der übergeordneten Planung wie auch dem Grundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechen: Dabei ist das Planungsermessen der Gemeinde gemäss Art. 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) zu respektieren. Der Gestaltungsplan Ärgete und die Änderung der Baulinien RRB 1519/1933 sowie RRB 1678/1933 wurden mit Bericht vom 5. Oktober 2015 vorgeprüft. Die Vorbehalte und Hinweise wurden berücksichtigt oder deren Nichtberücksichtigung im Planungsbericht hinreichend begründet. Gestaltungsplan Ärgete Das in den Gestaltungsplan „Ärgete" (nachfolgend: Gestaltungsplan) einbezogene Areal befindet sich süd-westlich des Stadtzentrums von Frauenfeld entlang der Zürcher- und Gerlikonerstrasse, unmittelbar neben dem Alterszentrum Park. Es umfasst die Parzellen Nrn. 838, 839, 844, 845 und 846. Im rechtskräftigen Zonenplan der PG Frauenfeld ist der nördliche Teil des Gestaltungsplangebietes der Wohn- und Gewerbezone WG3 zugewiesen, der südliche Teil der Wohnzone W3. Beurteilung Zweck und Inhalt Der Gestaltungsplan besteht aus den allgemeinverbindlichen Teilen „Plan 1 :500" und den „Sonderbauvorschriften" (SBV) sowie dem erläuternden Planungsbericht. Der Gestaltungsplan bezweckt gemäss Art. 1 Abs. 2 SBV eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche die Einfallsachse städtebaulich stärkt und dieser eine Identität verleiht, sich in die bestehende Struktur einfügt und eine Verdichtung im Gebiet bewirkt.

~ Thurgau~~ 3/4

Gemäss § 23 PBG dient ein Gestaltungsplan, je nach Zielsetzung, der architektonisch guten, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmten Bebauung, Verdichtung oder Erneuerung sowie der angemessenen Ausstattung mit Anlagen zur Erschliessung. Die Zonengemässe Nutzungsart darf nicht geändert werden. Insgesamt scheint die Zweckbestimmung des Gestaltungsplans sachgerecht und die zur Umsetzung des Zweckartikels getroffenen Regelungen mit Blick auf§ 23 PBG zweckmässig und auf die örtliche Situation abgestimmt.

Abweichungen von der Regelbauweise Mit dem Gestaltungsplan wird von den Vorschriften der Regelbauweise abgewichen. Abweichungen sind gemäss § 24 Abs. 2 PBG möglich, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. In Kapitel 7.4 des Planungsberichts werden die verschiedenen Abweichungen dankenswerterweise in einer Tabelle aufgeführt. Die Abweichungen betreffen die Dichte, die Höhenmasse, die Gebäudelänge und die Grenzabstände. Der Planungsbericht erläutert im Kapitel 7.4.6 nachvollziehbar wie die bessere Siedlungsgestaltung durch die Abweichungen von der Regelbauweise erreicht wird. Weitere Bemerkungen Die Abteilung Gewässerqualität und -nutzung des Amtes für Umwelt weist darauf hin, dass die Grundwasserverhältnisse trotz gewonnener Erkenntnis aus dem Planungsbericht nach wie vor nicht hydrogeologisch untersucht worden ist. Sie stellt daher fest, dass auf Grund der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden kann, ob der B.au der vorgesehenen unterirdischen Baute grundsätzlich möglich ist. Daher sind mit dem Baugesuch folgende Unterlagen einzureichen: - Hydrogeologisches Gutachten - Schnitt senkrecht zur Grundwasserfliessrichtung mit Grundwasserspiegelhöhen (mittlerer und maximaler Grundwasserspiegel), Gebäudekoten und Aushubtiefen - Gesuch oder Ausnahmebewilligungsgesuch für die Einbauten ins Grundwasser - Nachweis Durchflusskapazität - Baugruben- und Absenkungskonzept - Berechneter Absenktrichter inkl. Abschätzung der Auswirkungen auf die Umgebung

Teilaufhebung Baulinien Die Änderung der Baulinienpläne Junkholzstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09. 08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678), Gerlikonerstrasse, RRB Nr. 1678 vom 09.08.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1678), Zürcherstrasse: Erlenstrasse - Laubgasse, RRB Nr 1519 vom 18.07.1933 (Bezeichnung: Baulinie RRB 1519) im Zusammenhang mit

~~

Thurgau""~ 4/4

dem Gestaltungsplan Ärgete entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 2 PBG. Einer ·Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt steht somit nichts im Weg.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

Z6. AUG. 2016

9660-S-1.pdf

Kanton Thurgau

Stadt Frauenfeld

-

Frauenfeld

1 11 111~11~ IIrn!IU/~1111111111 H OEREB09660

Gestaltungsplan 'Ärgete' Teilaufhebung Baulinien RRB 1519 + RRB 1678 Sonderbauvorschriften

Genehmigung

Vom Stadtrat beschlossen

am :

5. April 2016

Öffentliche Auflage Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG

vom:

13 . November 2015

bis:

2. Dezember 2015

Der Stadtpräsident:

Der Stadtschreiber:

A. Stokholm

R. Limoncelli

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt

am :

2S .R' · 20/0

Entscheid Nr.

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Durch den Stadtrat in Kraft gesetzt

per:

BHAteam.ch BHAteam Ingenieure AG

BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 1 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 1 Fax 052 724 03 01 Projekt-Nr. 6084 1 Datum: 29.04.2016

Stadt Frauenfeld Genehmigung Gestaltungsplan Ärgete 1 Teilaufhebung Baulinien RRB 1Sl9 + RRB 1678 1 Sonderbauvorschriften Seite 2 von 6

Inhaltsverzeichnis A.

Allgemeines

3

B.

Bauvorschriften

3

c.

Gestaltungsvorschriften

4

D.

Umgebungsgestaltung

5

E.

Erschliessung

5

F.

Weitere Bestimmungen

6

G.

Schlussbestimmungen

6

BHAteam Ingenieure AG 1 Frauenfeld P:\6084 Frauenfeld, Projektstudie GP Ärgete\08 GP-SBV\Genehmigung 3.0\SBV-GPÄrgete-3.0-mza.docx

Genehmigung Stadt Frauenfeld Gestaltungsplan Ärgete 1 Teilaufhebung Baulinien RRB 1S19 + RRB 1678 1 Sonderbauvorschriften Seite 3 von 6

A.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche die Einfallsachse städtebaulich stärkt und dieser eine Identität verleiht, sich in die bestehende Struktur einfügt und eine Verdichtung im Gebiet bewirkt.

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1 : 500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht. 2

Der Plan 1 : 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Tabelle der Höchst- und Mindestmasse

Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften: Geschossflächenziffer

1.30

Grenzabstand klein/gross

klein: mind. 5.0 m / gross: mind. 7.5 m

Gebäudeabstand

Gemäss Brandschutzrichtlinien Baubereich A: Baubereiche B:

16.50 m 13.00 m

Min. Anzahl Geschosse

Baubereich A: Baubereiche B:

4 Vollgeschosse 3 Vollgeschosse

Max. Gebäudelänge

62.00 m

Bauweise

Offen / Halbaffen

Max. Fassaden höhe

11

Art. 4 11

Die obersten 2.5 m der festgelegten Fassadenhöhe sind nur beim Bau eines Attikageschosses gern. § 29 PBV bebaubar. Ausgenommen davon ist der Baubereich B2.

Baubereiche

Die Hauptbauten sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A und B zu erstellen. 2

Vor Baubeginn sind die im Plan gelb bezeichneten Bauten und Bauteile abzubrechen.

3

Im Baubereich A sind Wohnnutzungen und mässig störende Betriebe zulässig. Es ist ein erhöhtes Erdgeschoss von mind. 3.50 m für die Gewerbenutzung zu erstellen.

4

Im Baubereich B sind Wohnnutzungen und nicht störende Betriebe zulässig. Nur innerhalb der Baubereiche Attika können Attikageschosse gern. § 29 PBV erstellt werden.

BHAteam Ingenieure AG 1 Frauenfeld P:\6084 Frauenfeld, Projektstudie GP Ärgete\08 GP-SBV\Genehmigung 3.0\SBV-GPÄrgete-3.0-mza.docx

Stadt Frauenfeld Genehmigung Gestaltungsplan Ärgete 1 Teilaufhebung Baulinien RRB 1519 + RRB 1678 1 Sonderbauvorschriften Seite 4 von 6

Art. 5 6

Im Baubereich B2 muss die Ostfassade des obersten Vollgeschosses um mind. S.O m von den unteren Vollgeschossen zurückversetzt sein.

7

Im Baubereich Vordach sind Vordächer zu erstellen. Sie verbinden die Hauptbauten miteinander.

Aussenbereiche

Der Bereich 'Aussenraum Siedlung' dient der Gestaltung des Aussenbereichs. Es sind An- und Kleinbauten sowie Anlagen wie Wege oder Tiefgaragenzugänge zugelassen. 2

Gartensitzplätze und ähnlich private Nutzungen der Erdgeschosswohnungen dürfen sich nur innerhalb des Bereichs 'Aussenraum Privat' befinden. In den Platzbereichen sind Spiel- und Freizeitflächen zu erstellen. Kleinbauten sind nur erlaubt, wenn sie dem Zweck der Fläche dienen.

c.

Gestaltungsvorschriften

Art. 6 Gesamtwirkung

Alle Bauten und Anlagen sind in Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine sehr gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.

Art. 7 Gestalterische Anforderungen

Materialwahl und Farbgebung sind als vollständiges Gesamtkonzept im Baubewilligungsverfahren einzureichen.

Art. 8 Fassadengestaltung

Die Fassaden sind innerhalb des Perimeters in aufeinander abgestimmter Farbgebung und Materialisierung auszuführen. Die Loggias dürfen eine rahmenlose Windschutzverglasung aufweisen.

Art. 9 Dachgestaltung

Die Neubauten sind mit Flachdächern auszuführen. Dächer über den Attikageschossen sind als nicht begehbare Flachdächer auszuführen und zu begrünen soweit sie nicht zur Energiegewinnung genutzt werden. Technisch bedingte Aufbauten dürfen die Fassadenhöhe um max. l.SO m überragen. Mit Ausnahme der Sonnenkollektoren müssen sie zudem um mindestens das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe möglichst unauffällig auszuführen.

BHAteam Ingenieure AG 1 Frauenfeld P:\6084 Frauenfeld, Projektstudie GP Argete\08 GP-SBV\Genehmigung 3.0\SBV-GPÄrgete-3.0-mza.docx

'

Stadt Frauenfeld Genehmigung Gestaltungsplan Ärgete 1 Teilaufhebung Baulinien RRB 1519 + RRB 1678 1 Sonderbauvorschriften Seite 5 von 6

D.

Umgebungsgestaltung

Art. 10 Terraingestaltungen

Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen.

Art. 11 Bepflanzung

Es sind einheimische, standortgerechte Bäume, Hochstammbäume und Sträucher zu pflanzen. In den Bereichen 'Bäume' sind Bäume und Hochstammbäume zu pflanzen.

E.

Erschliessung

Art. 12 Tiefgarage und Parkierung

Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich Tiefgarage festgelegt. 2

Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan 1 : SOO bezeichneter Stelle und ist in das Gebäude (Baubereich A) zu integrieren.

3

Die Parkplätze sind unterirdisch zu erstellen. Ausgenommen sind Besucherparkplätze.

4

An der im Plan bezeichneten Stelle sind für Besucher oberirdische Parkfelder anzuordnen. Sie sind zu markieren und dauernd als solche zu erhalten. Die Anzahl Abstellplätze richtet sich nach dem Abstellplatzreglement der Stadt Frauenfeld.

7 weitere Artikel

Art. 13 Fahrrad-Abstellplätze

Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze an geeigneten Standorten zu realisieren. Pro 2 Zimmer ist mind. 1 Fahrradabstellplatz zu erstellen. Dabei sind mind. Y, der Fahrradabstellplätze im Erdgeschoss der Baubereiche A und B auszuscheiden.

Art. 14 Werkleitungen und Entwässerung

Das Planungsgebiet ist voll erschlossen. Alle erforderlichen Hausanschlüsse sind privat zu erstellen.

Art. 15 Abfallentsorgung

Für die Abfallentsorgung ist die im Plan 1 : 500 dargestellte Entsorgungsstelle zu errichten. Sie hat sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern. Es sind Unterflurcontainer zu erstellen.

BHAteam Ingenieure AG 1 Frauenfeld P:\6084 Frauenfeld, Projektstudie GP Ärgete\08 GP-SBV\Genehmigung 3.0\SBV·GPÄrgete-3.0-mza.docx

Stadt Frauenfeld Genehmigung Gestaltungsplan Ärgete 1 Teilaufhebung Baulinien RRB 1Sl9 + RRB 1678 1 Sonderbauvorschriften Seite 6 von 6

Art. 16 Energie

Hauptbauten sind als zertifizierte Minergie Gebäude zu erstellen oder deren opake Teile der Aussenhülle müssen einen U-Wert von 0.15 W/m 2 K und die Fenster einen U-Wert von 1.0 W/m 2 K oder weniger einhalten. Die Energiequelle hat nach den im Richtplan Energie aufgeführten Nutzungsprioritäten zu erfolgen.

Art. 17 Lärmschutz

Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch geeignete Massnahmen (Anordnung lärmempfindlicher Räume, Platzierung der Lüftungsfenster, vorgehängte Fassade, etc.) sicherzustellen.

F.

Weitere Bestimmungen

Art. 18 Baulinien RRB 1519/1933, RRB 1678/1933

Mit in Krafttreten des Gestaltungsplans werden die Baulinien RRB 1519/1933 und RRB 1678/1933 innerhalb des GP-Perimeters aufgehoben.

G.

Schlussbestimmungen

Art. 19 Inkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie lnkraftsetzungsbeschluss des Stadtrates in Kraft.

BHAteam Ingenieure AG 1 Frauenfeld P:\6084 Frauenfeld, Projektstudie GP Ärgete\08 GP-SBV\Genehmigung 3.0\SBV·GPÄrgete-3.0-mza.docx